Was Haemoctin SDH 50 I.E./ml enthält
- Der Wirkstoff ist: Blutgerinnungsfaktor VIII vom Menschen
Jede Durchstechflasche mit Pulver enthält 250 I.E. Blutgerinnungsfaktor VIII
(Packungsgröße 250 I.E.) bzw. 500 I.E. Blutgerinnungsfaktor VIII (Packungsgröße 500 I.E.) vom Menschen.
- Die sonstigen Bestandteile sind:
Pulver: Glycin, Natriumchlorid, Natriumcitrat, Calciumchlorid
Lösungsmittel: Wasser für Injektionszwecke
Wie Haemoctin SDH 50 I.E./ml aussieht und Inhalt der Packung
Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung.
Eine Packung Haemoctin SDH 50 I.E./ml enthält:
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Packungsgröße mit 250 I.E.:
- eine Durchstechflasche mit Pulver
- eine Durchstechflasche mit 5 ml Wasser für Injektionszwecke
- eine Einmalspritze 5 ml
- ein Transfersystem mit integriertem Doppelfilter
- eine Flügelkanüle
Packungsgröße mit 500 I.E.:
- eine Durchstechflasche mit Pulver
- eine Durchstechflasche mit 10 ml Wasser für Injektionszwecke
- eine Einmalspritze 10 ml
- ein Transfersystem mit integriertem Doppelfilter
- eine Flügelkanüle
Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller
Hersteller:
Biotest Pharma GmbH Landsteinerstraße 5 D-63303 Dreieich
Zulassungsinhaber:
Biotest Austria GmbH Einsiedlergasse 58 A-1053 Wien
Tel.: 045 15 61 – 0
Fax: 045 15 51 – 45 info@biotest.at
Z.Nr.: 2-00266
Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt genehmigt im November 2009
DIE FOLGENDEN INFORMATIONEN SIND NUR FÜR ÄRZTE BZW. MEDIZINISCHES FACHPERSONAL BESTIMMT:
Dosierung und Dauer der Substitutionstherapie sind abhängig von der Schwere des Faktor-VIII- Mangels sowie von Lokalisation und Ausmaß der Blutung und vom klinischen Zustand des Patienten. Die verabreichten Faktor-VIII-Einheiten werden in Internationalen Einheiten (I.E.) angegeben, abgeleitet vom aktuellen WHO-Standard für Faktor-VIII-Produkte. Die Faktor-VIII-Aktivität im Plasma wird entweder als Prozentsatz (bezogen auf normales Humanplasma) oder in Internationalen Einheiten (bezogen auf den Internationalen Standard für Faktor VIII im Plasma) angegeben. Eine Internationale Einheit (I.E.) der Faktor-VIII-Aktivität entspricht der Menge an FaktorVIII in einem ml normalem menschlichen Plasma.
Die Berechnung der erforderlichen Faktor-VIII-Dosierung basiert auf dem empirischen Befund, dass die Gabe von 1 Internationaler Einheit (I.E.) Faktor VIII pro kg KG (Körpergewicht) die Faktor-VIII- Aktivität im Plasma um 1–2%, bezogen auf den Normalwert, anhebt. Die benötigte Dosierung wird mit folgender Formel berechnet:
Benötigte Einheiten = Körpergewicht (kg) × gewünschter Faktor-VIII-Anstieg (%) (I.E./dl) × 0,5
Dosis und Häufigkeit der Verabreichung sollten sich im Einzelfall an der klinischen Wirksamkeit orientieren.
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Im Fall der aufgeführten Blutungsereignisse sollte die Faktor-VIII-Aktivität im entsprechenden Zeitraum nicht unter das angegebene Aktivitäts-Niveau im Plasma (in % der Norm oder in I.E./dl) fallen. Die folgende Tabelle kann als Richtlinie für die Dosierung bei Blutungsereignissen und chirurgischen Eingriffen dienen:
Schwere der Blutung/Art des | Benötigter Faktor-VIII- | Häufigkeit der Dosierung |
chirurgischen Eingriffs | Plasmaspiegel (%) | (Stunden)/Behandlungsdauer (Tage) |
| (I.E./dl) | |
Blutungen | | |
Gelenkblutungen im Früh- | 20–40 | Injektion alle 12–24 Stunden/mindestens |
stadium, Muskelblutungen, | | 1 Tag, bis die (durch Schmerzen |
Blutungen im Mundbereich | | erkennbare) Blutung beseitigt bzw. |
| | Wundheilung erreicht ist. |
Ausgeprägtere | 30–60 | Injektion alle 12–24 Stunden für 3– |
Gelenkblutungen, | | 4 Tage oder länger, bis Schmerzen und |
Muskelblutungen oder | | akute Behinderungen beseitigt sind. |
Hämatome | | |
Lebensbedrohliche Blutungen | 60–100 | Injektion alle 8–24 Stunden, bis die |
| | Gefahr für den Patienten vorüber ist. |
| | |
Chirurgische Eingriffe | | |
Kleinere Eingriffe | 30–60 | Injektion alle 24 Stunden/mindestens |
einschließlich Zahnextraktionen | | 1 Tag, bis Wundheilung erreicht ist. |
Größere Eingriffe | 80–100 (prä- und | Injektion alle 8–24 Stunden, bis |
| postoperativ) | ausreichende Wundheilung erreicht ist; |
| | dann für mindestens weitere 7 Tage |
| | einen Faktor-VIII-Spiegel von 30–60% |
| | (I.E./dl) aufrechterhalten. |
| | |
Während des Behandlungsverlaufs wird, zur Steuerung der zu verabreichenden Dosis und der Häufigkeit der Injektionen, eine angemessene Bestimmung der Faktor-VIII-Plasmaspiegel angeraten. Besonders bei größeren chirurgischen Eingriffen ist eine genaue Überwachung der Substitutions- therapie durch Bestimmung des Blutgerinnungsstatus (Faktor-VIII-Aktivität) unerlässlich. Einzelne Patienten können sich in ihrer Reaktion auf Faktor VIII unterscheiden, verschiedene In-vivo- Wiederfindungsraten erreichen und unterschiedliche Halbwertszeiten aufweisen.
Zur Langzeitvorbeugung von Blutungen bei Patienten mit schwerer Hämophilie A sollte die gewöhnliche Dosis 20 – 40 I.E. Faktor VIII pro kg Körpergewicht im Abstand von 2 – 3 Tagen betragen. In manchen Fällen, besonders bei jüngeren Patienten, können kürzere Dosierungsabstände oder höhere Dosen erforderlich sein.
Es liegen nur ungenügende Erfahrungen vor, um die Behandlung von Kindern unter 6 Jahren mit Haemoctin SDH 50 I.E./ml empfehlen zu können.
Patienten sollten regelmäßig bezüglich der Bildung von Hemmkörpern gegen Faktor VIII überwacht werden. Falls die erwarteten Faktor-VIII-Aktivitäten nicht erreicht werden oder die Blutung mit einer angemessenen Dosis nicht zu beherrschen ist, muss ein Hemmkörpertest durchgeführt werden.
Bei Patienten mit hohen Hemmkörperspiegeln ist die Faktor-VIII-Therapie möglicherweise nicht wirksam und es sollten andere Behandlungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen werden.
Diese Therapien sollten nur von Ärzten durchgeführt werden, die über Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit Hämophilie verfügen.
Siehe dazu auch Punkt 3 (WIE IST HAEMOCTIN SDH 50 I.E./ML ANZUWENDEN?)
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