Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
Die Gabe von Thrombozytenkonzentraten ist indiziert zur Behandlung einer Blutungsneigung, bedingt durch eine schwere Thrombozytopenie infolge thrombozytärer Bildungsstörungen, im Notfall auch bei Umsatzstörungen, jedoch nicht bei einer niedri- gen Thrombozytenzahl allein.
- Zulassungsinhaber
- Herz- und Diabeteszentrum NRW Institut f Laboratoriums- und Transfusionsmedizin
Diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Packungsbeilage und keine ärztliche Beratung.
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Gebrauchsinformation
Wofür wird Human-Thrombozyten-Poolkonzentrat NRW Herzzentrum leukozytendepletiert angewendet?
Die Gabe von Thrombozytenkonzentraten ist indiziert zur Behandlung einer Blutungsneigung, bedingt durch eine schwere Thrombozytopenie infolge thrombozytärer Bildungsstörungen, im Notfall auch bei Umsatzstörungen, jedoch nicht bei einer niedri- gen Thrombozytenzahl allein. Damit durch die Zufuhr von Plättchen eine Besserung der thrombozytär be- dingten Blutungsneigung zu erwarten ist, sollte vor der Behandlung zunächst deren Ursache abgeklärt werden.
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Was ist vor der Einnahme von Human-Thrombozyten-Poolkonzentrat NRW Herzzentrum leukozytendepletiert zu beachten?
Absolut:
Eine absolute Kontraindikation für Thrombozyten transfusionen gibt es nicht.
Relativ:
- Bei potentiellen Empfängern eines Stammzell- transplantates (Knochenmark, periphere Stamm- zellen, Nabelschnurblut), z.B. bei Patienten mit aplastischen Anämien, Leukämien etc., ist die Gabe von Thrombozytenkonzentraten des Trans- plantatspenders und seiner Blutsverwandten vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden.
- bekannten Überempfindlichkeiten des Empfän- gers gegen humane Plasmaproteine,
- bekannten Immunthrombozytopenien,
- posttransfusioneller Purpura,
- heparininduzierter Thrombozytopenie,
- kongenitalen Thrombozytenfunktionsstörungen, wie Thrombasthenie Glanzmann oder Bernard- Soulier-Syndrom.
b) Vorsichtsmaßnahmen für die AnwendungThrombozytenkonzentrate sind in der Regel AB0- kompatibel über ein Transfusionsgerät mit Standard- filter der Porengröße 170 bis 230 µm zu transfundie- ren.
Beim Refraktärzustand gegenüber Thrombozyten- transfusionen aufgrund einer Alloimmunisierung ge- gen Antigene des HLA- und ggf. HPA-Systems sind nach Möglichkeit HLA-Klasse-I-kompatible und ggf. HPA-kompatible Thrombozytenkonzentrate zu trans- fundieren. Die Transfusionsgeschwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden.
Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf An- zeichen einer Zitratintoxikation geachtet und die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand angepasst werden.
Zur Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion sollen folgenden, besonders gefährdeten Patienten ausschließlich mit mindestens 25 Gy bestrahlte Thrombozytenkonzentrate transfundiert werden:
- Föten (intrauterine Transfusion)
- Neugeborenen nach intrauterinen Trans- fusionen
- Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizi- enz,
- Neugeborenen bei postpartaler Aus- tauschtransfusion
- Patienten mit schwerem Immundefekt- syndrom (SCID)
- HLA-ausgewählte Thrombozytenkonzent- rate
- Patienten bei allogener Transplantation hä- matopoetischer Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)
- Patienten mit M. Hodgkin und Non-Hodgkin- Lymphomen (alle Stadien)
- Patienten bei Therapie mit Purin-Analoga (z.B. Fludarabin, Cladribin, Deoxycoformycin)
- Patienten 7 – 14 Tage vor autologer Stamm- zellentnahme
- Patienten bei autologer Stammzelltransplan- tation (bis ca. drei Monate nach Transplanta- tion)
Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkonzentraten für:
- Patienten mit schwächeren Formen angebo- rener Immundefizienz
- Patienten nach allogener Transplantation hä- matopoetischer Stammzellen bis zur Immun- rekonstitution bzw. mindestens 6 Monate nach der Transplantation
- Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion nach allogener Transplantation hämatopoeti- scher Stammzellen
Keine ausreichende Evidenz liegt vor für die Ver- wendung von bestrahlten Thrombo- zytenkonzentraten bei:
- Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche)
- Patienten mit AIDS, Leukämie und soliden Tumoren, inkl. Rhabdomyosarkom und Neu- roblastom
Neben der Leukozytendepletion des Thrombozyten- konzentrates kann eine zusätzliche Testung auf Anti- CMV-Antikörper zur Vermeidung einer CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patientengruppen (s. u.) durchgeführt werden. Der tatsächliche Beitrag zum Sicherheitsgewinn der zusätzlichen Testung wird zurzeit noch wissenschaftlich diskutiert (s. Quer-
Gebrauchsinformation und Fachinformation Thrombozyten-Poolkonzentrat
Uni.Blutspendedienst OWL |
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Institut für Laboratoriums- und Transfusionsmedizin |
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Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen |
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Unive rsitä tsklinik d e r Ruhr-Unive rsitä t Bo c hum |
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| schnitts-Leitlinien). | der Thrombozytenzahl oder der Blutungszeit beim | ||||
| Patienten, ist unerlässlich. | |||||
| Eine CMV-Infektion kann bei | |||||
| Föten | b) Art der Anwendung |
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| Frühgeborenen | zur i. v. Infusion | ||||
| Patienten mit erworbenen (AIDS) oder ange- | c) Häufigkeit der Verabreichung |
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| borenen Immundefekten | |||||
| Empfängern eines allogenen Stammzellprä- | nach Indikationsstellung | ||||
| parates | d) Dauer der Behandlung |
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zu schweren Erkrankungen führen. |
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| nach Indikationsstellung | |||||
e) Überdosierung |
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c) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, |
Eine Gefahr der Überdosierung besteht bei Erwach- | ||||
soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels |
senen nicht. | ||||
beeinflussen können und Hauptinkompatibilitä- |
f) Notfallmaßnahmen |
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| ten | |||||
| Durch Medikamente, die die Thrombozytenfunktion | Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion | ||||
| beeinflussen, kann die Wirkung von Thrombozyten- | unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch | ||||
| konzentraten vermindert bzw. aufgehoben werden. | offenzuhalten und eine Behandlung, der Schwere | ||||
| Wegen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen | der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln | ||||
| kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in dem- | der Notfalltherapie einzuleiten. | ||||
| selben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimi- | 5. Nebenwirkungen |
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schung von Medikamenten zum Thrombozytenkon- |
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| zentrat ist nicht zulässig. | Unverträglichkeitsreaktionen |
(z.B. | urtikarielle | ||
Hautreaktionen, posttransfusionelle Purpura und |
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d) Verwendung für besondere Personengruppen |
andere anaphylaktoide Reaktionen) | ||||
Bei Rh (D) - negativen Mädchen und Frauen im ge- |
Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz |
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| bärfähigen Alter ist wegen der praktisch in allen | (TRALI) | ||||
| Thrombozytenkonzentraten vorhandenen Kontami- | anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit | ||||
| nation mit Erythrozyten die Transfusion von Throm- | angeborenem IgA-Mangel | ||||
| bozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spender mit | Mikrozirkulationsstörungen durch aggregierende | ||||
| Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen un- | Thrombozyten bei massiver Transfusion | ||||
| bedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Throm- | Immunisierung des Empfängers gegen throm- | ||||
| bozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spender in Rh | bozytäre und nicht-thrombozytäre Antigene | ||||
| (D)-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels | Obwohl HLA-bedingte Unverträglichkeiten stark | ||||
| an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, | verringert sind, können febrile Transfusionsreak- |
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| sollte nach Möglichkeit aber nur in Betracht gezogen | tionen in unmittelbarem zeitlichem Zusammen- | ||||
| werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen | hang mit der Transfusion auftreten. | ||||
| im nicht gebärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen | Graft-versus-Host Reaktion bei immunsupprimier- | ||||
| ist stets eine serologische Nachuntersuchung 2 bis 4 | ten Patienten nach Übertragung proliferationsfä- | ||||
| Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell | higer Lymphozyten | ||||
| gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen. | Bei Neugeborenen sind bei schneller Transfusion | ||||
| Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsge- | Herz-Kreislaufreaktionen infolge von Citratintoxi- | ||||
| mäßem Gebrauch bestehen keine Einwände. | kationen möglich. | ||||
Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von |
Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt | ||||
Maschinen: Nach der Transfusion von Thrombozy- |
sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen. | ||||
| tenkonzentraten sollte eine Ruhepause von mindes- | |||||
| Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut | |||||
| tens 1/2 Stunde eingehalten werden. | |||||
| hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung | |||||
e) Warnhinweise |
von Infektionskrankheiten durch Übertragung von |
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| Erregern – auch bislang unbekannter Natur – | |||||
| sind nicht angeordnet. | |||||
| nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für He- | |||||
4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung |
patitiden, seltener für das erworbene Immunde- | ||||
| fektsyndrom (AIDS). | |||||
a) Dosierung |
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| Im Vereinigten Königreich | Großbritannien und | ||||
| Die Dosierung der Thrombozyten ist abhängig vom | |||||
| Nordirland wurde über Einzelfälle | berichtet, in | ||||
| klinischen Zustand und der Thrombozytenzahl des | |||||
denen bei Empfängern von Transfusionen, deren |
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| Patienten. | |||||
| Spender später an der varianten | Creutzfeldt- | ||||
| Der Thrombozytenbedarf für die initiale Behandlung | |||||
Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der |
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eines normalgewichtigen Erwachsenen ohne weitere |
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| „Erreger“ (so genannte Prionen) nachgewiesen | |||||
| Komplikationen beträgt mindestens 2x1011 Throm- | |||||
| wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in | |||||
| bozyten, entsprechend einer Standardpackung. Eine | |||||
| Deutschland bislang nicht | beobachtete Erkran- | ||||
| Überwachung der Therapie, z.B. durch Bestimmung | |||||
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kung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindern er- worben werden kann.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen 1. Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkun- gen nach der Zulassung ist von großer Wichtig- keit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwa- chung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arz- neimittels. Angehörige von Gesundheits-berufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Ne- benwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-
Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 - 59, 63225 Lan- gen, Telefon +49 6 10 37 70, Telefax: +49 61 03 77 12 34, Website: www.pei.de anzuzeigen. 2. Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fach- personal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkun- gen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkun- gen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul- Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Ne- benwirkungen melden, können sie dazu beitra- gen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt wer- den.
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Redaktionelle Grundsätze
Alle für den Inhalt herangezogenen Informationen stammen von geprüften Quellen (anerkannte Institutionen, Fachleute, Studien renommierter Universitäten). Dabei legen wir großen Wert auf die Qualifikation der Autoren und den wissenschaftlichen Hintergrund der Informationen. Somit stellen wir sicher, dass unsere Recherchen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.


