Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:
Bei versehentlicher subkutaner Injektion können eine vorübergehende Schwellung und leichte, resorptive Entzündungsreaktionen an oder unter der Injektionsstelle auftreten. Nur zur einmaligen Anwendung.
Das Tierarzneimittel sollte zur Einleitung der Behandlung der Herzinsuffizienz ange- wendet werden, nach Nutzen-Risiko-Abwägung des verantwortlichen Tierarztes und unter Berücksichtigung des Allgemeinzustands des Hundes. Vor Behandlungsbeginn sollte auf Grundlage einer umfassenden klinischen und kardiologischen Untersuchung, die gegebenenfalls Echokardiographie und Röntgen beinhalten sollte, eine Diagnose gestellt werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:
Bei versehentlicher Selbstinjektion ist unverzüglich ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen.
Nach der Anwendung die Hände waschen.
Trächtigkeit und Laktation:
In Studien an Ratten und Kaninchen zeigte Pimobendan keinen Einfluss auf die Fruchtbarkeit. Embryotoxische Effekte traten erst bei maternotoxischen Dosen auf. An Ratten konnte gezeigt werden, dass Pimobendan milchgängig ist. Deswegen sollte das Tierarzneimittel bei laktierenden oder trächtigen Hündinnen nur angewendet werden, wenn der erwartete therapeutische Nutzen größer als das potentielle Risiko ist.
Siehe auch Abschnitt Gegenanzeigen.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:
In pharmakologischen Studien wurde keine Interaktion zwischen dem Herzglycosid Strophantin und Pimobendan festgestellt. Der durch Pimobendan induzierte Anstieg der kardialen Kontraktilität wird durch den Calciumantagonisten Verapamil und den ß- Antagonisten Propranolol abgeschwächt.
Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel):
Im Falle einer Überdosierung sollte eine geeignete symptomatische Therapie eingelei- tet werden.
Inkompatibilitäten:
Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf dieses Tierarzneimittel nicht mit anderen Tierarzneimitteln gemischt werden.
13. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH
Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.