Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart
Eine Nachuntersuchung bei zweifelhaften Reaktionen soll frühestens
6 Wochen nach einer vorangegangenen Tuberkulinisierung erfolgen, da sonst falsche Reaktionen auftreten können. Akut erkrankte Tiere sind von der Tuberkulinisierung auszuschließen.
Zur Abgrenzung gegenüber der Geflügeltuberkulose ist ein Simultantest durchzuführen (nähere Einzelheiten hierzu siehe bei dem Mittel Geflügeltuberkulin-PPD).
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:
Die Durchführung der Tuberkulinprobe (Intrakutanprobe) und des Simultantests richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften: „Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes
(Tuberkulose-Verordnung) und Richtlinie 64/432 EWG mit ihren Anhängen in der jeweils geltenden Fassung. Gemäß der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
(TierSeuchAnzV) besteht in Deutschland Anzeigepflicht.
In den Fällen des §4 der Tuberkulose-Verordnung (Nachuntersuchung und Beurteilung Tuberkulin-zweifelhaft reagierender Rinder) kann mehr als eine Tuberkulinprobe zu gleicher Zeit vorgenommen werden (siehe unter Simultantest bei dem Mittel Geflügeltuberkulin PPD).
Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode: Kann während der Trächtigkeit und der Laktation angewendet werden. Kann bei Zuchttieren angewendet werden.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:
Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des immunologischen Tierarzneimittels bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen Tierarzneimittels, mit Ausnahme von Geflügeltuberkulin PPD des gleichen Herstellers, vor. Ob das immunologische Tierarzneimittel vor oder nach Verabreichung eines anderen Tierarzneimittels angewendet werden sollte, muss daher von Fall zu Fall entschieden werden.
Zur Vermeidung falsch negativer Resultate sind Tiere, die z.B. mit Kortikosteroiden oder adrenocorticotropem Hormon (ACTH) behandelt werden, von der Tuberkulinisierung auszuschließen. Nach Verabreichung von Virus-Lebendimpfstoffen können falsch negative Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden.
Inkompatibilitäten:
Nicht mit anderen Tierarzneimitteln mischen.
13. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH
Arzneimittel sollten nicht über das Abwasser oder den Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Tierarzt, wie nicht mehr benötigte Arzneimittel zu entsorgen sind. Diese Maßnahmen dienen dem Umweltschutz.