Venoselect®N darf nicht eingenommen werden:
Venoselect®N enthält 61 Vol.-% Alkohol und soll von Alkoholkranken nicht eingenommen werden.
Venoselect®N dürfen Sie nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber einzelner Stoffe oder Pflanzen in Venoselect®N sowie bei Kleinkindern unter 2 Jahren. Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Venoselect®N ist erforderlich:
Bei Blut im Stuhl sollte ein Arzt aufgesucht werden. Bei neu oder plötzlich verstärkt auftretenden Schmerzen, schnell zunehmender Schwellung oder bläulicher Verfärbung der Beine ist sofortige Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, da diese Merkmale Anzeichen einer Beinvenenthrombose sein können, die rasches ärztliches Eingreifen erfordert.
Weitere vom Arzt verordnete nichtinvasive Maßnahmen wie zum Beispiel Wickeln der Beine, Tragen von Stützstrümpfen oder kalte Wassergüsse sollten unbedingt eingehalten werden.
Wegen des Alkoholgehaltes soll Venoselect®N bei Leberkranken, Epileptikern und bei Personen mit organischen Erkrankungen des Gehirns nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden.
Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von Venoselect®N:
Dieses Arzneimittel enthält 61 Vol.-% Alkohol. Bei Einnahme der maximalen Einzeldosis (10 Tropfen) werden etwa 0,14 g Alkohol zugeführt.
Venoselect®N bei Kindern unter 12 Jahren:
Geben Sie Venoselect®N Kindern von 2 bis unter 12 Jahren nur nach Rücksprache mit dem Arzt, da bisher keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen für eine allgemeine Empfehlung für diese Altersgruppe vorliegen.
Bei der Einnahme mit anderen Arzneimitteln:
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind bisher nicht bekannt. Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Bei Einnahme zusammen mit Nahrungsmitteln:
Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.
Schwangerschaft und Stillzeit:
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen, sollte Venoselect®N in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden. Verkehrstüchtigkeit und Bedienen von Maschinen:
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.