Was ist es und wofür wird es verwendet?
Neodolor ist ein homöopathisches Arzneimittel bei Schmerzen.
Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Kopfschmerzen.
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Zulassungsland | Deutschland |
Hersteller | PharmaSGP GmbH |
Betäubungsmittel | Nein |
Zulassungsdatum | 30.05.2018 |
ATC Code | N02BH20 |
Abgabestatus | Apothekenpflichtig |
Verschreibungsstatus | nicht verschreibungspflichtig |
Pharmakologische Gruppe | Andere Analgetika und Antipyretika |
Neodolor ist ein homöopathisches Arzneimittel bei Schmerzen.
Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Kopfschmerzen.
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Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie Neodolor einnehmen.
Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen.
Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen, da bisher keine ausreichenden Erfahrungen für diese Altersgruppe vorliegen.
Es sind keine Arzneimittel bekannt, die Neodolor beeinflussen oder durch Neodolor beeinflusst werden.
Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen.
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Einnahme in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, sollte Neodolor nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden.
Bei vorschriftsmäßiger Einnahme der für Neodolor empfohlenen Dosen sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
Bitte nehmen Sie Neodolor daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.
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Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.
Die Tabletten werden unabhängig von den Mahlzeiten und mit ausreichend Flüssigkeit eingenommen.
Auch homöopathische Medikamente sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.
Bei Einnahme größerer Mengen des Arzneimittels kann es bei Personen mit Milchzuckerunverträglichkeit zu Magen-Darm-Beschwerden kommen oder eine abführende Wirkung auftreten.
Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.
Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
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Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Nebenwirkungen sind keine bekannt.
Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, 53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
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Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.
Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Blister und dem Umkarton nach „Verwendbar bis“ angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.
Entsorgen Sie Arzneimittel niemals über das Abwasser (z.B. nicht über die Toilette oder das Waschbecken). Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.bfarm.de/arzneimittelentsorgung.
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Die Wirkstoffe sind Gelsemium sempervirens Trit. D2, Spigelia anthelmia Trit. D2, Iris versicolor Trit. D2, Cyclamen purpurascens Trit. D3 und Cimicifuga racemosa Trit. D2.
Eine Neodolor Tablette enthält: | |
Gelsemium sempervirens Trit. D2 | 0,188 mg |
Spigelia anthelmia Trit. D2 |
0,751 mg |
Iris versicolor Trit. D2 |
0,188 mg |
Cyclamen purpurascens Trit. D30,939 mg |
|
Cimicifuga racemosa Trit. D2 | 0,376 mg |
Die sonstigen Bestandteile sind Lactose-Monohydrat, Maisstärke und Magnesiumstearat.
Neodolor sind weiße, runde, glatt biplane Tabletten mit Facette.
Die Tabletten sind in Blisterpackungen aus PVC/PVDC-Folie und Aluminiumfolie in einer Faltschachtel verpackt.
Neodolor ist in Packungen mit 20, 40, 60 und 100 Tabletten erhältlich.
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.
Pharmazeutischer Unternehmer:
PharmaSGP GmbH Am Haag 14 82166 Gräfelfing
Hersteller:
Dr. Gustav Klein GmbH & Co. KG Steinenfeld 3
77736 Zell am Harmersbach
oder
Mauermann Arzneimittel KG
Heinrich-Knote-Straße 2
82343 Föcking
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Zuletzt aktualisiert: 22.08.2022
Quelle: Neodolor - Beipackzettel
Zulassungsland | Deutschland |
Hersteller | PharmaSGP GmbH |
Betäubungsmittel | Nein |
Zulassungsdatum | 30.05.2018 |
ATC Code | N02BH20 |
Abgabestatus | Apothekenpflichtig |
Verschreibungsstatus | nicht verschreibungspflichtig |
Pharmakologische Gruppe | Andere Analgetika und Antipyretika |
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