2.1 Pelargonium-Schwabe darf nicht eingenommen werden
-
bei schweren Lebererkrankungen, da diesbezüglich keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen
-
wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber dem arzneilich wirksamen Bestandteil oder einem der sonstigen Bestandteile sind.
2.2 Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Pelargonium-Schwabe ist erforderlich
bei fehlender Besserung innerhalb einer Woche, bei über mehrere Tage anhaltendem Fieber sowie beim Auftreten von Atemnot oder blutigem Auswurf. In diesen Fällen sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
Beenden Sie die Einnahme von Pelargonium-Schwabe und suchen Sie einen Arzt auf, wenn bei Ihnen Zeichen einer Leberschädigung auftreten (z.B. Gelbfärbung der Haut oder Augen, dunkler Urin, starke Schmerzen im Oberbauch, Appetitverlust).
Was ist bei Kindern zu berücksichtigen?
Dieses Arzneimittel ist zur Anwendung bei Kindern bis 12 Jahren nicht vorgesehen.
Was müssen Sie in Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
Zur Sicherheit der Anwendung von Pelargonium-Schwabe bei Schwangeren liegen keine aus- reichenden Daten vor. Pelargonium-Schwabe sollte daher während der Schwangerschaft nicht einge- nommen werden. Da nicht bekannt ist, ob wirksame Bestandteile von Pelarogonium-Schwabe in die Muttermilch übergehen, kann ein Risiko für den Säugling nicht ausgeschlossen werden. Wenn Sie stillen, sollten Sie daher Pelargonium-Schwabe nicht einnehmen.
Worauf müssen Sie noch achten? Dieses Arzneimittel enthält Lactose.
Bitte nehmen Sie Pelargonium-Schwabe daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.
Dieses Arzneimittel enthält Natrium.
Pelargonium-Schwabe enthält weniger als 1 mmol Natrium (23 mg) pro Filmtablette, d.h. es ist nahezu „natriumfrei“.
2.3 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind bisher nicht bekannt.
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungs- pflichtige Arzneimittel handelt.