Alkohol-Konzentrat 95 % Braun darf nicht angewendet werden bei:
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schweren lebensbedrohlichen Beeinträchtigungen der Kreislauffunktion (Schockzuständen)
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Epilepsie
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frischen Schädel-Hirn-Verletzungen
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Übersäuerung des Blutes (metabolischer Acidose)
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Entzündung der Bauchspeicheldrüse
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Behandlung mit Disulfiram (z.B. Antabus®)
Kinder dürfen kein Alkohol-Konzentrat 95 % Braun erhalten.
Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Alkohol-Konzentrat 95 % Braun ist erforderlich
Alkohol-Konzentrat 95 % Braun soll bei Funktionsstörungen von Leber und Nieren nur mit Vorsicht ange- wendet werden.
Ein bereits bestehendes (manifestes) Delir kann mit Alkohol nicht beherrscht werden.
Falls es zu einem Abfall des Blutzuckerspiegels kommt, sollten gleichzeitig Glucoselösungen infundiert werden.
Eine schädigende (toxische) Wirkung auf die Leber erscheint unwahrscheinlich, wenn die Alkoholzufuhr auf 7 – 10 ml reinen Alkohols pro Stunde beim gesunden Erwachsenen limitiert wird. Die unterschiedliche Abbaugeschwindigkeit von Alkohol bei Männern und bei Frauen ist zu berücksichtigen.
Auswirkungen bei Fehlgebrauch zu Dopingzwecken:
Die Anwendung von Alkohol-Konzentrat 95 % Braun kann bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen.
Bei Anwendung von Alkohol-Konzentrat 95 % Braun mit anderen Arzneimitteln
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen oder anwenden bzw. vor kurzem eingenommen oder angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflicht- ige Arzneimittel handelt.
Bei gleichzeitiger Gabe von Alkohol und Disulfiram (Antabus®) kommt es zu z. T. schweren Unverträg- lichkeitsreaktionen auf Alkohol. Alkohol darf daher nicht während einer Therapie mit Disulfiram verab- reicht werden.
Eine Kombination von Methotrexat und Alkohol sollte vermieden werden, da Alkohol die schädigende Wir- kung des Methotrexats auf die Leber steigern kann.
Die dämpfende Wirkung folgender Arzneimittel auf die Funktionen des Zentralnervensystems kann durch Kombination mit Alkohol verstärkt werden:
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Arzneimittel zur Behandlung seelischer Erkrankungen (Psychopharmaka)
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Schlaf auslösende oder fördernde Mittel (Hypnotika)
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Narkose- und Betäubungsmittel
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Beruhigungsmittel (Sedativa)
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Schmerzmittel (Analgetika)
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Mittel zur Behandlung von Anfallsleiden (Antiepileptika)
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Antihistaminika (Mittel zur Behandlung von Allergien)
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Blutdrucksenkende Mittel
Die Kombination von Alkohol mit Insulin oder anderen den Blutzucker senkenden Mitteln (oralen Antidia- betika) birgt die Gefahr ausgeprägter, anhaltend niedriger Blutzuckerspiegel. Metformin kann zusammen mit Alkohol zu erhöhter Milchsäurekonzentration im Blut führen.
Auch Alkoholwirkungen auf vegetative Funktionen können durch Arzneimittel verstärkt werden, z. B. Kollapsneigung durch Blutdruck senkende Mittel, bestimmte harntreibende Mittel , Nitroglycerin, Guanethidin (ein spezielles Mittel zur Blutdrucksenkung).
Während der Langzeitbehandlung mit Isoniazid (Mittel zur Behandlung der Tuberkulose) könnten im Zu- sammenhang mit Alkohol Unverträglichkeitsreaktionen auftreten.
Alkohol verstärkt die Wirkung gerinnungshemmender Mittel (Antikoagulantien) vom Kumarintyp (Warfarin, Marcumar etc.).
Alkohol kann die Wirkung von Mitteln zur Behandlung von Anfallsleiden (Antikonvulsiva) vermindern oder aufheben.
Unverträglichkeiten im Sinne von Antabus-ähnlichen Reaktionen können hervorgerufen werden durch:
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Chloramphenicol (Antibiotikum)
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Benzylpenicillin (Antibiotikum)
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Procarbazin (zur Behandlung bösartiger Erkrankungen)
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Metronidazol (Mittel gegen Infektionen)
Die Kombination von Alkohol-Konzentrat 95 % Braun mit Fettemulsionen und/oder Polyolen (Sorbit/Xylit) ist nicht angezeigt.
Schwangerschaft und Stillzeit
Fragen Sie vor der Einnahme oder Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Schwangerschaft
Wenn Sie schwanger sind, darf Alkohol-Konzentrat 95 % Braun bei Ihnen nur angewendet werden, wenn es zwingend erforderlich ist, da unerwünschte Wirkungen auf die Entwicklung des ungeborenen Kindes nicht ausgeschlossen werden können.
Stillzeit
Alkohol wird in die Muttermilch ausgeschieden und kann beim Säugling unerwünschte Wirkungen verursa- chen. Falls eine Behandlung während der Stillzeit zwingend erforderlich ist, müssen Sie das Stillen während der Behandlung unterbrechen.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:
Sie dürfen kein Fahrzeug fahren oder Maschinen bedienen, da Alkohol das Reaktionsvermögen erheblich beeinträchtigt.