Das Impfvirus kann auf ungeimpfte Tiere übertragen werden. Die Infektion von ungeimpften Tieren durch Impfvirus, das von geimpften Hühnern ausgeschieden wurde, verursacht keinerlei Krankheitssymptome.
Außerdem haben Laborstudien gezeigt, dass der Impfvirusstamm keinerlei Tendenz einer Rückkehr zur Virulenz besitzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann daher die Ausscheidung und Übertragung des Impfvirus auf ungeimpfte Tiere als unschädlich angesehen werden.
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Übliche aseptische Vorschriften beachten.
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Demineralisiertes oder destilliertes Wasser zum Auflösen und Verdünnen des Impfstoffes verwenden.
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Nur saubere, Antiseptika- oder Desinfektionsmittel-freie Geräte für die Aufbereitung und Verabreichung des Impfstoffes verwenden.
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Zum Verabreichen des Impfstoffes keine als "Fogger" bezeichneten Geräte verwenden, die Tröpfchen von einem Durchmesser unter 50 µm erzeugen.
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Die Aufbereitung und Verabreichung des Impfstoffes hat sorgfältig zu erfolgen. Dabei ist Atem- und Augenschutz entsprechend gültigem europäischen Standard zu tragen. Nähere Informationen sind beim Hersteller zu erfragen.
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Nach der Impfung sind die Hände zu reinigen und zu desinfizieren.
In Feldversuchen wurde gezeigt, dass der Impfstoff Gallivac IB88 in ein Impfprogramm mit Lebendimpfstoffen gegen die klassische Infektiöse Bronchitis (Stamm H120), Infektiöse Bursitis und das Swollen Head Syndrom einbezogen werden kann. Es liegen keine Informationen zur gegenseitigen Verträglichkeit (Kompatibilität) dieses Impfstoffes mit anderen als den genannten Lebendimpfstoffen vor.
Nicht mit anderen Impfstoffen, immunologischen Produkten oder Tierarzneimitteln mischen.
Für die Zubereitung der Impfstofflösung dürfen nur Gerätschaften und Wasser verwendet werden, die frei von Antiseptika und/oder Desinfektionsmitteln sind.