Absolute Kontraindikationen
Absolute Kontraindikationen für die Anwendung von Stammzellzubereitungen sind nicht bekannt.
Relative Kontraindikationen
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Schwangerschaft
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Stillzeit
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Unverträglichkeit bzw. bekannte Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe (Dimethylsulfoxid, Plasmaproteine, Antikoagulanzien)
b) Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
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Stammzellzubereitungen dürfen nicht bestrahlt werden.
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Stammzellzubereitungen dürfen nur unter kontrollierten und überwachten Bedingungen bei der ange- gebenen Temperatur gelagert werden (siehe Behältnisbeschriftung).
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Stammzellzubereitungen dürfen nur innerhalb der angegebenen Haltbarkeit (siehe Behältnisbeschrif- tung bzw. Begleitdokument) verwendet werden.
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Autologe Stammzellzubereitungen sind ausschließlich zur autologen Anwendung
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Die korrekte Zuordnung (Identität) der für den Patienten autolog hergestellten Stammzellzubereitung muss gewährleistet sein.
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Stammzellzubereitungen dürfen nur von hierfür qualifiziertem Fachpersonal angewendet werden (siehe Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts).
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Zur Gabe der Stammzellzubereitung sollte eine medikamentöse Prophylaxe gegenüber allergischen oder hämolytischen Reaktionen erfolgen.
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Bei der Transfusion sollte zur Entfernung von Gerinnseln ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 – 230 µm ohne Leukozytenfilter verwendet werden.
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Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, wobei die Transfusionsgeschwindigkeit dem klini- schen Zustand des Patienten anzupassen ist.
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Bei Transfusion des Arzneimittels sollte bei Kindern das empfohlene Transfusionsvolumen von 10 -15 ml/kg Körpergewicht nicht überschritten werden. Ansonsten besteht das Risiko einer Volumenüberla- dung besonders bei eingeschränkter kardiovaskulärer Funktion
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Während und nach der Gabe der Stammzellzubereitung ist eine angemessene Überwachung des Pati- enten mit Monitoring der Vitalparameter zu gewährleisten.
Die Auftauanleitung ist zu beachten (siehe Punkt 8.)
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Um die schädlichen Effekte von DMSO bei Raumtemperatur für Stammzellen gering zu halten, muss das Stammzelltransplantat unmittelbar nach dem Auftauen schnellstmöglich transfundiert werden. Stammzellen sollen möglichst nicht länger als 15 min bei Raumtemperatur in DMSO-haltiger Lösung verbleiben.
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Die Dosis von 1 g (= 0,9ml) DMSO pro kg Körpergewicht sollte nicht überschritten werden.
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Eine medikamentöse Prophylaxe zur Vermeidung von DMSO-Nebenwirkungen insbesondere infolge Histaminfreisetzung wird empfohlen (siehe auch Punkt 6c).
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c) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arznei- mittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten
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Bluttransfusionen, Infusionen und Medikamente dürfen grundsätzlich nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem mit den Stammzellen gegeben werden. Insbesondere ist auf die Gefahr der hypoto- nen Lyse durch hypotone Lösungen und der Gerinnselbildung durch kalziumhaltige Lösungen zu ach- ten.
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Die Beimischung von nicht in der Auftauanleitung angegebenen Medikamenten oder Lösungen zum Stammzelltransplantat ist nicht zulässig.
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Blutprodukte, Antibiotika und liposomale Antimykotika sowie Medikamente, die die Stammzellfunktion beeinträchtigen könnten, dürfen nur in ausreichendem zeitlichem Abstand zur Stammzellgabe verab- reicht werden.
d) Verwendung für besondere Personengruppen
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Frauen im gebärfähigen Alter: Vor Behandlungsbeginn zur Transplantation sollte eine Schwanger- schaft ausgeschlossen und falls erforderlich eine Empfängnisverhütung durchgeführt werden.
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Schwangerschaft und Stillzeit: Während der Schwangerschaft und der Stillzeit ist auf eine mögliche Gefährdung des Feten bzw. des Kindes insbesondere durch Inhaltsstoffe der Stammzellzubereitung und infolge der erforderlichen Vorbehandlung bzw. Begleittherapie zu achten und eine individuelle Risi- koabwägung erforderlich. Vor Beginn der Behandlung sollte abgestillt werden (siehe Punkt 3a).
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Säuglinge und Kleinkinder: Bei Säuglingen und Kleinkindern ist insbesondere auf Unverträglichkeitsre- aktionen, eine Volumenüberladung sowie eine DMSO- oder Citratintoxikation zu achten.
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Auswirkung auf Fahrtüchtigkeit und die Bedienung von Maschinen: Die Anwendung von allogenen Stammzellzubereitungen erfolgt in der Regel unter stationären Bedingungen.
e) Warnhinweise
Ist die geplante, vollständige Transfusion der Stammzellzubereitung nicht möglich, besteht in Abhän- gigkeit von der transfundierten Zellzahl ein erhöhtes Risiko einer verzögerten, nur partiellen oder feh- lenden Rekonstitution der Hämatopoese.
4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung
a) DosierungDie für eine autologe Transplantation empfohlene Mindestdosis an vitalen Zellen bezogen auf das Körperge- wicht (KG) des Patienten ist derzeit für
Die individuelle Dosierung ist abhängig von der Grunderkrankung des Patienten sowie ggf. von Selektions- und Depletionsverfahren. Die Produktspezifikation wird vom Anwender in einer individuellen Anforderung fest- gelegt und vom Hersteller mit geeigneten Qualitätskontrollen nachgewiesen. Ein deutliches Übergewicht des Patienten (z.B. BMI > 35 kg/m2 ) kann bei der Berechnung der Mindestdosis berücksichtigt werden.
b) Art der Anwendung
Suspension zur i.v. Infusion nach Auftauen
c) Häufigkeit der VerabreichungNach Indikationsstellung
In der Regel erfolgt die Gabe von Stammzellzubereitungen als einmalige intravenöse Transfusion. Bei verzö- gerter, nur partieller oder fehlender Rekonstitution der Hämatopoese kann eine mehrfache Gabe zur Verbes- serung des Behandlungserfolges indiziert sein.
d) Dauer der BehandlungNach Indikationsstellung
Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, um die Funktionalität der Stammzellen zu erhalten, wobei die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist.
e) Überdosierung
Eine Gefahr der Überdosierung von CD34+-Zellen besteht nicht. Bei malignen, insbesondere hämatologi- schen Erkrankungen besteht bei der Transplantation einer sehr hohen Dosis an kernhaltigen Zellen aus peri- pherem Blut oder Knochenmark ein höheres Risiko einer Tumorzellkontamination.
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f) Unterdosierung
Bei einem deutlichen Unterschreiten der Mindestdosis besteht ein erhöhtes Risiko einer verzögerten, nur par- tiellen oder fehlenden Rekonstitution der Hämatopoese.
g) Notfallmaßnahmen
Bei schweren Unverträglichkeitsreaktionen ist entsprechend der Situation des Patienten und der bereits appli- zierten Dosis zu bewerten, ob die Transfusion fortgeführt werden kann oder unter- bzw. abgebrochen werden muss. Eine der Schwere der Symptome angemessene Behandlung nach den aktuellen Regeln der Notfallthe- rapie ist einzuleiten.