Was müssen Sie vor der Anwendung von FDG Eckert & Ziegler Bonn beachten?
FDG Eckert & Ziegler Bonn wird durch Ihren Arzt angewendet.
FDG Eckert & Ziegler Bonn darf nicht anwendet werden,
- wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber Fludeoxyglucose (18F) oder einem
der sonstigen Bestandteile von FDG Eckert & Ziegler Bonn sind.
Besondere Vorsicht bei der Anwendung von FDG Eckert & Ziegler Bonn ist erforderlich,
- wenn Sie an einer Nierenfunktionsstörung leiden. In diesem Fall kann es bei der Anwendung von Fludeoxyglucose (18F) zu einer erhöhten Strahlenexposition kommen.
- wenn bei Ihnen ein nicht eingestellter Diabetes mellitus vorliegt. Das Arzneimittel darf
in einem solchen Fall nicht angewendet werden, da aufgrund einer verminderten
Aufnahme von Fludeoxyglucose (18F) in die Gewebe falsch negative Befunde
resultieren können.
- wenn bei Ihnen infektiöse und/oder akut entzündliche sowie regenerative Prozesse
nach operativen Eingriffen vorliegen. Solche Prozesse können zu einer erheblichen
Fludeoxyglucose (18F)-Anreicherung führen, so dass zwischen Tumorgewebe und
normalem Gewebe nicht unterschieden werden kann (falsch positive Ergebnisse).
Daher sollten Sie Ihren Arzt über gerade durchgemachte Erkrankungen oder kürzlich
erfolgte Operationen informieren.
Bei allen Patienten muss die Strahlenexposition durch den zu erwartenden diagnostischen Nutzen gerechtfertigt sein. Die verabreichte Aktivität muss so berechnet werden, dass das gewünschte Diagnoseergebnis mit der geringst möglichen Strahlendosis erzielt werden kann.
Die Injektion muss streng intravenös erfolgen, um eine möglichen Gewebsschädigung und eine erhöhte Strahlenexposition der Lymphknoten als Ergebnis lokaler Extravasation sowie Bildartefakte zu vermeiden.
Falsch positive Ergebnisse können nach einer Strahlentherapie innerhalb der ersten 2 - 4 Monate nicht ausgeschlossen werden. Die Kontrolle einer Strahlentherapie soll daher nicht früher als 4 Monate nach der Behandlung erfolgen.
Ein Zeitabstand von mindestens 4 - 6 Wochen nach der letzten Chemotherapie-Verabreichung ist optimal, vor allem um falsch-negative Ergebnisse zu vermeiden. Im Fall einer Chemotherapie mit Zyklen, die kürzer als 4 Wochen sind, sollte die FDG-PET-Untersuchung unmittelbar vor Beginn eines neuen Zyklus durchgeführt werden.
Fludeoxyglucose (18F) ist nicht geeignet, um Gehirnmetastasen nachzuweisen.
Beim unteren Ösophaguskarzinom ist nur der positive prädiktive Wert zu berücksichtigen, da die Sensitivität der FDG-PET hier begrenzt ist.
Bei der Verwendung eines Koinzidenz-PET-Kamerasystems ist die Sensitivität im Vergleich zu dedizierten PET reduziert, was zu einem geringeren Nachweis von Läsionen in der Größe von < 10 mm führt.
Die Kombination der funktionellen FDG-PET-Aufnahmen mit ergänzenden morphologischen bildgebenden Verfahren wie beispielsweise in der PET-CT kann zur Erhöhung der Sensitivität und Spezifität (z.B. bei Pankreas- und Kopf-Hals-Tumoren, Lymphomen, Melanomen und Lungenkarzinomen) führen.
Patienten, die radioaktive Arzneimittel erhalten haben, stellen einen Risikofaktor für andere Personen aufgrund der vom Patienten ausgehenden Strahlung oder aufgrund von Ausscheidungen der Patienten oder Kontamination durch Verschütten von Urin, Erbrochenem usw. dar. Zur Vermeidung der Exposition von Dritten und zur Vermeidung von Kontaminationen sind die den nationalen Strahlenschutzverordnungen entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Ein direkter Kontakt zwischen dem Patienten und Säuglingen / Kleinkindern sollte während der ersten 12 Stunden nach der Untersuchung vermieden werden.
Schwangerschaft und Stillzeit
Es liegen keine klinischen Erfahrungen mit der Anwendung von Fludeoxyglucose (18F) an Schwangeren vor.
Falls es erforderlich ist, einer Frau im gebärfähigen Alter ein radioaktives Arzneimittel zu verabreichen, ist festzustellen, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Grundsätzlich muss von einer Schwangerschaft ausgegangen werden, wenn eine Menstruation ausgeblieben ist. Im Zweifelsfall muss die Strahlenexposition auf das für die klinische Information unumgängliche Mindestmaß verringert werden. Alternative Untersuchungsmethoden, bei denen keine ionisierenden Strahlen angewendet werden, müssen in Erwägung gezogen werden.
Nuklearmedizinische Untersuchungen an Schwangeren beinhalten auch eine Strahlenexposition des Feten. Die Verabreichung von Fludeoxyglucose (18F) mit einer Aktivität von 500 MBq ergibt eine im Uterus absorbierte Dosis von10,5 mGy. In diesem Dosisbereich sind ein Absterben des Feten sowie Missbildungen, Wachstumverzögerungen oder funktionelle Störungen nicht zu erwarten; das Risiko für die Entstehung von Krebs und das Auftreten von Erbkrankheiten kann jedoch erhöht sein. Daher darf Fludeoxyglucose (18F) in der Schwangerschaft nur angewendet werden, wenn der Nutzen für die Mutter das potentielle Risiko für den Feten übersteigt.
Fludeoxyglucose (18F) geht in die Muttermilch über. Bevor das Arzneimittel an eine stillende Mutter verabreicht wird, ist zu prüfen, ob eine Verschiebung der Untersuchung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Stillperiode klinisch zu verantworten ist. Falls eine Untersuchung erforderlich ist, muss das Stillen nach Gabe von Fludeoxyglucose (18F) für mindestens 12 Stunden unterbrochen und die abgepumpte Muttermilch verworfen werden.
Darüber hinaus wird aus Gründen des Strahlenschutzes empfohlen, während der ersten 12 Stunden nach der Injektion den direkten Kontakt zwischen Mutter und Säugling zu vermeiden.
Schwangerschaft
Informieren Sie unbedingt Ihren Arzt, wenn Sie schwanger sind oder die Möglichkeit besteht, dass Sie schwanger sein könnten. Grundsätzlich muss von einer Schwangerschaft ausgegangen werden, wenn eine Regelblutung ausgeblieben ist. Untersuchungen mit radioaktiven Arzneimitteln an schwangeren Frauen bedeuten auch eine Strahlenbelastung für das ungeborene Kind. FDG Eckert & Ziegler Bonn darf daher während der Schwangerschaft nur angewendet werden, wenn der Nutzen für die Mutter das potentielle Risiko für den Feten übersteigt.