Gegenanzeigen
Nicht bei kranken und rekonvaleszenten Tieren anwenden. Nicht gleichzeitig mit anderen Insektiziden anwenden. Nicht bei Tieren mit großflächigen Hautläsionen anwenden. Nicht bei Katzen unter einem Jahr anwenden.
Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Nicht bei trächtigen oder säugenden Katzen anwenden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender
Nach dem Kontakt mit dem Halsband die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen. Diazinon ist eine Organophosphorverbindung: Fassen Sie das Halsband nicht an, wenn Sie aufgrund ärztlicher Empfehlung nicht mit Anticholinesterasen
arbeiten dürfen. Ein Haustier mit dem Halsband sollte nicht zusammen mit Kindern schlafen. Wenn Sie sich nach dem Umgang mit diesem Halsband unwohl fühlen, sollten Sie ärztlichen Rat einholen.
Tiere mit Ungezieferband für Katzen sind von Kleinkindern und Säuglingen fernzuhalten.
Ungezieferband für Katzen ist für den äußerlichen Gebrauch bestimmt und darf weder von Tieren noch von Menschen innerlich aufgenommen werden.
Der Kontakt mit Haut oder Schleimhaut sollte vermieden werden.
Anwendung während Trächtigkeit und Laktation:
Nicht bei trächtigen oder säugenden Katzen anwenden.
Wechselwirkungen mit anderen Tierarzneimitteln und andere Wechselwirkungen: Nicht gleichzeitig mit anderen Hemmstoffen der Cholinesterasen (z.B. Carbamate), Parasympathomimetika (z.B. Pyrantel, Levamisol) oder Neuroleptika der Phenothiazinreihe anwenden.
Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich Bei Halsbändern kann es durch eine akzidentelle orale Aufnahme zu Überdosierungen, wie vermehrten Speichelfluss, Pupillenverengung, Erbrechen oder Durchfall kommen, ist dennoch solch ein Fall eingetreten, ist unbedingt ein Tierarzt zu konsultieren. Gabe von Atropin als Antidot und Kontrolle der Serumcholinesterase.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich
Das Halsband darf nicht in Gewässer gelangen.
Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.