Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?
CRIMAX Haarvitaltropfen dfen nicht eingenommen werden,
wenn Sie allergisch gegen Acidum hydrofluoricum, Graphites,
- Pel talpae, Selenium amorphum oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
- wenn Sie alkoholkrank sind
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie CRIMAX Haarvitaltropfen einnehmen.
Bei Anwendung hompathischer Arzne imittel knnen sich die vorhandenen Beschwerden vorergehend verschlimmern (Erstreaktion). Das Arzneimittel ist dann abzusetzen. Nach Abklingen der Erstreaktion kann das Arzneimittel wieder eingenommen werden. Bei neuerlicher Verstärkung der Beschwerden ist das Mittel abzusetzen.
Jede längere Behandlung mit einem homopathischen Arzneimittel sollte von einem hompathisch erfahrenen Arzt kontrolliert werden, da bei nicht indizierter Einnahme unerwchte Arzneimittelprsymptome (neue Symptome) auftreten ken.
Schwangerschaft, Stillzeit und Fortpflanzungsfähigkeit
Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels
Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Wegen des Alkoholgehaltes ist bei der Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit Vorsicht geboten.
Verkehrsthtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
CRIMAX Haarvitaltropfen haben keinen oder einen zu vernachlässigenden Einfluss auf die Verkehrsthtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.
Der Alkoholgehalt von 45,6 Vol. % ist zu beachten.
CRIMAX Haarvitaltropfen enthalten Alkohol
Dieses Arzneimittel enthält 45,6 Vol. % Ethanol (Alkohol). Die Einzeldosis f Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahre (20 Tropfen) enthält 0,2g Alkohol (ca. 1/2 Teelfel Wein, ca. 1 Teelffel Bier . Der genannte Alkoholgehalt stellt ein
gesundheitliches Risiko fPatienten, die unter Alkoholismus leiden dar. Der genannte
Alkoholgehalt ist bei Schwangeren bzw. Stillenden, sowie bei Patienten mit erhhtem Risiko auf Grund einer Lebererkrankung oder Epilepsie zu berksichtigen.
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