Wann darf Claragine nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?
Claragine darf nicht eingenommen werden bei bekannter Überempfindlichkeit auf einen der Inhaltsstoffe.
Claragine darf nicht von Kindern unter 12 Jahren eingenommen werden.
Sehr seltene, aber teils schwerwiegende Leberschädigungen wurden in Verbindung mit Präparaten, welche einen CO2-Extrakt aus den Wurzeln der Pestwurz enthielten, beobachtet. Eine leberschädigende Wirkung kann aber auch für den in Claragine enthaltenen CO2-Extrakt aus den Blättern der Pestwurz (Ze 339) nicht ausgeschlossen werden. Bei vorbestehender Leberschädigung ist bei der Einnahme von pestwurzhaltigen Arzneimitteln besondere Vorsicht geboten.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
- an anderen Krankheiten leiden,
- Allergien haben oder
- andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen!
Welche Nebenwirkungen kann Claragine haben?
Folgende Nebenwirkungen können bei der Einnahme von Claragine auftreten: häufig Magen-Darm-Beschwerden wie Bauchschmerzen, Durchfall oder Übelkeit, und gelegentlich Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut mit Rötungen, Schwellungen, Jucken. Überempfindlichkeitsreaktionen bei Patienten mit Sensibilisierung gegen Pflanzen aus der Familie der Korbblütler sowie Kopfschmerzen. Über die Häufigkeit des Auftretens dieser Nebenwirkungen liegen keine Angaben vor.
Sehr seltene, aber teils schwerwiegende Leberschädigungen wurden in Verbindung mit Präparaten, welche einen CO2-Extrakt aus den Wurzeln der Pestwurz enthielten, beobachtet. Eine leberschädigende Wirkung kann aber auch für den in Claragine verwendeten CO2-Extrakt aus den Blättern der Pestwurz nicht ausgeschlossen werden. Bei ungewöhnlichem Leistungsabfall, bei Gelbfärbung der Bindehaut der Augen oder der Haut, dunklem Urin oder entfärbtem Stuhl sollte, als Hinweis auf eine mögliche Leberschädigung, Claragine abgesetzt und ein Arzt bzw. eine Ärztin aufgesucht werden.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin informieren.