Für Tiere.
Es wird empfohlen, bei der Anwendung Gummihandschuhe zu tragen.
Personen, die den Impfstoff handhaben oder verteilen, müssen gegen Tollwut geimpft sein.
Die Unbedenklichkeit des Impfstoffes während der Trächtigkeit und Laktation wurde nicht untersucht. Das Tollwutvirus und attenuierte Tollwutimpfviren akkumulieren gewöhnlich nicht in den Fortpflanzungsorganen; es ist nicht bekannt, dass sie direkt die Reproduktionsfunktionen beeinflussen.
Immungeschwächte Personen dürfen den Impfstoff nicht handhaben.
Bei Kontakt mit dem arzneilich wirksamen Bestandteil des Impfstoffes ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage, das Etikett, der Köder oder der Beutel dem Arzt zeigen.
Die Einfuhr, der Verkauf, die Lieferung und/oder die Verwendung des Tierarzneimittels können in bestimmten Mitgliedstaaten nach deren innerstaatlichen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Tiergesundheit in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon untersagt sein. Jede Person, die
die Absicht hat, das Tierarzneimittel einzuführen, zu verkaufen, abzugeben und/oder anzuwenden, muss vor der Einfuhr, dem Verkauf, der Abgabe und/oder der Anwendung über die geltenden nationalen Vorschriften informieren.
Abgabe nur an ordnungsgemäß ernannte zuständige Verwaltungsbehörden.