Was ist es und wofür wird es verwendet?
Bezeichnung des Arzneimittels: PASCOTOX® Purpurea, Tabletten
Darreichungsform: Tabletten
Datum der Erstellung: 20.05.2008
Zulassungs-Nr.: 54221.00.00
Seite
Wortlaut der für die Packungsbeilage vorgesehenen Angaben
Gebrauchsinformation: Information für den Anwender
PASCOTOX® Purpurea, Tabletten
Wirkstoff: 100 mg Purpursonnenhutkraut-Presssaft, getrocknet (Echinacea purpurea)
Zur Anwendung bei Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren.
Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, denn sie enthält wichtige Informationen für Sie.
Dieses Arzneimittel ist ohne Verschreibung erhältlich. Um einen bestmöglichen Behandlungserfolg zu erzielen, muss PASCOTOX® Purpurea, Tabletten, jedoch vorschriftsgemäß angewendet werden.
- Heben Sie die Packungsbeilage auf. Vielleicht möchten Sie diese später nochmals lesen.
- Fragen Sie Ihren Apotheker, wenn Sie weitere Informationen oder einen Rat benötigen.
- Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern oder keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.
- Wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in der Gebrauchsinformation angegeben sind, informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker.
Diese Packungsbeilage beinhaltet:
WAS IST PASCOTOX® PURPUREA, TABLETTEN, UND WOFÜR WIRD ES ANGEWENDET?
PASCOTOX® Purpurea, Tabletten, ist ein pflanzliches Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungen.
Anwendungsgebiete
Unterstützende Behandlung häufig wiederkehrender (rezidivierender) Infekte im Bereich der Atemwege und der ableitenden Harnwege.
Hinweis: Infekte im Bereich der Atemwege erfordern bei häufiger Wiederkehr, länger als 3 Tage anhaltendem Fieber, Atemnot oder eitrigem oder blutigem Auswurf die Rücksprache mit dem Arzt. Wiederholt auftretende Beschwerden im Bereich der Harnwege erfordern grundsätzlich eine ärztliche Abklärung und regelmäßige ärztliche Kontrollen. Unabhängig davon ist bei Blut im Urin, bei Fieber oder beim Anhalten der Beschwerden über 5 Tage die Rücksprache mit dem Arzt erforderlich.
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