Aspirin soll nicht ohne Befragen des Arztes bzw. der Ärztin länger als 5 Tage oder bei Fieber nicht länger als 3 Tage angewendet werden, ausser auf ärztliche Verschreibung.
Schmerzmittel sollen nicht ohne ärztliche Kontrolle über längere Zeit regelmässig eingenommen werden. Längerdauernde Schmerzen bedürfen einer ärztlichen Kontrolle.
Die angegebene oder vom Arzt bzw. der Ärztin verschriebene Dosierung darf nicht überschritten werden.
Es ist auch zu bedenken, dass die langdauernde Einnahme von Schmerzmitteln ihrerseits dazu beitragen kann, dass Kopfschmerzen weiter bestehen.
Die langfristige Einnahme von Schmerzmitteln, insbesondere bei Kombination mehrerer schmerzstillender Wirkstoffe, kann zur dauerhaften Nierenschädigung mit dem Risiko eines Nierenversagens führen.
In folgenden Fällen dürfen Sie Aspirin nicht anwenden:
Wenn Sie an einem Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür leiden.
Wenn Sie eine krankhaft erhöhte Blutungsneigung aufweisen.
Bei Zuständen mit erhöhter Blutungsgefahr (z.B. Monatsblutung oder Verletzungen).
Wenn Sie überempfindlich sind auf den Wirkstoff Acetylsalicylsäure oder auf andere Entzündungshemmer (Rheumamittel) oder Schmerz- und Fiebermittel. Eine solche Überempfindlichkeit äussert sich z.B. durch Asthma, Atemnot, Kreislaufbeschwerden, Schwellungen der Haut und Schleimhäute oder Hautausschläge (Nesselfieber).
Bei schweren Leber- oder Nierenerkrankungen.
Im letzten Drittel der Schwangerschaft.
Bei vorgeschädigter Niere und/oder Leber ist eine sorgfältige Überwachung notwendig.
Bei chronischen oder wiederkehrenden Magen-Darmbeschwerden und Asthma, bei Nesselfieber, Nasen-Polypen, bei einer seltenen erblichen Krankheit der roten Blutkörperchen, dem so genannten «Glucose-6-Phosphat-Dehydrogenasemangel» sowie bei einer Behandlung mit gerinnungshemmenden Mitteln («Blutverdünner»), soll die Einnahme nur nach strengen Anweisungen des Arztes bzw. der Ärztin erfolgen.
Kinder und Jugendliche mit Fieber, Grippe, Windpocken oder anderen Virus-Erkrankungen dürfen Aspirin nur nach Anweisung des Arztes bzw. der Ärztin und nur als Mittel der zweiten Wahl einnehmen. Kommt es bei diesen Erkrankungen oder nach ihrem Abklingen zu Bewusstseinsstörungen mit Erbrechen, sollte unverzüglich der Arzt bzw. die Ärztin konsultiert werden.
Bei gleichzeitiger und längerer Anwendung von Aspirin kann die Wirkung von Kortisonpräparaten, krampflösenden Mitteln (Antiepileptika), Blutverdünnern, Lithiumpräparaten gegen Depressionen und von blutzuckersenkenden Tabletten verstärkt werden. Es kann zu einer Steigerung der unerwünschten Wirkungen dieser Arzneimittel kommen. Die Wirkung von Gichtmitteln (Probenecid und Sulfinpyrazon) und Mitteln gegen erhöhten Blutdruck kann vermindert werden. Bei Anwendung von Rheumamitteln oder Methotrexat (das z.B. bei chronischer Polyarthritis eingenommen wird) ergibt sich eventuell eine Verstärkung der unerwünschten Wirkungen.
Selbst in kleinen Dosen verringert die Acetylsalicylsäure die Ausscheidung von Harnsäure. Dies kann bei Patienten, welche bereits eine geringe Harnsäure-Ausscheidung aufweisen, Gicht auslösen.
Aspirin kann bei gleichzeitiger Einnahme von Kortisonpräparaten oder Alkohol das Risiko für gastrointestinale Blutungen erhöhen.
Aspirin Kautabletten und Aspirin Granulat
Bei Vorliegen der erblichen Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie ist zu beachten, dass diese Arzneimittel den Süssstoff Aspartam enthalten.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen.
Über die Einnahme vor operativen Eingriffen ist der Arzt oder Zahnarzt bzw. die Ärztin oder Zahnärztin zu befragen bzw. zu informieren.
Während der Schwangerschaft und Stillzeit soll die Einnahme nur nach strengen Anweisungen des Arztes bzw. der Ärztin erfolgen. In den letzten 3 Monaten vor dem errechneten Geburtstermin darf Aspirin nicht eingenommen werden.
Während der Stillzeit ist auf hohe Dosen zu verzichten.