SYNPHASEC darf nicht eingenommen werden bei
- bei bestehenden oder vorausgegangenen Blutgerinnseln (Thrombose, Thromboembolie) in Venen (z. B. tiefe Beinvenenthrombose oder Lungenembolie)
- bei bestehenden oder vorausgegangenen Blutgerinnseln in Arterien (z. B. Herzinfarkt) oder bei Vorstadien solcher durch Blutgerinnsel in den Arterien bedingten Erkrankungen (z. B. anfallartiges Engegefühl im Brustkorb, sogenannte Angina pectoris, oder anfallsweise auftretende, durch Mangeldurchblutung des Gehirns bedingte Störungen wie Sehstörungen oder Muskellähmung)
- bei bekannter Veranlagung für die Bildung von Blutgerinnseln in den Venen oder Arterien (z. B. Mangel an Antithrombin III, an Protein C oder an Protein S) oder bei einer anderen mit Thromboseneigung einhergehenden Gerinnungsstörung des Blutes sowie bei Herzklappenerkrankung oder Herzrhythmusstörung
- bei vorausgegangenem Schlaganfall
- wenn Sie rauchen (siehe ?Die Pille und Gefäßerkrankungen),
- wenn Sie an Bluthochdruck leiden und dieser nicht zufrieden stellend behandelt ist
- wenn Sie an Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) leiden und lhre Gefäße dadurch bereits geschädigt sind
- bei Migräne, die mit Symptomen wie z. B. Sehstörungen und/oder Muskellähmungen (sogenannte fokale neurologische Symptome) einhergeht
- bei bestehender oder vorausgegangener Entzündung der Bauchspeicheldrüse, wenn diese mit einer schweren Fettstoffwechselstörung einhergeht
- bei bestehenden oder vorausgegangenen Leberfunktionsstörungen, solange sich die Leberwerte im Blut nicht wieder normalisiert haben
- bei bestehenden oder vorausgegangenen Lebergeschwülsten (gutartig oder bösartig)
- bei vermuteten, bestehenden oder vorausgegangenen Krebserkrankungen (z. B. der Brust oder der Gebärmutterschleimhaut), die von Geschlechtshormonen beeinflusst werden
- bei Blutungen aus der Scheide, deren Ursache nicht geklärt ist
- bei Ausbleiben der Monatsblutung, wenn die Ursache dafür nicht abgeklärt ist
- wenn Sie überempfindlich (allergisch) sind gegenüber Ethinylestradiol, Norethisteron oder einem der sonstigen Bestandteile von SYNPHASEC
Wenn ein schwerwiegender Risikofaktor oder mehrere Risikofaktoren für die Bildung von Blutgerinnseln vorliegen, kann dies eine Gegenanzeige darstellen.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von SYNPHASEC ist erforderlich
Wenn während der Einnahme von SYNPHASEC eine der unter Abschnitt ?SYNPHASEC darf nicht eingenommen werden? genannten Erkrankungen oder Umstände das erste Mal auftritt, müssen Sie SYNPHASEC absetzen.
Sie sollten die Einnahme von SYNPHASEC auch sofort beenden
- wenn Sie den Verdacht oder die Gewissheit haben, schwanger zu sein
- wenn bei Ihnen Anzeichen für ein Blutgerinnsel oder eine Venenentzündung auftreten
- wenn lhr Blutdruck ständig auf Werte über 140 mmHg ansteigt (die neuerliche Einnahme der Pille kann erwogen werden, sobald sich die Blutdruckwerte unter blutdrucksenkender Behandlung normalisiert haben)
- wenn eine Operation geplant ist (mindestens 4 Wochen vorher) oder bei längerer Ruhigstellung (siehe Abschnitt ?Die Pille und Gefäßerkrankungen")
- wenn Migräne zum ersten Mal auftritt oder sich verschlechtert
- wenn Kopfschmerzen ungewohnt häufig, anhaltend oder stark auftreten, beziehungsweise plötzlich Sehstörungen oder Muskellähmungen (sogenannte fokale neurologische Symptome) auftreten
- wenn starke Schmerzen im Oberbauch auftreten
- wenn sich lhre Haut und das Augenweiß gelb verfärben, Ihr Urin braun und lhr Stuhlgang sehr hell wird (sogenannte Gelbsucht), oder wenn lhre Haut am ganzen Körper juckt
- wenn Sie zuckerkrank sind (Diabetes mellitus) und Ihre Blutzuckerwerte plötzlich erhöht sind
- wenn Sie an einer bestimmten, in Schüben auftretenden Störung der Blutfarbstoffbildung (Porphyrie) leiden und diese unter der Anwendung von SYNPHASEC erneut auftritt
Eine besondere ärztliche Überwachung ist erforderlich
- wenn Sie rauchen
- wenn Sie 40 Jahre oder älter sind
- wenn Sie übergewichtig sind
- wenn Sie herz- oder nierenkrank sind
- wenn Sie eine Neigung zu Entzündungen in oberflächlichen Venen (Phlebitis) oder ausgeprägte Krampfadern haben
- wenn bei Ihnen Durchblutungsstörungen an Händen/Füßen bestehen
- wenn bei Ihnen ein Blutdruckwert über 140 mmHg gemessen wurde
- wenn Sie unter Migräne leiden
- wenn Sie unter Depressionen leiden
- wenn Sie an Epilepsie erkrankt sind. Bei einer Zunahme epileptischer Anfälle unter SYNPHASEC sollte die Anwendung anderer empfängnisverhütender Methoden in Betracht gezogen werden
- wenn Sie zuckerkrank sind (Diabetes mellitus) oder wenn bei Ihnen die Fähigkeit, Glucose abzubauen, eingeschränkt ist (verminderte Glucosetoleranz). Es kann sein, dass sich unter der Einnahme von SYNPHASEC die erforderliche Dosis von Arzneimitteln zur Behandlung der Zuckerkrankheit ändert
- wenn bei Ihnen eine Fettstoffwechselstörung bekannt ist
- wenn bei Ihnen eine Sichelzellenanämie bekannt ist
- wenn Sie an einer bestimmten Form des Veitstanzes (Chorea minor Sydenham) erkrankt sind
- wenn bei Ihnen früher einmal eine Lebererkrankung aufgetreten ist
- wenn bei Ihnen eine Erkrankung der Gallenblase bekannt ist
- wenn Sie an gutartigen Geschwülsten in der Muskelschicht der Gebärmutter (Uterusmyom) leiden
- wenn Sie an einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung leiden (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
- wenn Sie an einer bestimmten Form der Schwerhörigkeit leiden (Otosklerose)
- wenn Sie an einer bestimmten Erkrankung des Immunsystems, der sogenannten Schmetterlingsflechte (systemischer Lupus erythematodes) erkrankt sind
- wenn Sie an einer bestimmten Stoffwechselerkrankung mit Störung der Bildung des Blutfarbstoffs leiden (Porphyrie)
- wenn bei Ihnen ein hämolytisch-urämisches Syndrom (eine bestimmte Bluterkrankung, die zu Nierenschäden führt) bekannt ist
Die Pille und Gefäßerkrankungen
Die Einnahme der Pille birgt im Vergleich zur Nichteinnahme ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Verschlüssen der Venen, die durch einen Blutpfropf verursacht werden (Thromboembolie). Das zusätzliche Risiko ist während des ersten Jahres einer erstmaligen Einnahme der Pille am höchsten. Dieses erhöhte Risiko ist bei der Einnahme der Pille niedriger als das Risiko der Thrombosebildung bei einer Schwangerschaft, das auf 60 Fälle pro 100.000 Schwangerschaften geschätzt wird. In 1 bis 2 % der Fälle führt ein solcher Gefäßverschluss zum Tode.
Es ist nicht bekannt, welchen Einfluss SYNPHASEC im Vergleich zu anderen Pillen auf das Risiko für das Auftreten eines Blutpfropfes hat.
In seltenen Fällen kann ein Gefäßverschluss auch in einer Schlagader (Arterie) auftreten, z. B. in den Herzkranzgefäßen oder in den Arterien, die das Gehirn versorgen, und so zu einem Herzinfarkt oder Schlaganfall führen. Sehr selten können Gefäßverschlüsse auch in den Blutgefäßen von Leber, Darm, Nieren oder Augen auftreten.
Wenn Sie eines der folgenden Anzeichen, die auf eine Thromboembolie hindeuten können, an sich bemerken, stellen Sie die Pilleneinnahme sofort ein und suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf:
- ungewöhnliche Schmerzen oder Schwellungen in einem Bein
- plötzlich auftretender Schmerz und Engegefühl in der Brust, möglicherweise in den linken Arm ausstrahlend
- plötzlich auftretende Atemnot
- plötzlich auftretender heftiger Husten ohne klare Ursache
- ungewöhnliche, starke oder anhaltende Kopfschmerzen
- plötzlich auftretender teilweiser oder kompletter Sehverlust
- Doppeltsehen
- undeutliche Sprache, Probleme beim Sprechen oder Verlust der Sprache
- Schwindel
- Kollaps, möglicherweise im Zusammenhang mit einem epileptischen Anfall
- plötzliche Schwäche oder Taubheitsgefühl einer Körperhälfte oder in einem Körperteil
- Bewegungsstörungen (gestörte Motorik)
- schwere, unerträgliche Bauchschmerzen
Das Risiko für Gefäßverschlüsse in den Venen steigt
- mit zunehmendem Alter
- mit dem Vorkommen von Gefäßverschlüssen bei nahen Familienmitgliedern (Eltern oder Geschwistern) in jungen Jahren
- mit längerer Ruhigstellung, größerer Operation, Operation an den Beinen oder großen Verletzungen; in diesen Fällen soll die Einnahme der Pille unterbrochen werden (mindestens vier Wochen vor dem Eingriff) und erst zwei Wochen nach Ende der Ruhigstellung wieder begonnen werden. Falls SYNPHASEC nicht rechtzeitig abgesetzt wurde, sollte eine Thromboseprophylaxe in Betracht gezogen werden
- mit deutlichem Übergewicht
- in den ersten drei bis vier Wochen nach einer Geburt oder nach einer Fehlgeburt im zweiten Drittel der Schwangerschaft
Über die Bedeutung von Krampfadern und Entzündungen in oberflächlichen Venen (Phlebitis) für die Entstehung oder den fortschreitenden Verlauf einer venösen Thrombose besteht keine Einigkeit.
Das Risiko für Gefäßverschlüsse in den Arterien steigt
- wenn Sie rauchen. Bei zunehmendem Alter und steigendem Zigarettenkonsum nimmt das Risiko noch weiter zu. Frauen, die älter als 30 Jahre sind, sollen deshalb nicht rauchen, wenn sie hormonhaltige Arzneimittel zur Verhütung einer Schwangerschaft anwenden. Wenn auf das Rauchen nicht verzichtet wird, sollen andere Verhütungsmethoden angewendet werden, besonders bei Vorliegen weiterer Risikofaktoren
- mit zunehmendem Alter
- mit dem Vorkommen von Gefäßverschlüssen bei nahen Familienmitgliedern (Eltern oder Geschwistern) in frühem Alter
- mit Störungen des Fettstoffwechsels
- mit Bluthochdruck
- mit Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
- mit Herzerkrankungen (z. B. Herzklappenerkrankung, Vorhof-Flimmern)
- mit Fettsucht (Body-Mass-Index ? 30 kg/m2)
- mit Migräne, insbesondere Migräne mit Symptomen wie z. B. Sehstörungen und/oder Muskellähmungen (sogenannte fokale neurologische Symptome)
Weitere Erkrankungen, bei denen die Blutgefäße beteiligt sein können, sind unter anderem Schmetterlingsflechte (systemischer Lupus erythematodes, eine bestimmte Erkrankung des Immunsystems), hämolytisch-urämisches Syndrom (eine bestimmte Bluterkrankung, die zu Nierenschäden führt) und chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn und Colitis ulcerosa).
Das Vorhandensein eines schwerwiegenden Risikofaktors oder mehrerer Risikofaktoren für venöse beziehungsweise arterielle Gefäßverschlüsse kann ebenfalls eine Gegenanzeige darstellen.
Das erhöhte Risiko für einen Gefäßverschluss im Wochenbett muss berücksichtigt werden.
Die Pille und Krebs
Einige Studien weisen darauf hin, dass die Langzeit-Anwendung hormonaler Mittel zur Empfängnisverhütung einen Risikofaktor für die Entwicklung von Gebärmutterhalskrebs darstellt bei Frauen, deren Gebärmutterhals mit einem bestimmten sexuell übertragbaren Virus infiziert ist (humanes Papillomavirus).
Es ist jedoch bislang nicht geklärt, in welchem Ausmaß dieses Ergebnis durch andere Faktoren
(z. B. Unterschiede in der Anzahl an Sexualpartnern oder in der Anwendung mechanischer Verhütungsmethoden) beeinflusst wird.
Bei Anwenderinnen der Pille wurde ein leicht erhöhtes Brustkrebsrisiko festgestellt im Vergleich zu Frauen gleichen Alters, die nicht mit der Pille verhüten. Nach Absetzen der Pille verringert sich dieses Risiko allmählich wieder, und nach 10 Jahren ist zwischen ehemaligen Anwenderinnen der Pille und anderen Frauen gleichen Alters kein Unterschied mehr feststellbar.
Da Brustkrebs bei Frauen unter 40 Jahren selten auftritt, ist die Anzahl zusätzlicher Brustkrebsfälle bei Frauen, die zurzeit die Pille einnehmen oder früher eingenommen haben, klein im Vergleich zu ihrem Gesamtrisiko für Brustkrebs.
Sehr selten können gutartige, aber dennoch gefährliche Lebertumoren auftreten, die aufbrechen und lebensgefährliche innere Blutungen verursachen können. Studien haben ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Leberzellkrebs bei Langzeitanwendung der Pille gezeigt, allerdings ist diese Krebserkrankung sehr selten.
Sonstige Erkrankungen
Unregelmäßige Blutungen
Bei allen Pillen kann es, insbesondere in den ersten Monaten, zu unregelmäßigen Blutungen (Schmier- oder Durchbruchblutungen) kommen. Suchen Sie bitte Ihren Arzt auf, wenn diese unregelmäßigen Blutungen nach 3 Monaten weiterhin vorkommen oder wenn sie erneut auftreten, nachdem zuvor ein regelmäßiger Zyklus bestanden hat.
Es ist möglich, dass es bei einigen Anwenderinnen im einnahmefreien Intervall nicht zu einer Abbruchblutung kommt. Wenn SYNPHASEC, wie unter Abschnitt 3. ?Wie ist SYNPHASEC einzunehmen? beschrieben, eingenommen wurde, ist eine Schwangerschaft unwahrscheinlich. Wenn die Einnahme jedoch vor der ersten ausgebliebenen Abbruchblutung nicht vorschriftsmäßig erfolgt ist oder bereits zum zweiten Mal die Abbruchblutung ausgeblieben ist, muss eine Schwangerschaft mit Sicherheit ausgeschlossen werden, bevor die Einnahme von SYNPHASEC fortgesetzt wird.
Nach dem Absetzen der Pille kann es längere Zeit dauern, bis wieder ein normaler Zyklus abläuft.
Bluthochdruck
Über eine Erhöhung des Blutdrucks bei Frauen, die die Pille einnehmen, wurde berichtet. Dies tritt häufiger bei älteren Anwenderinnen und fortgesetzter Einnahme auf. Die Häufigkeit von Bluthochdruck nimmt mit dem Gehalt an Gelbkörperhormon zu. Wenn es bei Ihnen durch Bluthochdruck bereits zu Krankheiten gekommen ist oder Sie an bestimmten Nierenerkrankungen leiden, wird empfohlen, eine andere Verhütungsmethode anzuwenden (siehe Abschnitt ?SYNPHASEC darf nicht eingenommen werden? und ?Besondere Vorsicht bei der Einnahme von SYNPHASEC ist erforderlich?).
Pigmentflecken
Auf der Haut können selten gelblich braune Pigmentflecken (Chloasmen) auftreten, insbesondere bei Frauen, die diese bereits während der Schwangerschaft hatten. Frauen mit dieser Veranlagung sollten sich daher unter der Einnahme der Pille nicht direkt der Sonne oder ultraviolettem Licht (z. B. im Solarium) aussetzen.
Verminderte Wirksamkeit
Die schwangerschaftsverhütende Wirkung kann durch das Vergessen der Einnahme, Erbrechen, Darmkrankheiten mit schwerem Durchfall oder die gleichzeitige Einnahme anderer Arzneimittel verringert werden.
Wenn SYNPHASEC und johanniskrauthaltige Präparate gleichzeitig eingenommen werden, wird eine zusätzliche Barrieremethode zur Empfängnisverhütung empfohlen (siehe Abschnitt ?Bei Einnahme von SYNPHASEC mit anderen Arzneimitteln?).
Auch bei korrekter Anwendung können orale Empfängnisverhütungsmittel keinen 100 %-igen Schutz vor einer Schwangerschaft garantieren.
Medizinische Beratung/Untersuchung
Bevor Sie SYNPHASEC einnehmen, wird lhr behandelnder Arzt Sie sorgfältig zu lhrer Krankenvorgeschichte und zu der lhrer nahen Verwandten befragen. Es wird eine gründliche allgemeinärztliche und frauenärztliche Untersuchung einschließlich Untersuchung der Brust und Abstrich vom Gebärmutterhals durchgeführt. Eine Schwangerschaft muss ausgeschlossen werden. Während Sie die Pille einnehmen, sollten diese Untersuchungen regelmäßig wiederholt werden. Bitte teilen Sie lhrem Arzt mit, ob Sie rauchen und ob Sie andere Arzneimittel einnehmen.
SYNPHASEC schützt Sie nicht vor HIV-Infektionen oder anderen sexuell übertragbaren Krankheiten.
Folsäure-Mangel
Folsäure-Mangel kann zu einer Störung der Entwicklung von Gehirn und Rückenmark (Neuralrohrdefekte) beim Ungeborenen führen. Wenn Sie die Einnahme von SYNPHASEC beenden, weil Sie schwanger werden wollen, wird empfohlen, auf eine Folsäure-reiche Ernährung (Gemüse, Früchte, Vollkornprodukte) zu achten und zusätzlich täglich 0,4 mg Folsäure einzunehmen. Die Einnahme sollte möglichst 4 Wochen vor der voraussichtlichen Empfängnis begonnen und bis zur 12. Schwangerschaftswoche fortgesetzt werden. Frauen, die bereits einmal mit einem Kind schwanger waren, das einen Neuralrohrdefekt hatte, sollten 4 mg oder 5 mg Folsäure täglich über den gleichen Zeitraum einnehmen. Die Gegenanzeigen und Warnhinweise in den Fachinformationen von Folsäure-Zubereitungen sind zu beachten.
Schwangerschaft
SYNPHASEC darf während der Schwangerschaft nicht eingenommen werden.
Vor Beginn der Einnahme von SYNPHASEC dürfen Sie nicht schwanger sein. Tritt unter der Einnahme eine Schwangerschaft ein, müssen Sie die Einnahme von SYNPHASEC sofort beenden und Ihren Arzt konsultieren.
Die vorausgegangene Einnahme von SYNPHASEC ist jedoch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.
Stillzeit
Sie sollten SYNPHASEC nicht in der Stillzeit einnehmen, da die Milchproduktion verringert sein kann und geringe Wirkstoffmengen in die Muttermilch übergehen. Sie sollten während der Stillzeit nicht hormonale Methoden der Empfängnisverhütung anwenden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von SYNPHASEC
Dieses Arzneimittel enthält Lactose. Bitte nehmen Sie SYNPHASEC daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.