Ötztaler Kräuterhustensaft

Abbildung Ötztaler Kräuterhustensaft
Zulassungsland Österreich
Hersteller Ötztal-Apotheke Mag. pharm. Dr. rer. nat. Eva Wimmer e.U.
Suchtgift Nein
Psychotrop Nein
Zulassungsdatum 06.04.1994
ATC Code R05X
Abgabestatus Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Pharmakologische Gruppe Andere Zubereitungen gegen Erkältungskrankheiten

Zulassungsinhaber

Ötztal-Apotheke Mag. pharm. Dr. rer. nat. Eva Wimmer e.U.

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Zu den Wirkstoffen des Ötztaler Kräuterhustensaftes gehören Lungenkraut, Thymian, Spitzwegerich, Edelkastanienblätter, Sonnentau, Primelblüten und Malve. Die Wirkstoffe des Sirups wirken schleimlösend und hustenreizstillend.

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Ötztaler Kräuterhustensaft darf nicht eingenommen werden,

  • wenn Sie überempfindlich gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile sind, insbesondere bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Lippenblütlern oder Primeln,
  • bei bestehender Zuckerunverträglichkeit,
  • von Säuglingen und Kindern unter 6 Jahren.

Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Ötztaler Kräuterhustensaft ist erforderlich.

Wegen des hohen Zuckergehaltes sollte der Hustensirup nicht von Diabetikern eingenommen werden. Das Arzneimittel kann schädlich für die Zähne sein.

Beim Auftreten von Atemnot, Fieber oder eitrigem Auswurf ist umgehend ein Arzt aufzusuchen.

Wenn sich die Beschwerden verschlimmern oder innerhalb einer Woche keine Besserung eintritt, ist ebenfalls ein Arzt aufzusuchen.

Ötztaler Kräuterhustensaft darf an Kindern zwischen 6 und 12 Jahren nur nach Rücksprache mit einem Arzt angewendet werden. Ötztaler Kräuterhustensaft ist nicht zur Anwendung an Kindern unter 6 Jahren bestimmt.

Schwangerschaft und Stillzeit

Fragen Sie vor der Einnahme von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat. Zur Anwendung dieses Arzneimittels während der Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Ötztaler Kräuterhustensaft darf deshalb bei Schwangeren und Stillenden nicht angewendet werden.

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Wie wird es angewendet?

3. Wie ist Ötztaler Kräuterhustensaft einzunehmen?

Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren nehmen 3x täglich 1 Esslöffel (ca. 15 ml).

Kinder zwischen 6 und 12 Jahren nehmen nach Rücksprache mit einem Arzt 3 x täglich 1 Teelöffel (ca. 5 ml). Der Hustensaft ist nicht zur Anwendung an Kindern unter 6 Jahren bestimmt.

Wenn Sie eine größere Menge von Ötztaler Kräuterhustensaft eingenommen haben, als Sie sollten

Bisher wurde kein Fall von Überdosierung mit Ötztaler Kräuterhustensaft berichtet.

Wenn Sie die Einnahme von Ötztaler Kräuterhustensaft vergessen haben

Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis und setzen Sie die Behandlung entsprechend der Dosierungsanleitung fort.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Bei Einnahme von Ötztaler Kräuterhustensaft mit anderen Arzneimitteln

Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

Es wird ein Abstand von mindestens einer Stunde zwischen der Anwendung von Ötztaler Kräuterhustensaft und der Einnahme anderer Medikamente empfohlen, da die Aufnahme bzw. Wirkung anderer, gleichzeitig eingenommener Arzneimittel verzögert werden kann.

Bei Einnahme von Ötztaler Kräuterhustensaft zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken: wurden keine Wechselwirkungen beobachtet.

Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Wie alle Arzneimittel kann Ötztaler Käuterhustensaft Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Allergische Überempfindlichkeitsreaktionen, auch Spätreaktionen, oder Magen-/Darmbeschwerden sind möglich.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Nicht über 25° lagern. Die Flasche stets fest verschlossen aufbewahren. Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Diese Maßnahme hilft die Umwelt zu schützen.

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Weitere Informationen

Weitere Informationen

Was Ötztaler Kräuterhustensaft enthält

  • Der Wirkstoff in 100 g ist:
    Wässriger Auszug aus 0,3g Lungenkraut; 0,4g Thymiankraut; 0,6g Spitzwegerichblätter; 0,3g Kastanienblätter; 0,4g Sonnentaukraut; 0,3g Primelblüten; 0,4g Malvenblätter
  • Die sonstigen Bestandteile sind: gereinigtes Wasser, Saccharose, Methyl-4-Hydroxybenzoat (E 218), Propyl-4-Hydroxybenzoat (E 216), Ethanol (Alkohol), Ascorbinsäure (Vitamin C).

1 ml entspricht 1,22 g

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Registrierungsinhaber und Hersteller

Mag.pharm.

Dr. Eva Wimmer

Gemeindestrasse 1

A-6450 Sölden

Reg.Nr.: APO-5-01609

Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt genehmigt Jänner 2017.

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Zuletzt aktualisiert: 26.07.2023

Quelle: Ötztaler Kräuterhustensaft - Beipackzettel

Zulassungsland Österreich
Hersteller Ötztal-Apotheke Mag. pharm. Dr. rer. nat. Eva Wimmer e.U.
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Psychotrop Nein
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Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden