Birkfelder Neurogutt-Tropfen dürfen nicht eingenommen werden,
-wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen einen der Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile (wie Pfefferminzöl) sind.
-von Kindern unter 12 Jahren aufgrund fehlender Daten.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Birkfelder Neurogutt-Tropfen ist erforderlich, bei entzündlichen Prozessen oder Geschwüren im Magen-/Darmtrakt.
Dieses Arzneimittel enthält 54 Vol-% Ethanol (Alkohol), dh. bis zu 460 mg pro Dosis, entsprechend 11,6 ml Bier, 4,8 ml Wein pro Dosis.
Es besteht gesundheitliches Risiko für Patienten, die unter Alkoholismus leiden.
Der Alkoholgehalt ist bei Schwangeren und Stillenden, sowie bei Kindern und bei Patienten mit erhöhtem Risiko auf Grund einer Lebererkrankung oder Epilepsie zu berücksichtigen.
Bei Einnahme von Birkfelder Neurogutt-Tropfen mit anderen Arzneimitteln
Birkfelder Neurogutt-Tropfen können die Wirkung von Schlaf- oder Beruhigungsmitteln verstärken. Eine gleichzeitige Anwendung von synthetischen Beruhigungsmitteln (wie Benzodiazepine) wird nicht empfohlen.
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Gleichzeitiger Alkoholgenuss sollte vermieden werden, da er die Wirkung von Birkfelder Neurogutt-Tropfen verstärkt.
Schwangerschaft und Stillzeit
Eine Anwendung von Birkfelder Neurogutt-Tropfen während Schwangerschaft und Stillzeit wird nicht empfohlen.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen.
Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von Neurogutt-Tropfen
Dieses Arzneimittel enthält 54 Vol% Alkohol (s. Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Birkfelder Neurogutt-Tropfen ist erforderlich)