Contramutan darf nicht eingenommen werden
- wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen einen der Wirkstoffe, gegen Korbblütler oder einen der sonstigen Bestandteile von Contramutan sind.
- wenn Sie an der seltenen, ererbten Fructose-Unverträglichkeit, einer Glucose-Galactose-Malabsorption oder einem Saccharase-Isomaltase-Mangel leiden.
Aus grundsätzlichen Erwägungen darf Contramutan nicht eingenommen werden bei fortschreitenden Systemerkrankungen wie:
- Tuberkulose
- Leukämie bzw. Leukämie-ähnlichen Erkrankungen (Leukosen)
- Erkrankungen des Bindegewebes (Kollagenosen)
- Autoimmunerkrankungen
- multipler Sklerose
- AIDS-Erkrankung, HIV-Infektion und anderen chronischen Viruserkrankungen.
Contramutan ist bei Alkoholkranken nicht anzuwenden.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Contramutan ist erforderlich
Wegen des Alkoholgehaltes soll Contramutan bei Leberkranken, Epileptikern, Hirnkranken oder Hirngeschädigten nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Bei länger anhaltenden Beschwerden, bei Atemnot, bei Fieber, das länger als 3 Tage bestehen bleibt oder über 39oC ansteigt, oder bei eitrigem Auswurf sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Säuglingen unter 1 Jahr liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es soll deshalb bei Säuglingen unter 1 Jahr nicht angewendet werden.
Schwangerschaft und Stillzeit
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen, soll Contramutan nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen notwendig.
Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von Contramutan:
Contramutan enthält 3,7 Vol.-% Alkohol.
Ein gesundheitliches Risiko besteht u.a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirnkranken oder Hirngeschädigten sowie für Schwangere und Stillende.
Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Dieses Arzneimittel enthält Sucrose. Bitte nehmen Sie Contramutan erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.