Eine Hormonersatztherapie kann mit erhöhten Risiken, wie Brustkrebs oder Gebärmutterkrebs, Herz-Kreislaufkrankheiten (z.B. Herzinfarkt), zerebrovaskulären Ereignisse (Schlaganfall), venöse Thrombosen und Lungenembolien (Bildung von Blutgerinnseln in den Blutgefässen), verbunden werden.
Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird mit Ihnen diese Risiken besprechen und gegenüber dem erwarteten Nutzen abwiegen.
Wann darf Oestrogel nicht angewendet werden?
Oestrogel darf nicht angewendet werden:
- wenn Sie an Brustkrebs leiden oder bei Ihnen ein solcher Verdacht auf Brustkrebs besteht,
- wenn Sie an einem östrogen-abhängigen Tumor wie Gebärmutterkrebs leiden oder bei Ihnen ein solcher Verdacht besteht,
- bei einer unbehandelten Volumenzunahme der Gebärmutterschleimhaut,
- wenn Sie ungeklärte vaginale Blutungen haben,
- bei Lebertumoren (auch in der Familiengeschichte),
- wenn Sie an einer schweren Lebererkrankung leiden,
- wenn Sie an einer schweren Erkrankung der Blutgefässe leiden oder gelitten haben, die auf Blutgerinnselbildung beruht (Venenthrombose, Lungenembolie, Schlaganfall, Herzinfarkt),
- wenn Sie an einer bestimmten Stoffwechselstörung (z.B. Porphyrie) leiden,
- wenn Sie schwanger sind oder glauben schwanger zu sein,
- wenn Sie stillen,
- wenn Sie früher einmal ungewöhnlich oder allergisch auf Östrogene oder einen anderen Bestandteil des Gels reagiert haben (siehe auch «Was ist in Oestrogel enthalten?»).
Wann ist bei der Anwendung von Oestrogel Vorsicht geboten?
Vor und während der Behandlung sind jährlich medizinische und gynäkologische Untersuchungen nötig. In regelmässigen Abständen wird Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin mit Ihnen den Nutzen und die Risiken einer Hormonersatztherapie besprechen, um festzustellen, ob Sie die Behandlung weiterführen oder beenden müssen.
Gründe für einen sofortigen Abbruch der Behandlung:
Die Therapie mit Oestrogel muss in den folgenden Situationen sofort abgebrochen und ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden:
- erste Anzeichen, die mit einer Gerinnselbildung in Zusammenhang gebracht werden können:
Symptome einer tiefen Venenthrombose: Schwellung in einem Bein oder entlang einer Vene im Bein, oder bei Spannungsgefühl oder Schmerzen in einem Bein, auch wenn sie nur beim Stehen oder Laufen spürbar sind; Überwärmung, Rötung oder Verfärbung der Haut am betroffenen Bein
Symptome einer Lungenembolie: Plötzliche unerklärliche Kurzatmigkeit, schnelles Atmen oder Atemnot; plötzliches Auftreten von Husten eventuell mit blutigem Auswurf; plötzlicher starker Schmerz im Brustkorb, welcher sich bei tiefer Atmung verstärken kann; Angstgefühl; starke Benommenheit, Schwindel; schneller oder unregelmässiger Herzschlag
Symptome eines Schlaganfalls: Plötzliche Taubheit oder Kraftlosigkeit des Gesichtes, eines Armes oder Beines, vor allem einer Körperhälfte; plötzliche Verwirrtheit; undeutliche Aussprache oder Verständnisprobleme; plötzliche Sehstörungen in einem oder beiden Augen; plötzliche Hörstörungen, plötzliche Gehstörungen; Schwindel; Gleichgewichts- oder Koordinationsstörungen; plötzliche schwere, migräneartige oder länger anhaltende Kopfschmerzen unbekannter Ursache; Bewusstseinsverlust oder Ohnmacht mit oder ohne Krampfanfall
Symptome eines Blutgerinnsels, welches arterielle Blutgefässe verstopft: Plötzlicher Schmerz, Schwellung oder Blaufärbung einer Gliedmasse; akute schwere Bauchschmerzen
Symptome eines Herzinfarkts: Schmerzen, Unwohlsein, Druckgefühl, Schweregefühl, Enge- oder Spannungsgefühl in der Brust, im Arm oder hinter dem Brustbein; Beschwerden, welche in den Rücken, in den Kiefer, Hals, Arm oder Magen ausstrahlen; Völlegefühl, Magenbeschwerden oder Würgegefühl; Schwitzen, Übelkeit, Erbrechen oder Schwindel; extremes Schwäche- oder Angstgefühl, oder Kurzatmigkeit; schneller oder unregelmässiger Herzschlag;
- deutlicher Blutdruckanstieg,
- Gelbsucht oder Verschlechterung der Leberfunktion,
- messbares Wachstum gutartiger Tumore der Uteruswand,
- Schwangerschaft,
- Auftreten einer der Gegenanzeigen, die im Abschnitt «Wann darf Oestrogel nicht angewendet werden?» aufgeführt sind.
Situationen, welche eine besondere ärztliche Überwachung erfordern:
- Gutartige Veränderungen der Brust,
- Risikofaktoren für Brustkrebs (Brustkrebs bei Verwandten ersten Grades),
- Volumenzunahme der Gebärmutterschleimhaut in der Vorgeschichte,
- gutartige Geschwulst in der Muskelschicht der Gebärmutter (Uterusmyom),
- Endometriose (Ansiedlung von Gebärmutterschleimhaut ausserhalb der Gebärmutter),
- Risikofaktoren für Blutgerinnselbildung,
- Bluthochdruck,
- Migräne oder schwere Kopfschmerzen,
- Zuckerkrankheit (Diabetes),
- Störungen der Leber oder der Galle,
- Systemischer Lupus erythematodes (eine Autoimmunerkrankung),
- Krampfanfälle (Epilepsie),
- Asthma,
- Otosklerose (eine Erkrankung des Mittel- und Innenohrs).
Brustkrebs
In verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen wurde berichtet, dass das Risiko für Brustkrebs bei Frauen, die eine Hormonsubstitutionstherapie über mehrere Jahre anwenden, leicht erhöht ist. Dieses erhöhte Risiko nimmt in den ersten fünf Jahren nach dem Absetzen der Hormonsubstitution langsam ab und ist dann wieder vergleichbar mit demjenigen von Frauen, die keine Hormonsubstitutionstherapie erhalten haben.
Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird eine regelmässige medizinische Untersuchung der Brust vornehmen, vor allem bei vorausgegangener Krebserkrankung in Ihrer Familie oder wenn Sie Zysten oder Knoten an der Brust haben. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin kann Ihnen auch eine Mammographie verschreiben. Berichten Sie Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin, wenn Sie während der Behandlung eine Veränderung an Ihrer Brust feststellen. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin sollte Ihnen erläutern, welche Veränderungen Ihrer Brüste Sie ihm bzw. ihr mitteilen müssen.
Krebs der Gebärmutterschleimhaut
Bei Frauen mit Gebärmutter ist bei einer Östrogen-Monotherapie das Risiko für einen Krebs der Gebärmutterschleimhaut gegenüber nicht behandelten Frauen erhöht und vermutlich abhängig von der Behandlungsdauer und der Östrogendosis. Das höchste Risiko scheint bei einer Langzeittherapie zu bestehen. Nach Absetzen der Therapie könnte das Risiko für mindestens 10 Jahre erhöht bleiben.
Dieses Risiko wird durch die zusätzliche Einnahme eines Gestagens weitgehend vermindert.
Bei Auftreten unregelmässiger, starker oder anhaltender Blutungen sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt, bevor Sie die Behandlung fortsetzen.
Eierstockkrebs
Mehrere Studien deuten darauf hin, dass eine Hormonersatztherapie (sowohl für eine Östrogen-Monotherapie als auch für eine kombinierte Hormonersatztherapie) mit einem gering erhöhten Risiko für die Entwicklung von Eierstockkrebs verbunden sein könnte.
Lebertumore
In seltenen Fällen wurden nach Anwendung von Sexualhormonen gutartige, noch seltener bösartige Veränderungen an der Leber beobachtet, die vereinzelt zu starken Oberbauchbeschwerden bzw. lebensgefährlichen Blutungen im Bauchraum geführt haben. Wenn solche Symptome auftreten, nehmen Sie mit einem Arzt Kontakt auf.
Erkrankung der Herzkranzgefässe und Schlaganfall
In grossen Studien wurde bei Frauen unter kombinierte Östrogen-Gestagen-Behandlungen ein erhöhtes Risiko für Erkrankungen der Herzkranzgefässe im Vergleich zu Frauen ohne Hormonsubstitutionstherapie gezeigt. Im Gegensatz zu einer kombinierten Hormonsubstitutionsbehandlung wurde bei einer Östrogen-Monotherapie keinerlei Einfluss auf die Häufigkeit einer Koronaren Herzkrankheit (KHK) festgestellt. Allerdings wurde ein erhöhtes Schlaganfallrisiko sowohl unter kombinierter Hormonsubstitution als auch unter Östrogen-Monotherapie verzeichnet.
Venöse thromboembolische Erkrankungen
Bei Östrogenbehandlungen sowie bei kombinierten Östrogen-Gestagen-Behandlungen wurde ein erhöhtes Thromboserisiko beobachtet; d.h. ein Risiko für Verschlüsse der Venen durch Blutgerinnsel, welche sich unter Umständen lösen und in die Lunge gelangen können (Lungenembolie). Dieses erhöhte Risiko wurde nur bei Frauen beobachtet, die sich zum Zeitpunkt des Ereignisses in Hormonsubstitutionsbehandlung befanden, nicht jedoch bei Frauen, die sich zu einem früheren Zeitpunkt einer Hormonsubstitutionsbehandlung unterzogen hatten. Die bekannte Datenlage lässt vermuten, dass das Risiko in den ersten Behandlungsjahren erhöht ist.
Im Falle einer Immobilisation (Bettlägerigkeit) oder einer geplanten Operation informieren Sie bitte Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin. Bei jeder länger andauernden Immobilisation nach einer Operation muss die Behandlung mit Oestrogel bereits vorher vorübergehend unterbrochen werden, sofern es sich um eine geplante Operation handelt, und darf erst bei vollständiger Mobilisierung wieder aufgenommen werden.
Falls bei Ihnen Anzeichen einer venösen thromboembolischen Erkrankung auftreten (zur Beschreibung der Symptome, s. unter Gründe für einen sofortigen Abbruch der Behandlung, Symptome einer tiefen Venenthrombose, Symptome einer Lungenembolie), müssen Sie umgehend mit einem Arzt Kontakt aufnehmen.
Hirnleistungsstörung (Demenz)
In seltenen Fällen wurden bei älteren Patientinnen in Langzeittherapie mit kombinierten Hormonsubstitutionspräparaten (Östrogen/Gestagen) Gedächtnisstörungen und eine Abnahme der geistigen Leistungsfähigkeit beobachtet.
Sonstige Vorsichtsmassnahmen
Bei Patientinnen, die eine Schilddrüsen-Hormonersatztherapie anwenden, ist insbesondere in den ersten Behandlungsmonaten regelmässig die Schilddrüsenfunktion zu überwachen (Bestimmung des TSH-Werts).
Östrogenbehandlungen können das Risiko von Gallensteinen und anderen Gallenblasenerkrankungen leicht erhöhen, insbesondere bei Patientinnen mit zusätzlichen Risikofaktoren für Gallensteinleiden (wie z.B. Fettleibigkeit, erhöhte Blutfettwerte).
Unter der Behandlung mit Oestrogel können bräunliche Pigmentflecken auf der Haut entstehen, vor allem wenn bei Ihnen bereits einmal während einer Schwangerschaft eine übermässige Pigmentierung der Haut aufgetreten ist («Schwangerschaftsmaske oder –streifen»). Falls Sie eine Tendenz zur übermässigen Pigmentbildung der Haut haben, sollten Sie sich nicht der Sonne oder anderer ultravioletter Strahlung aussetzen.
Machen Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin auf alle Krankheiten, die während der Behandlung auftreten, aufmerksam.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt bzw. mit Ihrer Ärztin, wenn die Symptome des Östrogenmangels, die durch die Menopause bedingt sind, trotz der Behandlung weiterhin bestehen bleiben.
Oestrogel hat keine empfängnisverhütende Wirkung.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, wenn Sie Antiepileptika wie z.B. Phenytoin, Felbamat, Oxcarbazepin, Primidon, Topiramat oder Carbamazepin; Antibiotika wie z.B. Rifampicin oder Rifabutin; Arzneimittel gegen AIDS wie z.B. Nevirapin, Efavirenz, Ritonavir oder Nelfinavir; Arzneimittel gegen Lungenbluthochdruck wie z.B. Bosentan; sowie pflanzliche Präparate auf Basis von Johanniskraut (Hypericum) einnehmen. Diese Arzneimittel führen zu einer Wirkungsverminderung von Östrogenen. Umgekehrt können gewisse Arzneimittel erwünschte und unerwünschte Wirkungen von Östrogenen auch verstärken (z.B. antimikrobielle Substanzen gegen durch Pilze oder Bakterien verursachte Erkrankungen).
Oestrogel kann die Konzentration anderer Arzneimittel im Blut erhöhen. Zu diesen zählen z.B. Arzneimittel die bei Organtransplantationen eingesetzt werden (Tacrolimus, Cyclosporin A), Antidepressiva (Imipramin), Arzneimittel gegen Bluthochdruck (Metoprolol), starke Schmerzmittel (Fentanyl) und Arzneimittel gegen Bronchialasthma (Theophyllin). Andere Arzneimittel können in ihrer Wirkung abgeschwächt werden, z.B. Arzneimittel zur Behandlung von Epilepsie (Lamotrigin).
Informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin wenn Sie solche Arzneimittel einnehmen.
Teilen Sie Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin mit, ob Sie mit Arzneimitteln zur Behandlung von Hepatitis C-Infektionen behandelt werden (Arzneimittel mit Wirksubstanzen wie Ombitsavir, Paritaprevir, Ritonavir, Dasabuvir). Arzneimittel mit Östrogenen wie Oestrogel könnten gegebenenfalls die Wirkung dieser Arzneimittel beeinflussen.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!
Darf Oestrogel während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?
Oestrogel darf weder während der Schwangerschaft, noch in der Stillzeit angewendet werden.
Sollten Sie während der Behandlung mit Oestrogel schwanger werden oder dieses Arzneimittel unbeabsichtigt während der Schwangerschaft angewendet haben, müssen Sie so rasch wie möglich den Arzt/die Ärztin benachrichtigen.