Wenden Sie Dynexaminfluorid Gelée immer genau nach der Anweisung des Zahnarztes an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Zahnarzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
Dosierung
Falls vom Zahnarzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis für die Anwendung zur Kariesprophylaxe und zur gezielten Behandlung überempfindlicher Zahnhälse in der Regel:
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Zu Hause
Bürsten Sie die Zähne mit der Zahnbürste einmal pro Woche mit ca. 0,5 g Dentalgel (ca. 1,5 cm Dentalgelstrang bzw. Kirschkerngröße), entsprechend 6,25 mg Fluorid. Nach einigen Minuten Einwirkungszeit spülen Sie den Mund aus. Die Gesamtzeit der Anwendung (Putz- und Einwirkzeit) darf 5 Minuten nicht überschreiten.
Darüber hinaus kann der Zahnarzt bei erhöhtem Kariesrisiko (z. B. bei Patienten mit kieferorthopädischen Apparaturen) die Anwendung von 2-3- mal wöchentlich anordnen.
Zur gezielten Behandlung überempfindlicher Zahnhälse wird das Dentalgel auf die betroffenen Zahnflächen aufgetragen und eingebürstet.
Am besten wenden Sie Dynexaminfluorid Gelée abends vor dem Schlafengehen an.
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In der zahnärztlichen Praxis
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Zur Kariesprophylaxe ca. 2-mal pro Jahr mittels Miniplastschiene ca. 3 g Dynexaminfluorid Gelée (entsprechend ca. 37,5 mg Fluorid) anwenden.
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Applikation mit der stumpfen Kanüle aus einer gefüllten Einmalspritze auf die kariesgefährdeten oder überempfindlichen Zahnflächen: 2-4-mal pro Jahr durchführen.
Bei erhöhtem Kariesrisiko, z. B. bei Patienten mit kieferorthopädischen Apparaturen: Anwendung in monatlichen Abständen.
Eine ausreichende Kontaktzeit des Dentalgels mit den Zähnen (mindestens 2-4 Minuten) muss gewährleistet sein. Sie darf jedoch 5 Minuten nicht überschreiten. Nach der Anwendung wird der Mund ausgespült.
Dynexaminfluorid Gelée darf bei Kindern ab 3 Jahren, die wegen eines erhöhten Kariesrisikos unter zahnärztlicher Kontrolle sind, angewendet werden. Dies gilt sowohl für Kinder in der Individualprophylaxe wie auch für solche in der Gruppenprophylaxe. Nach der Anwendung wird mit Wasser ausgespült.
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In der Gruppenprophylaxe
Im Rahmen der gruppenprophylaktischen Aktivitäten ca. zweimal pro Jahr mit Dynexaminfluorid Gelée die Zähne bürsten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit erhöhtem Kariesrisiko auch mehrmals pro Jahr. Nach 2-3 Minuten ausspülen. Die Gesamtzeit der Anwendung (Putz- und Einwirkzeit) darf 5 Minuten nicht überschreiten.
Art der Anwendung
Zur dentalen Anwendung
Dauer der Anwendung
Ein dauerhafter Erfolg ist nur bei lebenslanger Anwendung sichergestellt.
Wenn Sie eine größere Menge Dynexaminfluorid Gelée angewendet
haben, als Sie sollten
Akute Überdosierung
In Abhängigkeit von der Dosierung und der Art der Verabreichung können im Extremfall (z. B. bei der Verwendung von Miniplastschienen) bis zu 3 g Dentalgel (37,5 mg Fluorid) in die Mundhöhle eingebracht werden. Das Verschlucken derartiger Mengen kann zu Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen.
Nehmen Sie bei diesen Vergiftungserscheinungen Calcium-haltige Getränke (z. B. Milch, Calcium-Brausetabletten) zu sich, um das Fluorid zu binden. Suchen Sie anschließend einen Arzt auf.
Chronische Überdosierung
Bei regelmäßigem Überschreiten einer täglichen Gesamtfluoridaufnahme (systemische und lokale) von 2 mg während der Zahnentwicklung bis etwa zum 8. Lebensjahr können die Bildung der organischen Schmelzmatrix und als Folge auch die Mineralisation des Schmelzes gestört werden. Das Ergebnis: gefleckter Schmelz, auch Schmelz- oder Dentalfluorose genannt. Eine zweite mögliche Ursache von geflecktem Schmelz ist die einmalige Einnahme hoher Fluoridmengen, verbunden mit einer deutlichen Erhöhung der Serum-Fluorid-Konzentration. Die Grenzschwelle, ab der entsprechende Schädigungen einsetzen, ist für den Menschen allerdings bisher nicht bekannt. Bei Auftreten dieser Symptome sprechen Sie bitte mit Ihrem Zahnarzt, Arzt oder Apotheker.
Wenn Sie die Anwendung von Dynexaminfluorid Gelée vergessen
haben
Wenden Sie nicht die doppelte Dosis an, wenn Sie die vorherige Anwendung vergessen haben.
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Zahnarzt oder Apotheker.