Was ist es und wofür wird es verwendet?
Zinkoxidemulsion LAW ist ein Hautprotektivum.
Zinkoxid wirkt abdeckend-protektiv und sekretbindend bei akuten und subakuten Dermatosen.
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Wirkstoff(e) | Zinkoxid |
Zulassungsland | Deutschland |
Hersteller | Abanta Pharma GmbH |
Betäubungsmittel | Nein |
Zulassungsdatum | 09.02.2005 |
ATC Code | D02AB |
Abgabestatus | Apothekenpflichtig |
Verschreibungsstatus | nicht verschreibungspflichtig |
Pharmakologische Gruppe | Emollientia und Hautschutzmittel |
Medikament | Wirkstoff(e) | Zulassungsinhaber |
---|---|---|
ST.Jakobs-Balsam mono | Zinkoxid | Cheplapharm Arzneimittel GmbH |
Mirfulan | Zinkoxid | Recordati Pharma GmbH |
Zinkoxid-Creme 25 % SR (NRF 11.109) Lotio Zinci oxidati SR | Zinkoxid | Pharmazeutische Kontroll- und Herstellungslabor GmbH |
Volon A-Schüttelmix | Triamcinolon Zinkoxid | Dermapharm Aktiengesellschaft |
Mucaderma Salbenspray S | Zinkoxid Titandioxid | Merz Hygiene GmbH |
Zinkoxidemulsion LAW ist ein Hautprotektivum.
Zinkoxid wirkt abdeckend-protektiv und sekretbindend bei akuten und subakuten Dermatosen.
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Zinkoxidemulsion LAW darf nicht angewendet werden, wenn Sie
überempfindlich (allergisch) gegen Zink oder einen der sonstigen Bestandteile von Zinkoxidemulsion LAW sind.
Bei der Anwendung auf großen Hautarealen sollen nicht mehr als 20 % der Körperoberfläche behandelt werden.
Vor der Anwendung anderer lokal anzuwendender Arzneizubereitungen auf derselben Hautstelle ist Zinkoxidemulsion LAW vollständig zu entfernen, da andere Arzneistoffe mit Zinkoxid unwirksame Verbindungen bilden können.
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Nicht zutreffend.
Schwangerschaft
Zinkoxidemulsion LAW kann bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Einhaltung der Dosierungsanleitung in der Schwangerschaft angewendet werden. Doch sollte eine großflächige Anwendung vermieden werden.
Stillzeit
Zinkoxidemulsion LAW kann bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Einhaltung der Dosierungsanleitung in der Stillzeit angewendet werden. Doch sollte eine großflächige Anwendung an der Brust bei stillenden Frauen vermieden werden.
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Cetylstearylalkohol ist ein Bestandteil der nichtionogenen emulgierenden Alkohole und kann örtlich begrenzt Hautreizungen (z. B. Kontaktdermatitis) hervorrufen.
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Wenden Sie Zinkoxidemulsion LAW immer genau nach Anweisung in dieser Packungsbeilage an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
Zinkoxidemulsion LAW mehrmals täglich auf die betroffenen Hautstellen auftragen und antrocknen lassen, gegebenenfalls nach dem Antrocknen mit Mull abdecken.
Art der Anwendung
Zur Anwendung auf der Haut
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
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Wie alle Arzneimittel kann Zinkoxidemulsion LAW Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem Behandelten auftreten müssen.
Nach dem Auftragen auf stark entzündete Hautpartien kann ein leichtes Brennen auftreten. Gelegentlich (1 bis 10 Behandelte von 1.000) können Hautrötungen, Austrocknungs- erscheinungen, raue Haut und akanthotische Hautveränderungen (Verdickung der Haut) auftreten, die zum Absetzen der Therapie führen.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abt. Pharmakovigilanz
Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3
D-53175 Bonn
Website: www.bfarm.de
anzeigen.
Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
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Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf der Faltschachtel und der Tube angegebenen Verfallsdatum nicht mehr verwenden.
Hinweis auf Haltbarkeit nach Anbruch
Zinkoxidemulsion LAW ist nach dem erstmaligen Öffnen der Tube bis zum angegebenen Verfallsdatum haltbar.
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Was Zinkoxidemulsion LAW enthält
Der Wirkstoff ist: Zinkoxid.
100 g Emulsion enthalten 25 g Zinkoxid.
Die sonstigen Bestandteile sind: nichtionogene emulgierende Alkohole (enthalten Cetylstearylalkohol), Glycerol 85 %, Isopropylmyristat (Ph. Eur.), gereinigtes Wasser.
Wie Zinkoxidemulsion LAW aussieht und Inhalt der Packung
Weiße homogene Emulsion
Originalpackung zu | 50 g Emulsion |
Originalpackung zu | 100 g Emulsion |
Pharmazeutischer Unternehmer
Abanta Pharma GmbH Reichsstraße 78 58840 Plettenberg
Telefon: +49 341 2582 190 Telefax: +49 341 2582 191 E-Mail: info@abanta‐pharma.de
Hersteller
L-A-W Services GmbH
Leipziger Arzneimittelwerk
Elisabeth-Schumacher-Straße 54/56
04328 Leipzig
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Zuletzt aktualisiert: 04.07.2022
Wirkstoff(e) | Zinkoxid |
Zulassungsland | Deutschland |
Hersteller | Abanta Pharma GmbH |
Betäubungsmittel | Nein |
Zulassungsdatum | 09.02.2005 |
ATC Code | D02AB |
Abgabestatus | Apothekenpflichtig |
Verschreibungsstatus | nicht verschreibungspflichtig |
Pharmakologische Gruppe | Emollientia und Hautschutzmittel |
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