Bei plötzlich auftretenden Schmerzen, schnell zunehmender Schwellung oder bei bläulicher Verfärbung der Beine ist sofortige Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, da diese Merkmale Anzeichen einer Beinvenenthrombose sein können, die rasches ärztliches Eingreifen erfordert.
Weitere vom Arzt verordnete nichtinvasive Maßnahmen, wie z.B. Wickeln der Beine, Tragen von Stützstrümpfen oder kalte Wassergüsse sollten unbedingt eingehalten werden.
veno-loges® N Injektionslösung darf nicht angewendet werden bei
- bekannter Überempfindlichkeit gegen Arnika, andere Korbblütler oder einen der anderen Wirkstoffe.
Besondere Vorsicht bei der Anwendung von veno-loges® N Injektionslösung ist erforderlich bei:
Kindern:Verabreichen Sie veno-loges® N Injektionslösung Kindern unter 12 Jahren nur nach Rücksprache mit dem Arzt, da bisher keine ausreichenden Erfahrungen für eine allgemeine Empfehlung für diese Altersgruppe vorliegen.
Anwendung von veno-loges® N Injektionslösung mit anderen Arzneimitteln:
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Bei der Anwendung von veno-loges® N Injektionslösung wurden bisher keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln beobachtet.
Bei Anwendung von veno-loges® N Injektionslösung zusammen mit
Nahrungsmitteln und Getränken:Allgemeiner Hinweis: In der Homöopathie ist bekannt, dass die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden kann.
Schwangerschaft und Stillzeit:
Fragen Sie vor der Einnahme/Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Zur Anwendung von veno-loges® N Injektionslösung in der Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Sie soll deshalb in der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:
Es liegen keine Erfahrungen hinsichtlich der Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit und der Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen vor.