WAS SOLLTEN SIE VOR DER EINNAHME VON DILUPLEX TROPFEN BEI NERVENSCHMERZEN BEACHTEN?
Diluplex Tropfen bei Nervenschmerzen dürfen nicht eingenommen werden,
wenn Sie allergisch gegen Colocynthis (Koloquinte), Daphne mezereum (Seidelbast), Ranunculus bulbosus (Knolliger Hahnenfuß) oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bei Einnahme homöopathischer Arzneimittel können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstreaktion). Solche Reaktionen sind zumeist harmlos.
Sollten sich die Beschwerden nicht bessern, dann ist das Arzneimittel abzusetzen. Nach Abklingen der Erstreaktion kann das Arzneimittel wieder eingenommen werden. Bei neuerlicher Verstärkung der Beschwerden ist das Mittel abzusetzen.
Jede längere Behandlung mit einem homöopathischen Arzneimittel sollte von einem homöopathisch erfahrenen Arzt kontrolliert werden, da bei nicht indizierter Einnahme unerwünschte Arzneimittelprüfsymptome (neue Symptome) auftreten können.
Kinder
Da keine ausreichenden Daten vorliegen, kann die Anwendung bei Kindern unter 12 Jahren nicht empfohlen werden.
Schwangerschaft und Stillzeit
Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Daten über die Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit liegen nicht vor. Bei der Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit ist Vorsicht geboten.
Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Diluplex Tropfen bei Nervenschmerzen haben keinen oder einen zu vernachlässigenden Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.
Diluplex Tropfen bei Nervenschmerzen enthalten Alkohol
Dieses Arzneimittel enthält ca. 58 Vol.- % Ethanol (Alkohol), d.h. bis zu 150 mg pro Dosis, entsprechend 3,75 ml Bier, 1,6 ml Wein pro Dosis.
Daher darf das Präparat Alkoholkranken nicht gegeben werden.
Der Alkoholgehalt ist bei Schwangeren bzw. Stillenden sowie bei Patienten mit erhöhtem Risiko auf Grund einer Lebererkrankung oder Epilepsie zu berücksichtigen.