Braunoderm® gefärbt darf nicht angewendet werden
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im Fall einer Überempfindlichkeit (Allergie) gegen Iod (Iodallergie), Polyvidon, 2-Propanol oder einen der anderen Bestandteile von Braunoderm® gefärbt.
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im Fall einer Schilddrüsenüberfunktion (Hyperthyreose) oder einer anderen bestehenden (manifesten) Schilddrüsenerkrankung.
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wenn eine Strahlentherapie der Schilddrüse mit Iod (Radioiodtherapie) geplant oder durchgeführt worden ist (bis zum Abschluss der Behandlung), sowie vor einer speziellen Schilddrüsenuntersuchung (Radio-Iod-Szintigraphie).
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im Fall einer Erkrankung an der sehr seltenen chronischen Hautentzündung Dermatitis herpetiformis Duhring.
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an Früh-, Neugeborenen und Säuglingen bis zum 6. Lebensmonat.
Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Braunoderm® gefärbt ist erforderlich
Nach Schilddrüsenerkrankungen oder im Falle eines Kropfes sollte Braunoderm® gefärbt über längere Zeit und großflächig (z. B. über 10% der Körperoberfläche und länger als 14 Tage) nur auf ausdrückliche Anweisung des Arztes angewendet werden. Auch nach Beendigung der Anwendung (bis zu 3 Monate) ist auf Frühsymptome einer möglichen Schilddrüsenüberfunktion (siehe 4. Welche Nebenwirkungen sind möglich?) zu achten und ggf. die Schilddrüsenfunktion zu überwachen.
Nach der Anwendung muss Braunoderm® gefärbt ungehindert von der Haut abtrocknen können, da Okklusivbedingungen (Luftabschluss) wegen des Alkoholgehaltes zu Hautreizungen führen können. Bei der präoperativen Hautdesinfektion ist deshalb eine "Pfützenbildung" unter dem Patienten zu vermeiden.
Braunoderm® gefärbt ist entzündlich (Flammpunkt 21 - 22°C). Oberhalb von 21°C kann Braunoderm® gefärbt durch Funken, brennende Zigaretten, offene Flammen und andere Zündquellen leicht entzündet werden. Falls größere Mengen verschüttet werden, besteht deshalb Brand- und Explosionsgefahr! In solchen Fällen sofort Vorbeugungsmaßnahmen ergreifen: Aufnehmen der Flüssigkeit, Verdünnen mit viel Wasser, Lüften des Raumes, Beseitigen von Zündquellen.
Vor Anwendung elektrischer Geräte Braunoderm® gefärbt auf der Haut abtrocknen lassen!
Braunoderm® gefärbt soll nur äußerlich angewendet werden. Bei versehentlicher Einnahme sind Vergiftungserscheinungen ähnlich einer Alkoholvergiftung möglich mit dem Risiko von Atemstillstand oder Bewusstlosigkeit (Erstickungsgefahr durch Erbrochenes). Unverzüglich ärztlichen Rat einholen, Erbrechen nur auf ärztliche Anweisung auslösen.
Braunoderm® gefärbt ist augen- und schleimhautreizend. Nicht in die Augen bringen, nicht auf verletzter Haut oder auf Schleimhäuten anwenden. Bei versehentlichem Augen- oder Schleimhautkontakt sofort mit viel Wasser spülen (Augen auch unter den Lidern). Bei anhaltender Augenreizung unverzüglich Arzt aufsuchen.
Warnhinweise nach Gefahrstoffvorschriften: siehe Etikett.
Kinder
Für Neugeborene (insbesondere Frühgeborene) und Säuglinge bis zum Alter von 6 Monaten ist Braunoderm® gefärbt nicht geeignet (siehe „Braunoderm® gefärbt darf nicht angewendet werden“), da 2-Propanol und Iod unreife Haut stark reizen und durchdringen können. Wenn Braunoderm® gefärbt angewendet werden muss, soll dies nur auf ausdrückliche Anweisung des Arztes und äußerst beschränkt geschehen. In diesem Fall ist die Haut am Anwendungsgebiet auf Reizungen zu überwachen und die Schilddrüsenfunktion zu kontrollieren. Die zufällige Aufnahme von Braunoderm® gefärbt durch den Säugling mit dem Mund muss vermieden werden.
Ältere Menschen
Bei älteren Menschen ist die Gefahr einer durch Iod ausgelösten Schilddrüsenüberfunktion erhöht. Deshalb sollte Braunoderm® gefärbt nur auf ausdrückliche Anweisung des Arztes angewendet werden. Gegebenenfalls ist die Schilddrüsenfunktion zu überwachen.
Bei Anwendung von Braunoderm® mit anderen Arzneimitteln
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Povidon-Iod reagiert mit Quecksilberverbindungen zu stark ätzendem Quecksilber(I)-Iodid. Braunoderm® gefärbt darf deshalb nicht gleichzeitig oder kurzfristig nachfolgend mit quecksilberhaltigen Wundbehandlungs- oder Desinfektionsmitteln angewendet werden.
Bei gleichzeitiger Anwendung von Braunoderm® gefärbt und silberhaltigen Desinfektionsmitteln, Wasserstoffperoxid oder Taurolidin kommt es zu einer gegenseitigen Wirkungsabschwächung.
Povidon-Iod darf nicht gemeinsam mit Antiseptika auf Octenidin-Basis angewendet werden, da es vorübergehend zu dunklen Verfärbungen kommen kann.
Sonstige Wechselwirkungen: Der Wirkstoff Povidon-Iod reagiert mit Eiweiß und verschiedenen anderen organischen Substanzen, wie z.B. Blut- und Eiterbestandteilen, wobei die Wirksamkeit von Braunoderm® gefärbt beeinträchtigt werden kann.
Beeinflussung diagnostischer Untersuchungen: Wegen der oxidierenden Wirkung des Wirkstoffes Povidon-Iod können unter der Anwendung von Braunoderm® gefärbt verschiedene Diagnostika falsch-positive Ergebnisse liefern (u. a. Toluidin und Guajakharz zur Hämoglobin- oder Glucosebestimmung im Stuhl oder Urin).
Durch Povidon-Iod kann die Iodaufnahme der Schilddrüse beeinflusst werden; dies kann unter der Anwendung von Braunoderm® gefärbt zu Störungen von diagnostischen Untersuchungen der Schilddrüse (Schilddrüsenszintigraphie, PBI-Bestimmung, Radioiod-Diagnostik) führen und eine geplante Radioiod-Therapie unmöglich machen. Bis zur Aufnahme eines neuen Szintigramms sollte ein Abstand von mindestens 1-2 Wochen nach Anwendung von Braunoderm® gefärbt eingehalten werden.
Schwangerschaft und Stillzeit
Fragen Sie vor der Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Während der Schwangerschaft und Stillzeit ist Braunoderm® gefärbt nur auf ausdrückliche Anweisung des Arztes und äußerst beschränkt anzuwenden, eine Überwachung der Schilddrüsenfunktion bei dem Säugling ist angezeigt. Die zufällige Aufnahme von Braunoderm® gefärbt durch den Säugling mit dem Mund an der Brust der stillenden Mutter muss unbedingt vermieden werden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Es besteht kein Einfluss.