Wann darf inhalant nicht angewendet werden?
inhalant darf nicht angewendet werden:
- Bei Säuglingen und Kleinkindern unter 2 Jahren
- Bei Kinder unter 6 Jahren nicht zur Inhalation
- Auf vorgeschädigter oder entzündeter Haut, offenen Wunden, bei Verbrennungen, Hauterkrankungen und Kinderkrankheiten mit Hautausschlägen
- Wenn einmal Krampfanfälle aufgetreten sind
- Bei Bronchialasthma, Keuchhusten und akuter Lungenentzündung
- Bei Überempfindlichkeit auf einen der Inhaltsstoffe gemäss Zusammensetzung.
- Bei Schwangerschaft und Stillzeit
Wann ist bei der Anwendung von inhalant Vorsicht geboten?
Nicht im Gesicht anwenden; nicht einnehmen.
inhalant darf nicht mit Schleimhäuten (Nase, Auge, Mund) direkt in Kontakt kommen. Bei Kontakt mit den Augen oder Schleimhäuten sofort mit kaltem Wasser spülen.
Nicht als festen Verband anlegen; nicht zusammen mit Wärmekissen oder anderer Art von Wärme anwenden.
Wenn ein Kind versehentlich inhalant Lösung verschluckt hat, sollte sofort ein Arzt bzw. eine Ärztin konsultiert werden.
Die in inhalant enthaltenen Wirkstoffe Cineol, Menthol und racemischer Kampfer können bei Säuglingen und Kleinkindern bis zu 2 Jahren einen Kehlkopfkrampf hervorrufen.
Bei Patienten mit Nierenfunktionsstörungen darf inhalant nur kurzfristig und nicht grossflächig angewendet werden. Bei Auftreten von Fieber, Luftnot, eitrigem oder blutigem Auswurf, sehr starkem oder anhaltendem Husten, Hautausschlag oder anhaltenden Kopfschmerzen, sollte ein Arzt bzw. eine Ärztin konsultiert werden.
Bei Anhalten der Symptome länger als 1 Woche sollte ein Arzt bzw. eine Ärztin konsultiert werden.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
▪an anderen Krankheiten leiden,
▪Allergien haben oder
▪Andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden.
Darf Inhalant während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?
Während der Schwangerschaft und Stillzeit darf inhalant nicht angewendet werden.