LEBEWOHL Hornhaut- u. Schwielenpflaster darf nicht angewendet werden:
- wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Salicylsäure, Salicylate oder einen der sonstigen Bestandteile von LEBEWOHL Hornhaut- u. Schwielen- pflaster sind.
- bei Säuglingen und Kindern.
LEBEWOHL Hornhaut- u. Schwielenpflaster sollte nicht bei Patienten mit einge- schränkter Nierenfunktion (Niereninsuffizienz) angewendet werden. Salicylsäure- haltige Präparate dürfen diese Patienten nur unter bestimmten Bedingungen und mit besonderer Vorsicht anwenden. Befragen Sie hierzu bitte Ihren Arzt.
Besondere Vorsicht bei der Anwendung von LEBEWOHL Hornhaut- u. Schwielenpflaster ist erforderlich:
LEBEWOHL Hornhaut- u. Schwielenpflaster darf nicht mit Schleimhäuten in Berührung kommen, insbesondere ist ein Kontakt mit den Augen zu vermeiden.
Die Durchlässigkeit der Haut für Salicylsäure kann u.a. bei Hauterkrankungen, die mit Rötungen und Entzündungen (z.B. psoriatische Erythrodermie) oder mit oberflächlich nässenden Veränderungen der Haut einhergehen, erhöht sein.
Bei Anwendung von LEBEWOHL Hornhaut- u. Schwielenpflaster mit anderen Arzneimitteln:
Salicylsäure kann die Durchlässigkeit der Haut für andere lokal angewendete Arznei- mittel verstärken.
Die durch die Haut aufgenommene Salicylsäure kann die unerwünschten Wirkungen von Methotrexat und die blutzuckersenkende Wirkung oraler Antidiabetika vom Sulfonyl- harnstoff-Typ verstärken.
Beachten Sie bitte, dass diese Angaben auch für vor kurzem angewandte Arzneimittel gelten können.
Schwangerschaft und Stillzeit:
In der Schwangerschaft darf zur Behandlung von Hühneraugen und Hornschwielen zur gleichen Zeit nur ein Pflaster angewendet werden.
Bei bestimmungsgemäßer Anwendung von LEBEWOHL Hornhaut- u. Schwielen- pflaster darf während der Behandlung gestillt werden. Die zufällige Aufnahme von Salicylsäure durch den Säugling durch Kontakt mit der behandelten Körperstelle muss vermieden werden.