Ephepect-Pastillen dürfen nicht eingenommen werden
Bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Thymian oder anderen Lippenblütlern (Lamiaceen) sowie gegen Sternanisöl (Apiaceen), Anethol, Bitterfenchelöl oder anderen Doldengewächsen, Ammoniumchlorid, Zubereitungen aus Eucalyptusöl, Cineol, Pfefferminzöl und/oder Menthol oder einen der sonstigen Bestandteile von Ephepect-Pastillen darf das Arzneimittel nicht angewendet
werden. Ebenso bei bekanntem Asthma bronchiale sowie bei Atemwegserkrankungen, die mit einer ausgeprägten Überempfindlichkeit der Atemwege einhergehen (Keuchhusten und Pseudokrupp).
Ephepect-Pastillen dürfen bei Verschluss der Gallenwege, Gallenblasenentzündungen sowie schweren Leberschäden nicht angewendet werden.
Ephepect-Pastillen dürfen wegen der Inhaltsstoffe nicht bei Säuglingen und Kleinkindern bis zu 2 Jahren angewendet werden.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie Ephepect-Pastillen einnehmen.
Bei Gallensteinleiden dürfen Ephepect-Pastillen nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Bei Beschwerden, die länger als 7 Tage anhalten oder regelmäßig wiederkehren, ist, wie bei allen unklaren Beschwerden, ein Arzt aufzusuchen.
Kinder
Die Darreichungsform ist aufgrund der Verschluckungsgefahr für Säuglinge und Kleinkinder unter 6 Jahren nicht geeignet.
Bei Kindern zwischen 2 und 12 Jahren liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Daher soll das Arzneimittel bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.
Schwangerschaft und Stillzeit
Zur Anwendung dieses Arzneimittels in Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Daher sollen Ephepect-Pastillen in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.
Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen bekannt.
Ephepect-Pastillen enthalten Sorbitol
Bitte nehmen Sie Ephepect-Pastillen erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.