Allogene Blutstammzellen aus Knochenmark (AC)

Abbildung Allogene Blutstammzellen aus Knochenmark (AC)
Zulassungsland Deutschland
Hersteller Universitätsklinikum Aachen AöR
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 18.04.2018

Zulassungsinhaber

Universitätsklinikum Aachen AöR

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Hämatologische und immunologische Rekonstitution des Knochenmarkes nach Konditionie- rungsbehandlung

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

  • Stammzellzubereitungen dürfen nicht bestrahlt werden.
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur unter kontrollierten und überwachten Bedingungen bei der angegebenen Temperatur gelagert werden (siehe Behältnisbeschriftung).
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur innerhalb der angegebenen Haltbarkeit und für den genannten Empfänger verwendet werden (siehe Behältnisbeschriftung bzw. Begleitdo- kument).
  • Die korrekte Zuordnung (Identität) zu dem vom Hersteller angegebenen Empfänger muss gewährleistet sein.
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur von hierfür qualifiziertem Fachpersonal angewendet werden (siehe Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts).
  • Zur Gabe der Stammzellzubereitung sollte eine medikamentöse Prophylaxe gegenüber allergischen oder hämolytischen Reaktionen erfolgen
  • Bei der Transfusion sollte zur Entfernung von Gerinnseln ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 – 230 µm ohne Leukozytenfilter verwendet werden.
  • Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, wobei die Transfusionsgeschwin- digkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist.
  • Bei Transfusion des Arzneimittels sollte bei Kindern das empfohlene Transfusionsvolu- men von 10 -15 ml/kg Körpergewicht nicht überschritten werden. Ansonsten besteht das Risiko einer Volumenüberladung besonders bei eingeschränkter kardiovaskulärer Funk- tion
  • Während und nach der Gabe der Stammzellzubereitung ist eine angemessene Überwa- chung des Empfängers mit Monitoring der Vitalparameter zu gewährleisten.
  • Bei HLA-Inkompatibilität besteht ein erhöhtes Risiko einer Transplantat-gegen-Wirt- Reaktion (Graft-versus-Host-Disease (GvHD)) bzw. einer Abstoßung.
  • Bei Blutgruppen-Major-Inkompatibilität kann eine Reduktion des Erythrozytengehalts der Stammzellzubereitung und ggf. eine Prophylaxe mit forcierter Diurese erforderlich sein.
  • Bei Blutgruppen-Minor-Inkompatibilität kann eine Reduktion des Plasmagehalts der Stammzellzubereitung erforderlich sein. Es kann eine verzögerte Hämolyse durch ein „passenger lymphocyte syndrome“ auftreten.
  • Nach der Transplantation sollte in Abhängigkeit von der Empfänger/Spender- Konstellation ein regelmäßiges CMV-Screening durchgeführt werden.

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arz- neimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten

  • Bluttransfusionen, Infusionen und Medikamente dürfen grundsätzlich nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem mit den Stammzellen gegeben werden. Insbesondere ist auf die Gefahr der hypotonen Lyse durch hypotone Lösungen und der Gerinnselbildung durch kalziumhaltige Lösungen zu achten.
  • Blutprodukte, Antibiotika und liposomale Antimykotika sowie Medikamente, die die Stammzellfunktion beeinträchtigen könnten, dürfen nur in ausreichendem zeitlichem Ab- stand zur Stammzellgabe verabreicht werden.

Verwendung für besondere Personengruppen

  • Frauen im gebärfähigen Alter: Vor Behandlungsbeginn zur Transplantation sollte eine Schwangerschaft ausgeschlossen und falls erforderlich eine Empfängnisverhütung durchgeführt werden.
  • Schwangerschaft und Stillzeit: Während der Schwangerschaft und der Stillzeit ist auf ei- ne mögliche Gefährdung des Feten bzw. des Kindes insbesondere durch Inhaltsstoffe der Stammzellzubereitung und infolge der erforderlichen Vorbehandlung bzw. Begleit- therapie zu achten und eine individuelle Risikoabwägung erforderlich. Vor Beginn der Behandlung sollte abgestillt werden (siehe Punkt 3.1.2).
  • Säuglinge und Kleinkinder: Bei Säuglingen und Kleinkindern ist insbesondere auf Unver- träglichkeitsreaktionen, eine Volumenüberladung sowie eine Zitratintoxikation zu achten.
  • Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit und die Bedienung von Maschinen: Die Anwendung von allogenen Stammzellzubereitungen erfolgt in der Regel unter stationären Bedingun- gen.

Warnhinweise

  • Ist die geplante, vollständige Transfusion der Stammzellzubereitung nicht möglich, be- steht in Abhängigkeit von der transfundierten Zellzahl ein erhöhtes Risiko eines verzö- gerten oder fehlenden Anwachsens (Engraftment) mit verzögerter, nur partieller oder fehlender Rekonstitution der Hämatopoese sowie ein erhöhtes Risiko einer Transplan- tatabstoßung.
  • Aufgrund der lang dauernden vollständigen Immunrekonstitution besteht ein erhöhtes In- fektionsrisiko, insbesondere für schwere Virus- und Pilzinfektionen.
  • Eine maligne Entartung der Spenderzellen im Empfängerorganismus ist möglich.

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Wie wird es angewendet?

4.1 Dosierung

Die für eine allogene Transplantation empfohlene Mindestdosis an vitalen Zellen bezo- gen auf das Körpergewicht (KG) des Empfängers ist derzeit für Stammzellzubereitun-

gen aus Knochenmark:

≥ 2 x 108 kernhaltige / CD45+-Zellen

Ein deutliches Übergewicht des Empfängers (z.B. BMI > 35 kg/m2) sollte bei der Berechnung der Mindestdosis berücksichtigt werden. Die individuelle Dosierung ist abhängig vom Spender und von der Grunderkrankung des Empfängers sowie von der HLA-Kompatibilität und ggf. von Selektions- und Depletionsverfahren. Die Dosisvorgaben der entsprechenden Therapieproto- kolle sind zu beachten. Die Produktspezifikation wird vom Anwender in einer individuellen An- forderung festgelegt und vom Hersteller mit geeigneten Qualitätskontrollen nachgewiesen.

  1. Art der Anwendung Suspension zur i.v. Infusion
  2. Häufigkeit der Verabreichung

Nach Indikationsstellung

In der Regel erfolgt die Gabe von Stammzellzubereitungen als einmalige intravenöse Transfu- sion. In besonderen klinischen Situationen wie z. B. bei Patienten mit Osteopetrose oder nach nicht-myeloablativer Vorbehandlung kann eine mehrfache Gabe zur Verbesserung des Be- handlungserfolges indiziert sein.

4.4 Dauer der Behandlung

Nach Indikationsstellung

Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, um die Funktionalität der Stammzellen zu erhalten, wobei die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzu- passen ist.

4.5 Überdosierung

Eine Gefahr der Überdosierung von CD34+-Zellen besteht nicht.

Bei einer sehr hohen Dosis an kernhaltigen Zellen mit einer entsprechenden Anzahl an T- Lymphozyten besteht ein höheres Risiko sowohl für die Inzidenz als auch für den Schwere- grad einer akuten und chronischen Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion (Graft-versus-Host- Disease (GvHD)).

4.6 Unterdosierung

Bei einem deutlichen Unterschreiten der Mindestdosis besteht ein erhöhtes Risiko eines ver- zögerten oder fehlenden Anwachsens (Engraftment) des Transplantates mit ausbleibender, verzögerter oder nur partieller Regeneration der Hämatopoese bzw. ein erhöhtes Risiko einer Transplantatabstoßung.

4.7 Notfallmaßnahmen

Bei schweren Unverträglichkeitsreaktionen ist entsprechend der Situation des Patienten und der bereits applizierten Dosis zu bewerten, ob die Transfusion fortgeführt werden kann oder unter- bzw. abgebrochen werden muss. Eine der Schwere der Symptome angemessene Be- handlung nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie ist einzuleiten.

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Weitere Informationen

26.03.2018

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Zulassungsdatum 18.04.2018

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden