2.1 Pelargonium-ratiopharm® Bronchialtropfen darf nicht eingenommen werden
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bei schweren Lebererkrankungen, da diesbezüglich keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen
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wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber dem arzneilich wirksamen Bestandteil oder dem sonstigen Bestandteil sind.
2.2 Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Pelargonium-ratiopharm® Bronchialtropfen ist
erforderlich
bei fehlender Besserung innerhalb einer Woche, bei über mehrere Tage anhaltendem Fieber sowie beim Auftreten von Atemnot oder blutigem Auswurf. In diesen Fällen sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
Beenden Sie die Einnahme von Pelargonium-ratiopharm® Bronchialtropfen und suchen Sie einen Arzt auf, wenn bei Ihnen Zeichen einer Leberschädigung auftreten (z.B. Gelbfärbung der Haut oder Augen, dunkler Urin, starke Schmerzen im Oberbauch, Appetitverlust).
Was ist bei Kindern zu berücksichtigen?
Zur Behandlung von Säuglingen liegen keine ausreichenden Erfahrungen vor. Pelargonium- ratiopharm® Bronchialtropfen sollte daher bei Säuglingen unter 1 Jahr nicht angewendet werden.
Die Behandlung von Kleinkindern unter 6 Jahren sollte nur nach Rücksprache mit einem Arzt erfolgen.
Was müssen Sie in Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
Zur Sicherheit der Anwendung von Pelargonium-ratiopharm® Bronchialtropfen bei Schwangeren liegen keine ausreichenden Daten vor. Pelargonium-ratiopharm® Bronchialtropfen sollte daher
während der Schwangerschaft nicht eingenommen werden. Da nicht bekannt ist, ob wirksame Bestandteile von Pelargonium-ratiopharm® Bronchialtropfen in die Muttermilch übergehen, kann ein
Risiko für den Säugling nicht ausgeschlossen werden. Wenn Sie stillen, sollten Sie daher Pelargonium-ratiopharm® Bronchialtropfen nicht einnehmen.
Worauf müssen Sie noch achten?
Pelargonium-ratiopharm® Bronchialtropfen enthält 12 Vol.-% Alkohol.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind bisher nicht bekannt.
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungs- pflichtige Arzneimittel handelt.