Absolut:
b) Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Thrombozytenkonzentrate sind in der Regel AB0-kompatibel über ein Transfusions- gerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm zu transfundieren. Beim Re- fraktärzustand gegenüber Thrombozytentransfusionen aufgrund einer Alloimmuni- sierung gegen Antigene des HLA- und ggf. HPA-Systems sind nach Möglichkeit HLA-Klasse-I-kompatible und ggf. HPA-kompatible Thrombozytenkonzentrate zu transfundieren. Die Transfusionsgeschwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden. Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzei- chen einer Zitratintoxikation geachtet und die Transfusionsgeschwindigkeit dem kli-
nischen Zustand angepasst werden.
Zur Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion sollen folgenden, besonders ge- fährdeten Patienten ausschließlich mit mindestens 25 Gy bestrahlte Thrombozyten- konzentrate transfundiert werden:
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Föten (intrauterine Transfusion)
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Neugeborenen nach intrauterinen Transfusionen
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Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizienz
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Neugeborenen bei postpartaler Austauschtransfusion
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Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom (SCID)
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Patienten mit Indikation für HLA-ausgewählte Thrombozytenkonzentrate
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Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)
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Patienten mit M. Hodgkin und Non-Hodgkin-Lymphomen (alle Stadien)
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Patienten bei Therapie mit Purin-Analoga (z.B. Fludarabin, Cladribin, Deoxyco- formycin)
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Patienten 7 – 14 Tage vor autologer Stammzellentnahme
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Patienten bei autologer Stammzelltransplantation (bis ca. drei Monate nach Transplantation)
Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkonzentraten für:
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Patienten mit schwächeren Formen angeborener Immundefizienz
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Patienten nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen bis zur Immunrekonstitution bzw. mindestens 6 Monate nach der Transplantation
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Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion nach allogener Transplantation hä- matopoetischer Stammzellen
Keine ausreichende Evidenz liegt vor für die Verwendung von bestrahlten Thrombo- zytenkonzentraten bei:
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Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche)
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Patienten mit AIDS, Leukämie und soliden Tumoren, inkl. Rhabdomyosarkom und Neuroblastom
Neben der Leukozytendepletion des Thrombozytenkonzentrates kann eine zusätzli- che Testung auf Anti-CMV-Antikörper und / oder CMV-Genom zur Vermeidung einer CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patientengruppen (s. u.) durchgeführt wer- den. Der tatsächliche Beitrag zum Sicherheitsgewinn der zusätzlichen Testung wird zurzeit noch wissenschaftlich diskutiert (s. Querschnitts-Leitlinien).
Eine CMV-Infektion kann bei
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Föten
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Frühgeborenen
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Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Immundefekten
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Empfängern eines allogenen Stammzellpräparates
zu schweren Erkrankungen führen.
c) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungs- weise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten
Durch Medikamente, die die Thrombozytenfunktion beeinflussen, kann die Wirkung
von Thrombozytenkonzentraten vermindert bzw. aufgehoben werden. Wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Thrombozytenkonzentrat ist nicht zulässig.
d) Verwendung für besondere Personengruppen
Bei Rh (D)-negativen Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter ist wegen der praktisch in allen Thrombozytenkonzentraten vorhandenen Kontamination mit Eryth- rozyten die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spender mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spender in Rh (D)- negative Patienten läßt sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte nach Möglichkeit aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen.
Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.
Früh- und Neugeborenen sollten nur Thrombozytenkonzentrate von Spendern trans- fundiert werden, bei denen keine relevante Medikamenteneinnahme vorliegt. Siehe Hinweise auf Produktetikett (1).
Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr sollten nur Thrombozytenkonzentrate von Spendern transfundiert werden, bei denen keine relevante Medikamenteneinnahme vorliegt. Siehe Hinweise auf Produktetikett (1).
Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusi- on von Thrombozytenkonzentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stun- de eingehalten werden.
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Warnhinweise sind nicht angeordnet.
4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung
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Dosierung
Die Dosierung der Thrombozyten ist abhängig vom klinischen Zustand und der Thrombozytenzahl des Patienten. Der Thrombozytenbedarf für die initiale Behand- lung eines normalgewichtigen Erwachsenen ohne weitere Komplikationen beträgt mindestens 2 x 1011 Thrombozyten, entsprechend einer Standardpackung. Eine Überwachung der Therapie, z.B. durch Bestimmung der Thrombozytenzahl oder der Blutungszeit beim Patienten, ist unerlässlich.
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Art der Anwendung zur i. v. Infusion
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Häufigkeit der Verabreichung nach Indikationsstellung
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Dauer der Behandlung
nach Indikationsstellung
e) Überdosierung
Eine Gefahr der Überdosierung besteht bei Erwachsenen nicht.
f) Notfallmaßnahmen
Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offen zuhalten und eine Behandlung, der Schwere der Symp- tome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.