Was sollte dazu beachtet werden?
Zoldorm darf nur bei ausgeprägten Schlafstörungen verwendet werden und während einer kurzen Zeit, im Allgemeinen 7 bis 10 Tage. Die Behandlung soll 4 Wochen nicht überschreiten. Falls der Arzt bzw. die Ärztin ausnahmsweise eine länger dauernde Therapie vorsehen sollte, wird er bzw. sie Sie über die Fortsetzung der Behandlung informieren, da eine solche Fortsetzung regelmässige ärztliche Kontrolle benötigt.
Zusätzlich sind folgende Regeln zur Schlafhygiene zu beachten:
- die im Bett verbrachte Zeit ist zu beschränken; 8 Stunden genügen,
- nicht während des Tages schlafen,
- sich an regelmässige Schlaf- und Aufstehzeiten halten,
- keine stimulierende Getränke wie Tee oder Kaffee einnehmen,
- nur wenig Alkohol trinken.
Wann ist bei der Einnahme von Zoldorm Vorsicht geboten?
Obwohl keine chemische Verwandtschaft mit Benzodiazepinen besteht, ist der Wirkungsmechanismus von Zoldorm dem dieser Substanzen sehr ähnlich. Deshalb sei auf das Folgende verwiesen:
Abhängigkeitsrisiko
Die Einnahme von Zoldorm kann, wie bei allen Schlafmitteln, zur Abhängigkeit führen. Das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit ist bei einer längeren Anwendung von Zoldorm sowie bei Personen, welche schon an psychiatrischen Störungen, Alkoholabhängigkeit oder Drogenabhängigkeit gelitten haben, erhöht. Beim abrupten Absetzen der Medikamenteneinnahme können Entzugssymptome auftreten, z.B. Unruhe, Angstzustände, Schlaflosigkeit, Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen und Schweissausbruch. Diese Zeichen verschwinden im Allgemeinen nach zwei bis drei Wochen.
Um das Abhängigkeitsrisiko möglichst klein zu halten, sind folgende Empfehlungen zu beachten:
- Nehmen Sie Zoldorm nur auf ärztliche Verordnung ein (niemals auf Rat einer Drittperson!) und geben Sie es nie an eine andere Person weiter.
- Überschreiten Sie die verordnete Dosis nicht. Informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, wenn Sie das Medikament absetzen wollen.
- Eine länger dauernde Einnahme (im Allgemeinen länger als 4 Wochen) darf nur unter engmaschiger ärztlicher Überwachung erfolgen.
Die Behandlung älterer Personen mit Zoldorm erfordert deren engmaschige Überwachung durch den Arzt bzw. die Ärztin.
Bestimmte Krankheiten (Atem-, Leber-, Niereninsuffizienz) verlangen eine Anpassung der Dosis. Solche Krankheiten können die Wirkung und auch die Nebenwirkungen dieses Medikaments verstärken.
Kinder und Jugendliche: Das Präparat ist nicht an Kinder unter 18 Jahren abzugeben, da für diese Altersgruppe nur beschränkte klinische Erfahrungen vorliegen.
Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen! Fahrzeuglenker und Führer von Maschinen sind auf das eventuelle Risiko von Schläfrigkeit aufmerksam zu machen. Um dieses Risiko zu vermeiden, wird eine ganze Nacht an Schlaf (7–8 Stunden) empfohlen.
Tritt im Laufe der Behandlung eine unerwünschte Wirkung ein, ist sie dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin mitzuteilen.
Es wird davon abgeraten, Zoldorm zusammen mit Alkohol einzunehmen, weil Alkohol die Medikamentenwirkung verstärken kann.
Unabhängig davon, ob Sie unter Depressionen leiden, kann die Einnahme von Zolpidem das Suizidrisiko erhöhen.
Andere Beruhigungsmittel wie Antidepressiva, Sedativa, andere Schlafmittel, Medikamente gegen Epilepsie und Schmerzmittel (z.B. Opiate) können die Wirkung von Zoldorm deutlich verstärken. Wenn Sie an Depressionen oder an einer anderen Verhaltensstörung leiden, dürfen Sie Zoldorm nicht ohne das eindrückliche Einverständnis Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin einnehmen.
Die gemeinsame Einnahme von Zoldorm und Johanniskraut-Präparaten ist nicht empfohlen, da letztere die Wirkung Ihres Medikaments abschwächen können.
Es wurden Fälle berichtet, in denen Personen nach der Einnahme von Zoldorm oder einem ähnlichen Medikament während des Schlafs oder in nicht völlig wachem Zustand Aktivitäten ausführten (Somnambulismus) und sich später nicht daran erinnerten. Die beobachteten Verhaltensweisen umfassten Schlafwandeln beim Autofahren, bei der Essenszubereitung, beim Essen, beim Telefonieren oder während sexueller Handlungen sowie in Einzelfällen selbstschädigendes Verhalten. Diese Verhaltensweisen können Sie selbst und andere gefährden und sogar zum Tod führen. Diese Verhaltensweisen können unabhängig davon auftreten, ob Sie in Verbindung mit Zoldorm Alkohol trinken oder andere Medikamente, die auf das zentrale Nervensystem wirken, anwenden. Wenn Sie bei sich ein solches Verhalten feststellen, brechen Sie die Behandlung sofort ab und benachrichtigen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin.
Schläfrigkeitsrisiko
Die Einnahme von Zoldorm kann zu Schläfrigkeit und Bewusstseinsverminderung führen, dies kann Stürze und daraus resultierende schwere Verletzungen nach sich ziehen.
Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen! Es kann auch Schläfrigkeit oder verschwommenes Sehen zur Folge haben. Die unerwünschten Wirkungen können durch die Einnahme von Alkohol verstärkt werden.
Die gleichzeitige Einnahme von Zolpidem und Opioiden kann zu einer Sedierung oder Atemnot bis hin zu Koma und Tod führen. Es ist daher wichtig, dass Sie alle Anzeichen oder Symptome einer Atemnot oder Sedierung erkennen und sich dann umgehend an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin wenden.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie
- an anderen Krankheiten leiden,
- Allergien haben,
- am Long QT-Syndrom leiden,
- schon einmal eine mentale Störung hatten oder wenn Sie schon einmal Alkohol oder Drogen missbraucht haben oder davon abhängig waren,
- schon einmal nach der Einnahme von Zoldorm schlafgewandelt sind oder ähnliche ungewöhnliche Verhaltensweisen gezeigt und Tätigkeiten im nicht ganz wachen Zustand ausgeführt haben (z.B. Autofahren, Essen, Telefonieren oder Geschlechtsverkehr) oder
- andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden.
Darf Zoldorm während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?
Schwangerschaft:
Wenn Sie schwanger sind oder es werden möchten, müssen Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin kontaktieren und dürfen Zoldorm nicht einnehmen.
Stillzeit:
Nehmen Sie Zoldorm nicht ein, wenn Sie stillen, da geringe Mengen von Zolpidem in die Muttermilch übergehen.