-
GINSANA G115 Tonic darf nicht eingenommen werden,
-
wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber einem der Bestandteile des Trockenextrakts aus Ginsengwurzeln oder einem der sonstigen Bestandteile von GINSANA G115 Tonic sind.
-
wenn Sie alkohol-, leber-, hirnkrank, hirngeschädigt oder Epileptiker sind, besteht ein gesundheitliches Risiko.
-
wenn Sie eine Fructose-Unverträglichkeit (hereditäre Fructoseintoleranz) sowie eine Glucose-Galactose-Malabsorption oder Saccharase-Isomaltase-Mangel haben.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von GINSANA G115 Tonic ist erforderlich
a) bei Kindern
Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Geben Sie GINSANA G115 Tonic deshalb Kindern unter 12 Jahren nur nach Rücksprache mit dem Arzt.
b) in Schwangerschaft und Stillzeit
Da keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen und auf Grund des Alkoholgehaltes darf GINSANA G115 Tonic in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingenommen werden.
Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von GINSANA G115 Tonic
Dieses Arzneimittel enthält 11,5 Vol.-% Alkohol und 12,4 % (m/V) Sorbitol.
Dieses Arzneimittel enthält Sorbitol und Sucrose. Bitte nehmen Sie GINSANA G115 Tonic erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.
Bei der Beachtung der Dosierungsanleitung werden bei jeder Einnahme (1 Messlöffel mit 15 ml bzw. 2 Messlöffel mit 30 ml) bis zu 1,4 g bzw. 2,8 g Alkohol zugeführt.
Bei der Beachtung der Dosierungsanleitung werden bei jeder Einnahme (1 Messlöffel mit 15 ml bzw. 2 Messlöffel mit 30 ml) bis zu 1,86 g bzw. 3,72 g Sorbitol zugeführt.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
Der in GINSANA G115 Tonic enthaltene Alkohol kann die Wirkung von anderen Arzneimitteln beeinflussen.
In einer Studie mit Amerikanischem Ginseng wurde gezeigt, dass Ginseng die Wirkung von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln (Antikoagulanzien) verringern kann. Bevor Sie dieses Präparat einnehmen, fragen Sie bitte Ihren Arzt, ob Sie solche Arzneimittel einnehmen oder in naher Zukunft einnehmen müssen.
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen bzw. vor kurzem eingenommen haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.