Wirkstoff(e) Zinkoxid
Zulassungsland Deutschland
Hersteller Abanta Pharma GmbH
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 09.02.2005
ATC Code D02AB
Abgabestatus Apothekenpflichtig
Verschreibungsstatus nicht verschreibungspflichtig
Pharmakologische Gruppe Emollientia und Hautschutzmittel

Zulassungsinhaber

Abanta Pharma GmbH

Medikamente mit gleichem Wirkstoff

Medikament Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber
Zinkoxidsalbe LAW Zinkoxid Abanta Pharma GmbH
Wundheil Zinksalbe Zinkoxid Omega Pharma Deutschland GmbH
MYKUNDEX Heilsalbe Zinkoxid Nystatin Riemser Pharma GmbH
InfectoSoor Zinksalbe Zinkoxid Miconazol InfectoPharm Arzneimittel und Consilium GmbH
Desitin Salbe Zinkoxid Desitin Arzneimittel GmbH

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Zinkoxidemulsion LAW ist ein Hautprotektivum.

Zinkoxid wirkt abdeckend-protektiv und sekretbindend bei akuten und subakuten Dermatosen.

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Zinkoxidemulsion LAW darf nicht angewendet werden, wenn Sie

überempfindlich (allergisch) gegen Zink oder einen der sonstigen Bestandteile von Zinkoxidemulsion LAW sind.

Bei der Anwendung auf großen Hautarealen sollen nicht mehr als 20 % der Körperoberfläche behandelt werden.

Bei Anwendung von Zinkoxidemulsion LAW mit anderen Arzneimitteln

Vor der Anwendung anderer lokal anzuwendender Arzneizubereitungen auf derselben Hautstelle ist Zinkoxidemulsion LAW vollständig zu entfernen, da andere Arzneistoffe mit Zinkoxid unwirksame Verbindungen bilden können.

Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

Bei Anwendung von Zinkoxidemulsion LAW zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken

Nicht zutreffend.

Schwangerschaft und Stillzeit

Schwangerschaft

Zinkoxidemulsion LAW kann bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Einhaltung der Dosierungsanleitung in der Schwangerschaft angewendet werden. Doch sollte eine großflächige Anwendung vermieden werden.

Stillzeit
Zinkoxidemulsion LAW kann bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Einhaltung der Dosierungsanleitung in der Stillzeit angewendet werden. Doch sollte eine großflächige Anwendung an der Brust bei stillenden Frauen vermieden werden.

Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen

Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile

Cetylstearylalkohol ist ein Bestandteil der nichtionogenen emulgierenden Alkohole und kann örtlich begrenzt Hautreizungen (z. B. Kontaktdermatitis) hervorrufen.

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Wie wird es angewendet?

Wenden Sie Zinkoxidemulsion LAW immer genau nach Anweisung in dieser Packungsbeilage an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.

Zinkoxidemulsion LAW mehrmals täglich auf die betroffenen Hautstellen auftragen und antrocknen lassen, gegebenenfalls nach dem Antrocknen mit Mull abdecken.

Art der Anwendung

Zur Anwendung auf der Haut

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Wie alle Arzneimittel kann Zinkoxidemulsion LAW Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem Behandelten auftreten müssen.

Nach dem Auftragen auf stark entzündete Hautpartien kann ein leichtes Brennen auftreten. Gelegentlich (1 bis 10 Behandelte von 1.000) können Hautrötungen, Austrocknungs- erscheinungen, raue Haut und akanthotische Hautveränderungen (Verdickung der Haut) auftreten, die zum Absetzen der Therapie führen.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Abt. Pharmakovigilanz

Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3

D-53175 Bonn

Website: www.bfarm.de

anzeigen.

Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf der Faltschachtel und der Tube angegebenen Verfallsdatum nicht mehr verwenden.

Hinweis auf Haltbarkeit nach Anbruch

Zinkoxidemulsion LAW ist nach dem erstmaligen Öffnen der Tube bis zum angegebenen Verfallsdatum haltbar.

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Weitere Informationen

Was Zinkoxidemulsion LAW enthält

Der Wirkstoff ist: Zinkoxid.

100 g Emulsion enthalten 25 g Zinkoxid.

Die sonstigen Bestandteile sind: nichtionogene emulgierende Alkohole (enthalten Cetylstearylalkohol), Glycerol 85 %, Isopropylmyristat (Ph. Eur.), gereinigtes Wasser.

Wie Zinkoxidemulsion LAW aussieht und Inhalt der Packung

Weiße homogene Emulsion

Originalpackung zu 50 g Emulsion
Originalpackung zu 100 g Emulsion

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Pharmazeutischer Unternehmer

Abanta Pharma GmbH Reichsstraße 78 58840 Plettenberg

Telefon: +49 341 2582 190 Telefax: +49 341 2582 191 E-Mail: info@abanta‐pharma.de

Hersteller
L-A-W Services GmbH

Leipziger Arzneimittelwerk

Elisabeth-Schumacher-Straße 54/56

04328 Leipzig

Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im November 2017.

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Zuletzt aktualisiert: 04.07.2022

Quelle: Zinkoxidemulsion LAW - Beipackzettel

Wirkstoff(e) Zinkoxid
Zulassungsland Deutschland
Hersteller Abanta Pharma GmbH
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 09.02.2005
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Verschreibungsstatus nicht verschreibungspflichtig
Pharmakologische Gruppe Emollientia und Hautschutzmittel

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden