Dieses Arzneimittel wurde Ihnen von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin zur Behandlung Ihrer gegenwärtigen Erkrankung verschrieben. Das Antibiotikum in Ceclor ist nicht gegen alle Mikroorganismen, welche Infektionskrankheiten verursachen, wirksam. Die Anwendung eines falsch gewählten oder nicht richtig dosierten Antibiotikums kann Komplikationen verursachen. Wenden Sie es deshalb nie von sich aus für die Behandlung anderer Erkrankungen oder anderer Personen an.
Diabetiker
Die Suspension enthält 3 g Zucker/5 ml Suspension (= 3 g verwertbare Kohlenhydrate) und ist daher für Diabetiker nicht geeignet.
Bei Diabetikern können Harnzuckerbestimmungen falschpositiv ausfallen, wenn Methoden verwendet werden, die auf Reduktion des Kupfers beruhen (z.B. Fehling, Benedict, Clinitest).
Wann darf Ceclor nicht angewendet werden?
Bei einer bekannten oder vermuteten Überempfindlichkeit gegen Cephalosporin-Antibiotika, Penicilline, bestimmte andere Antibiotika oder gegenüber anderen in Ceclor enthaltenen Substanzen darf Ceclor nicht verwendet werden. Eine Überempfindlichkeit äussert sich z.B. durch Asthma, Atemnot, Kreislaufbeschwerden, Schwellungen der Haut (z.B. Nesselfieber) und Schleimhäute oder Hautausschläge.
Wann ist bei der Einnahme von Ceclor Vorsicht geboten?
Dieses Arzneimittel kann Schwindel verursachen und dadurch die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen.
Informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin vor der Behandlung, wenn Sie an Allergien gegen andere Arzneimittel, an Asthma, Heuschnupfen oder Nesselfieber leiden. Wenn während der Behandlung Schwierigkeiten mit dem Atmen, Engegefühl in der Brust, ein Anschwellen der Augenlider, des Gesichtes oder der Lippen, Hautausschläge oder sehr starke Durchfälle auftreten, sollten Sie unverzüglich Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren, bevor Sie mit der Ceclor-Therapie weiterfahren.
Beim Auftreten von starken Durchfällen sollten Sie sofort Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin informieren. Arzneimittel zur Behandlung des Durchfalls, welche die Darmperistaltik (Darmbewegung) hemmen, dürfen nicht angewendet werden.
Beim Auftreten von Symptomen einer Leberentzündung oder Gelbsucht wie Müdigkeit, Schwächegefühl, Unwohlsein, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Gelbfärbung der Augen (Bindehaut), der Haut oder entfärbter Stuhl sollten Sie unverzüglich Ihren Arzt informieren, bevor Sie mit der Ceclor -Therapie weiterfahren.
Manche Arzneimittel können die Wirkung von Ceclor beeinflussen. Es sind dies andere Antibiotika, bei deren gleichzeitiger Einnahme eine Wirkungsverstärkung oder auch -verminderung von Ceclor auftreten kann.
Wenn Sie ein orales Verhütungsmittel («Pille») nehmen, kann während der Behandlung mit Ceclor deren Wirksamkeit vermindert werden. Es sollte deshalb eine zusätzliche empfängnisverhütende Massnahme getroffen werden.
Bei Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion ist Ceclor mit Vorsicht anzuwenden.
Wie auch bei anderen Beta-Laktamantibiotika wird die die Ausscheidung über die Nieren durch Probenecid (Präparat zur Gichtbehandlung) gehemmt.
Bitte teilen Sie Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. Ihrer Ärztin oder Apothekerin mit, wenn Sie Arzneimittel mit dem Wirkstoff Probenecid (zur Behandlung von Gicht), Arzneimittel welche den Säuregehalt im Magen herabsetzen (z.B. Magnesium-Aluminiumhydroxidhaltige Antacida), andere Antibiotika (insbesondere Antibiotika aus der Gruppe der sog. Aminoglykoside oder mit den Wirkstoffen Colistin, Polymixin B, Vancomycin oder Chloramphenicol) oder orale empfängnisverhütende Mittel einnehmen oder anwenden.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen.
Darf Ceclor während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?
Sollten Sie schwanger sein, eine Schwangerschaft planen oder stillen, müssen Sie den Arzt bzw. die Ärztin unbedingt darüber informieren. Über die Anwendung während der Schwangerschaft und Stillperiode entscheidet Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin.