Wann dürfen Sie Pin-Alcol® nicht anwenden?
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Pin-Alcol® darf nicht angewendet werden |
T5.
T5. |
bei bekannter Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe Fichtennadelöl, Levomenthol,
bei Patienten mit Überempfindlichkeit gegenüber Bergamottöl oder sonstigen Bestandteilen des Arzneimittels;
bei Patienten mit Keuchhusten, Asthma bronchiale oder anderen Atemwegserkrankungen, die mit einer ausgeprägten Überempfindlichkeit der Atemwege einhergehen sowie bei Patienten mit Hauterkrankungen;
auf offenen Verletzungen, Entzündungen oder Infektionen der Haut, sowie auf Ekzemen oder auf Schleimhäuten sowie im Bereich der Augen;
während der Schwangerschaft und Stillzeit;
bei Säuglingen und Kleinkindern unter 2 Jahren (Gefahr eines Kehlkopfkrampfes) |
Was müssen Sie vor der Anwendung von Pin-Alcol® beachten?
Nur zur äußerlichen Anwendung!
Keine Umschläge (Verband) mit luftundurchlässigen Stoffen anlegen.
Pin-Alcol® soll nicht mit Hautwunden, Augen oder Schleimhäuten in Berührung kommen.
Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Pin-Alcol® in der Schwangerschaft / Stillzeit ist erforderlich.
T5. Es ist nicht bekannt, ob die Anwendung von Pin-Alcol® negative Auswirkungen auf
Schwangerschaft und Stillzeit hat. Sie dürfen daher Pin-Alcol® nicht in der Schwangerschaft und Stillzeit anwenden.
Wichtige Warnhinweise über bestimmte Bestandteilen von Pin-Alcol®.
T5. Levomenthol kann bei Säuglingen und Kleinkindern bis zu 2 Jahren einen Kehlkopfkrampf hervorrufen mit der Folge schwerer Atemstörungen.
F.8 Bergamottöl kann die Empfindlichkeit der Haut gegenüber UV-Licht steigern (natürliches oder künstliches Sonnenlicht).
Sonnenbestrahlung und UV-Licht nach der Anwendung sollten vermieden werden.