Grundlagen
Unter Gehörlosigkeit (lateinisch Surditas) versteht man eine starke Schwerhörigkeit oder komplette Taubheit. Beim Grad der Ausprägung wird zwischen der absoluten und der praktischen Taubheit unterschieden. Absolute Taubheit bedeutet, dass der/die Betroffene keinerlei Geräusche wahrnehmen kann. Bei der praktischen Taubheit ist das Hören von verschiedenen Tönen und Geräuschen möglich, jedoch in zu geringem Umfang, um gesprochene Sprache zu verstehen.
Dem Verlust des Hörvermögens muss nicht zwangsweise eine Schädigung des peripheren Hörorgans (zu dem Außen-, Mittel- und Innenohr zählen) zugrunde liegen. Die Ursache kann auch in einem Ausfall der Nervi cochleares (Hörnerven) oder der für das Hören zuständigen Areale im Gehirn sowie in bestimmten psychischen Störungen liegen.