Wie alle Arzneimittel kann Panthenol-Creme LAW Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem Behandelten auftreten müssen.
Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:
Sehr häufig: | mehr als 1 Behandelter von 10 |
Häufig: | 1 bis 10 Behandelte von 100 |
Gelegentlich: | 1 bis 10 Behandelte von 1.000 |
Selten: | 1 bis 10 Behandelte von 10.000 |
Sehr selten: | weniger als 1 Behandelter von 10.000 |
Nicht bekannt: | Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar |
In seltenen Fällen sind Unverträglichkeitsreaktionen in Form von Kontaktallergien beobachtet worden.
Methyl- bzw. Propyl-4-hydroxybenzoat kann Überempfindlichkeitsreaktionen, auch Spätreaktionen, hervorrufen.
Wenn die aufgeführten Nebenwirkungen zum ersten Mal auftreten oder Ihre Beschwerden sich verschlimmern sollten, wenden Sie Panthenol-Creme LAW nicht weiter an und suchen Sie bitte Ihren Arzt auf.
Meldung von Nebenwirkungen
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abt. Pharmakovigilanz
Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3
D-53175 Bonn
Website: www.bfarm.de
anzeigen.
Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.