Orabloc darf nicht angewendet werden,
wenn Sie allergisch gegen Articain oder andere Lokananästhetika vom Säureamid-Typ oder gegen Adrenalin (Epinephrin) oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
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wenn Sie an schweren Herzrhythmusstörungen leiden (z. B. AV-Block II. und III. Grades),
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wenn Sie einen sehr niedrigen Puls haben,
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wenn Sie an akuter Herzinsuffizienz leiden (akute Herzschwäche, z. B. nach einem Herzinfarkt),
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wenn Sie einen sehr niedrigen Blutdruck haben,
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wenn Sie Bronchialasthmatiker sind und an einer Überempfindlichkeit gegen Sulfite leiden (Asthmaanfälle, ausgelöst durch Sulfite),
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bei Kindern unter 4 Jahren.
Wegen der Wirkungen des Adrenalin (Epinephrin)-Anteils darf Orabloc nicht angewendet werden:
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wenn bei Ihnen gleichzeitig eine Betäubung an peripheren Körperteilen (insbesondere Finger, Zehen, Penis und Nasenspitze) durchgeführt wird.
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wenn Sie an erhöhtem Augeninnendruck leiden (Glaukom oder grüner Star),
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wenn Sie eine Schilddrüsenüberfunktion haben,
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wenn Sie an anfallsweiser Beschleunigung des Herzschlages leiden (paroxysmale Tachykardie),
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wenn Sie an einer bestimmten Form von Herzrhythmusstörungen leiden (absolute Arrhythmie mit schnellem, unregelmäßigem Herzschlag),
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wenn Sie einen Herzinfarkt in den letzten 3 bis 6 Monaten erlitten haben,
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wenn bei Ihnen ein Koronararterien-Bypass in den letzten 3 Monaten gelegt wurde,
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wenn Sie bestimmte Betablocker (z. B. Propranolol) einnehmen. Es besteht die Gefahr einer Hochdruckkrise (sehr hoher Blutdruck) oder einer starken Verlangsamung des Pulsschlags,
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wenn Sie an einem Phäochromozytom leiden (Adrenalin produzierender Tumor, der sich meistens im Nebennierenmark befindet),
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wenn Sie einen sehr hohen Blutdruck haben,
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wenn Sie gleichzeitig mit bestimmten Mitteln gegen Depressionen und Parkinson-Krankheit behandelt werden (trizyklische Antidepressiva oder Monoaminooxidase- (MAO-)Hemmer), da diese Wirkstoffe die Herz-Kreislauf-Wirkungen des Adrenalins (Epinephrins) verstärken können. Das kann bis zu 14 Tage nach Beendigung einer Behandlung mit MAO-Hemmern zutreffen.
Orabloc darf nicht intravenös (in eine Vene) verabreicht werden.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt oder Apotheker, bevor Orabloc angewendet wird.
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wenn Sie an einem Mangel eines spezifischen Enzyms leiden (Cholinesterasemangel), da mit verlängerter und unter Umständen verstärkter Wirkung von Orabloc zu rechnen ist.
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wenn eine lokale Entzündung oder Infektion am Injektionsort vorliegt. In diesem Fall ist eine verstärkte Aufnahme von Orabloc zu erwarten, wodurch die Wirksamkeit verringert wird.
Orabloc darf nur nach sorgfältiger ärztlicher Untersuchung angewendet werden, wenn Sie:
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an Störungen der Blutgerinnung leiden,
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an schweren Nieren- oder Leberfunktionsstörungen leiden (z. B. bei einer Nierenentzündung oder Leberzirrhose),
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gleichzeitig mit halogenierten Inhalationsnarkotika behandelt werden (siehe „Anwendung von Orabloc zusammen mit anderen Arzneimitteln“),
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wenn Sie an Epilepsie leiden (siehe Abschnitt 4.).
Wenn Sie an einer der folgenden Krankheiten leiden, darf Orabloc nur nach sorgfältiger ärztlicher Untersuchung angewendet werden, und Ihr Zahnarzt sollte aufgrund des geringeren Adrenalin
(Epinephrin)-Gehalts die Gabe von Orabloc 40 mg/ml + 5 Mikrogramm/ml anstelle von Orabloc 40 mg/ml + 10 Mikrogramm/ml in Erwägung ziehen:
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Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie z. B.:
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chronische Bronchitis, Lungenemphysem (krankhafte Überblähung der Lunge),
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Diabetes mellitus,
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schweren Angststörungen.
Ihr Zahnarzt wird zur Vermeidung von Nebenwirkungen
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Ihre medizinische Vorgeschichte sowie Ihre Begleitmedikationen prüfen,
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eine Testinjektion vornehmen, wenn bei Ihnen ein Allergierisiko gegen das Arzneimittel besteht,
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die Dosierung so niedrig wie möglich wählen,
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vor der Injektion sorgfältig prüfen, dass er kein Blutgefäß getroffen hat.
Die Anwendung dieses Arzneimittels kann zu verlängerter Taubheit des Mundbereiches nach der zahnärztlichen Behandlung führen. Bei kleinen Kindern sollte darauf geachtet werden, dass sie sich nicht selbst beißen, da dies zu Weichteilgewebsverletzungen führen kann.
Anwendung von Orabloc zusammen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Zahnarzt oder Apotheker wenn Sie andere Arzneimittel anwenden, oder beabsichtigen andere Arzneimittel anzuwenden.
Wenn bei Ihnen gleichzeitig noch andere Arzneimittel zur örtlichen Betäubung angewendet werden, können sich deren Wirkungen am Herz-Kreislauf-System und Nervensystem verstärken.
Orabloc enthält den Wirkstoff Adrenalin (Epinephrin). Dieser Wirkstoff verengt die Blutgefäße und erhöht den Blutdruck. Die blutdrucksteigernde Wirkung von Adrenalin (Epinephrin) kann durch bestimmte Arzneimittel zur Behandlung von Depressionen und Parkinson-Krankheit verstärkt werden. Trizyklische Antidepressiva und MAO-Hemmer dürfen deshalb nicht gleichzeitig eingenommen werden. (Beachten Sie bitte den Abschnitt 2. „Was sollten Sie beachten, bevor Ihnen Orabloc verabreicht wird?”).
Zur gleichzeitigen Anwendung bestimmter Betablocker (z. B. Propranolol) siehe Abschnitt 2 darf Orabloc nicht angewendet werden.
Adrenalin (Epinephrin) kann die Insulinfreisetzung aus der Bauchspeicheldrüse hemmen und somit die Wirkung oraler Antidiabetika (Arzneimittel zum Einnehmen zur Behandlung der Zuckerkrankheit) vermindern.
Wenn Orabloc gleichzeitig mit bestimmten Inhalationsnarkotika (z. B. Halothan) angewendet wird,
können Herzrhythmusstörungen ausgelöst werden.
Phenothiazine können die blutdruckerhöhende Wirkung von Adrenalin (Epinephrin) beeinflussen. Daher sollte die gleichzeitige Behandlung vermieden werden. Wenn eine gleichzeitige Behandlung erforderlich ist, sollten die Patienten sorgfältig überwacht werden.
Bitte beachten: Bei Patienten, die mit Hemmstoffen der Blutgerinnung („Blutverdünner“ wie z. B. Heparin oder Acetylsalicylsäure) behandelt werden, kann ein versehentlicher Einstich in ein Blutgefäß im Rahmen der örtlichen Betäubung zu ernsthaften Blutungen führen und auch die Blutungsneigung allgemein erhöht sein.
Anwendung von Orabloc zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken
Nach Anwendung von Orabloc sollten Sie so lange keine Nahrung aufnehmen, bis die örtliche Betäubung abgeklungen ist.
Schwangerschaft und Stillzeit
Wenn Sie schwanger sind, sollte Ihr Zahnarzt Orabloc nur nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung anwenden.
Für Articain liegen keine Erfahrungen mit der Anwendung während der Schwangerschaft vor, außer zum Zeitpunkt der Geburt. Tierexperimentelle Studien haben gezeigt, dass Adrenalin (Epinephrin) in höheren Dosen als den bei einer zahnärztlichen Betäubung angewendeten schädliche Auswirkungen auf die Nachkommenschaft hat. Nach versehentlicher Injektion von Orabloc in ein Blutgefäß bei der Mutter kann es durch den Adrenalin (Epinephrin)-Anteil zu einer Verminderung der Uterusdurchblutung kommen.
Wenn Sie schwanger sind, sollte vorzugsweise Orabloc 40 mg/ml + 5 Mikrogramm/ml anstelle von Orabloc 40 mg/ml + 10 Mikrogramm/ml angewendet werden, da Ersteres weniger Adrenalin (Epinephrin) enthält.
Die Wirkstoffe von Orabloc werden im Körper schnell abgebaut. Dementsprechend treten keine für das Kind schädliche Mengen der Wirkstoffe in die Muttermilch über. Bei kurzfristiger Anwendung von Orabloc müssen Sie daher das Stillen nicht unterbrechen.
Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Nach einem Eingriff entscheidet Ihr Zahnarzt, wann Sie wieder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen oder Maschinen bedienen dürfen. In entsprechenden Untersuchungen bewirkte die örtliche Betäubung mit Articain keine feststellbare Beeinträchtigung der normalen Verkehrstüchtigkeit.
Orabloc enthält Natriummetabisulfit (E 223) und Natrium
Natriummetabisulfit (E 223) kann in seltenen Fällen schwere Überempfindlichkeitsreaktionen und Bronchospasmen auslösen.
Dieses Arzneimittel enthält Natrium, aber weniger als 1 mmol (23 mg) Natrium pro Einzeldosis, d. h., es ist nahezu „natriumfrei“.