Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart: Zur streng intravenösen Anwendung.
Diazepam als alleiniges Sedativum ist bei bereits erregten Tieren weniger wirksam. Diazepam kann Sedierung und Desorientierung verursachen und sollte bei Diensthun- den, wie Militär-, Polizei- oder Begleithunden, mit Vorsicht angewendet werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:
Das Tierarzneimittel ist bei Tieren mit Leber- oder Nierenerkrankungen und bei ge- schwächten, dehydrierten, anämischen, übergewichtigen oder geriatrischen Tieren mit Vorsicht anzuwenden.
Das Tierarzneimittel ist bei Tieren im Schock oder Koma sowie bei Tieren mit deutli- cher Atemdepression mit Vorsicht anzuwenden.
Das Tierarzneimittel sollte bei Tieren mit Glaukom mit Vorsicht angewendet werden.
Es wird davon abgeraten, Diazepam zur Behandlung von Krämpfen bei Katzen mit chronischer Chlorpyrifos-Vergiftung anzuwenden, da die Toxizität von Organophospha- ten verstärkt werden könnte.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:
Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Diazepam oder einem der sonstigen Bestandteile sollten den Kontakt mit dem Tierarzneimittel vermeiden.
Das Tierarzneimittel kann Hautreizungen verursachen. Der Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden.
Bei Hautkontakt diese mit Wasser und Seife waschen. Bei anhaltender Reizung ist ärztlicher Rat einzuholen.
Nach der Anwendung Hände waschen.
Das Tierarzneimittel kann Augenreizungen verursachen. Kontakt mit den Augen ist zu vermeiden. Wenn das Tierarzneimittel in Kontakt mit den Augen gerät, sind diese so- fort mit reichlich Wasser zu spülen. Bei anhaltender Reizung ist ein Arzt aufzusuchen.
Dieses Tierarzneimittel wirkt zentral dämpfend. Vermeiden Sie eine versehentliche Selbstinjektion. Im Falle einer versehentlichen Selbstinjektion ist unverzüglich ein Arzt zu konsultieren und diesem die Packungsbeilage oder das Etikett zu zeigen. Der Be- troffene darf wegen einer möglichen Sedation kein Fahrzeug führen.
Diazepam kann sowohl embryo- als auch fetotoxisch sein. Diazepam und dessen Me- taboliten werden in die Muttermilch abgegeben und haben dadurch eine pharmakologi- sche Wirkung auf gestillte Neugeborene. Daher sollten Frauen während der Schwan- gerschaft und Stillzeit dieses Tierarzneimittel nicht handhaben.
Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode:
Die Anwendung des Tierarzneimittels bei den Zieltierarten während Trächtigkeit und Laktation wurde nicht untersucht; daher ist das Tierarzneimittel in diesen Fällen nur nach einer Nutzen-Risiko-Abwägung durch den verantwortlichen Tierarzt anzuwenden. Wenn das Tierarzneimittel bei säugenden Tieren angewendet wird, sollten die Welpen sorgfältig beobachtet werden, da unerwünschte Schläfrigkeit/Sedation das Trinkverhal- ten beeinträchtigen könnte.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen: Diazepam ist ein zentral dämpfender Wirkstoff, der die Wirkung anderer zentral dämp- fender Wirkstoffe wie Barbiturate, Beruhigungsmittel, Narkotika oder Antidepressiva verstärken kann.
Diazepam kann die Wirkung von Digoxin verstärken.
Cimetidin, Erythromycin, Azole (wie Itraconazol oder Ketoconazol), Valproinsäure und Propanol können die Verstoffwechselung von Diazepam verlangsamen. Die Diazepam-
Dosis ist gegebenenfalls zu reduzieren, um eine übermäßige Sedation zu vermeiden. Dexamethason kann die Wirkung von Diazepam vermindern.
Die gleichzeitige Verabreichung von hepatotoxischen Dosierungen anderer Substan- zen ist zu vermeiden.
Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel):
Bei alleiniger Verabreichung kann eine Diazepam-Überdosierung eine deutliche zentra- le Dämpfung auslösen (Verwirrtheit, verminderte Reflexe, Koma usw.). Es sollte eine unterstützende Behandlung erfolgen (kardiorespiratorisch-unterstützende Behand- lungsmaßnahmen, Sauerstoff). Arterielle Hypotonie sowie Atem- und Herz- Kreislaufdepression sind seltene Vorkommnisse.
Inkompatibilitäten:
Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf dieses Tierarzneimittel nicht mit anderen Tierarzneimitteln gemischt werden.
13. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH
Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.