Nicorette® polar mint 2 mg Lutschtabletten

Abbildung Nicorette® polar mint 2 mg Lutschtabletten
Wirkstoff(e) Nicotin
Zulassungsland Schweiz
Hersteller JNTL Consumer Health II (Switzerland) GmbH
Suchtgift Nein
ATC Code N07BA01
Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Pharmakologische Gruppe Mittel zur Behandlung von Suchterkrankungen

Zulassungsinhaber

JNTL Consumer Health II (Switzerland) GmbH

Medikamente mit gleichem Wirkstoff

Medikament Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber
Nicorette® 2 mg Microtab Original-Aroma Nicotin JNTL Consumer Health II (Switzerland) GmbH
Nicotinell Cool Mint, Fruit 2 mg/4 mg, Kaugummi Nicotin GSK Consumer Healthcare Schweiz AG
Nicorette® Mint Spray und Nicorette® Fruit & Mint Spray zur Anwendung in der Mundhöhle Nicotin JNTL Consumer Health II (Switzerland) GmbH
Nicorette® Invisi Depotpflaster Nicotin JNTL Consumer Health II (Switzerland) GmbH
Nicostop-Mepha Kaugummi Nicotin Mepha Pharma AG

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Nicorette Lutschtabletten sind nikotinhaltige Lutschtabletten. Sie werden als Unterstützung empfohlen, wenn Sie das Rauchen aufgeben oder als ersten Schritt den Zigarettenkonsum reduzieren wollen.

Bei der Anwendung der Lutschtabletten wird während ca. 20 Minuten Nikotin freigesetzt. Nikotin ist die abhängigkeitserzeugende Komponente im Tabakrauch und verantwortlich für die verschiedenen Entzugserscheinungen, die bei der Raucherentwöhnung auftreten. Durch die Verabreichung von Nikotin mit Nicorette Lutschtabletten werden diese Entzugserscheinungen vermindert, und es fällt Rauchern leichter, auf Zigaretten zu verzichten. Dadurch werden die Chancen einer erfolgreichen Raucherentwöhnung in etwa verdoppelt.

Wenn Sie sich nach einiger Zeit neue Gewohnheiten (Ersatzhandlungen für das Rauchen) angeeignet haben, wird es Ihnen erfahrungsgemäss leichter fallen, allmählich mit weniger Nicorette Lutschtabletten auszukommen und später ganz darauf zu verzichten. Gesundheitliche Schäden durch den Teer- und Kohlenmonoxid-Gehalt im Tabakrauch werden vermieden.

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Was sollte dazu beachtet werden?

Für den Erfolg der Behandlung entscheidend ist Ihre Motivation und Willensstärke.

Wenn Sie Nicorette Lutschtabletten zur Reduktion des Zigarettenkonsums anwenden, besteht wahrscheinlich keine Gefahr eines höheren Nikotinspiegels als beim gewöhnlichen Rauchen, wenn die Nicorette Lutschtabletten nur während der rauchfreien Intervalle eingesetzt werden.

Wenn Sie Nicorette 2 mg Lutschtabletten im Rahmen einer Entwöhnungskur oder in Kombination mit dem Nicorette Invisi Depotpflaster anwenden, sollten Sie das Rauchen vollständig einstellen, da bei unvermindertem Weiterrauchen die Gefahr von Nebenwirkungen, unter anderem auch für Herz und Kreislauf und das Risiko für eine Aufrechterhaltung der Nikotinabhängigkeit aufgrund höherer Nikotinspiegel als beim gewöhnlichen Rauchen gegeben ist.

Es ist daher wichtig, dass Sie stark motiviert sind mit dem Rauchen aufzuhören, bevor Sie mit der Nicorette-Behandlung beginnen. Eine fachgerechte Raucherberatung erhöht die Chancen, erfolgreich aufzuhören.

Nicorette Lutschtabletten sind mit Mannitol, Sucralose und Acesulfam Kalium gesüsst, daher dürfen auch Diabetiker Nicorette Lutschtabletten anwenden (siehe «Was ist in Nicorette Lutschtabletten enthalten?»).

Wann dürfen Nicorette Lutschtabletten nicht angewendet werden?

Nicorette Lutschtabletten dürfen nicht von Nichtrauchern und Kindern unter 12 Jahren verwendet werden! Für Jugendliche unter 18 und über 12 Jahren soll das Arzneimittel nur bei starker Nikotinabhängigkeit und nur nach Absprache mit dem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. der Ärztin, Apothekerin oder Drogistin angewendet werden. Nicorette Lutschtabletten dürfen nicht bei bekannter Überempfindlichkeit auf Nikotin oder andere Inhaltsstoffe der Lutschtabletten verwendet werden.

Wann ist bei der Anwendung von Nicorette Lutschtabletten Vorsicht geboten?

Wenn Sie an gesundheitlichen Störungen leiden, chronische Erkrankungen des Rachens haben oder bei Ihnen eine der folgenden Erkrankungen vorliegt, sollten Sie vor Beginn des Behandlungsprogramms mit Nicorette Nutzen und Risiken mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin sorgfältig besprechen:

Nieren- und Lebererkrankungen, Entzündungen der Speiseröhre oder Magen- und Darmgeschwüre, Schilddrüsenüberfunktion, Phäochromozytom (adrenalinproduzierender Tumor der Nebenniere), Zuckerkrankheit.

Herzerkrankungen: Abhängige Raucher unmittelbar (weniger als 4 Wochen) nach einem Herzinfarkt, mit instabiler oder sich verschlechternder Angina pectoris, schweren Herzrhythmusstörungen, unkontrolliertem Bluthochdruck oder vor kurzem aufgetretenem Schlaganfall sollten Nicorette Lutschtabletten nur unter ärztlicher Kontrolle anwenden. Der Einsatz des Präparates sollte in diesen Fällen nur dann erwogen werden, wenn eine Raucherentwöhnung ohne medikamentöse Unterstützung nicht möglich ist. Bei der Entwicklung neuer oder Verschlechterung bestehender Symptome von Seiten des Herzkreislaufes (Brustschmerzen, unregelmässiger Puls, Atemnot) ist ein Arzt bzw. eine Ärztin aufzusuchen.

Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen.

Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie

  • an anderen Krankheiten leiden,
  • Allergien haben oder
  • andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen.

Die Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen, die jeweils für die einzelnen Präparate gelten, gelten auch für die Kombinationsbehandlung von Depotpflaster und Lutschtabletten.

Eine Raucherentwöhnung mit oder ohne Nicorette Lutschtabletten kann die Reaktion auf gleichzeitig verabreichte Arzneimittel gegen Asthma, Herzrhythmusstörungen, starke Schmerzen, Gemütserkrankungen, Alzheimerkrankheit, Parkinson, das Syndrom der unruhigen Beine oder Zuckerkrankheit (Insulin) verändern. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird Ihnen gegebenenfalls eine Dosisanpassung der betroffenen Arzneimittel verordnen.

Dürfen Nicorette Lutschtabletten während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?

Die Nikotinentwöhnung ist die wirksamste Einzelmassnahme zur Verbesserung der Gesundheit der schwangeren Raucherin und des Babys. Je früher auf Nikotin verzichtet wird, desto besser.

Während der Schwangerschaft sollten keine Formen von Nikotin verwendet werden. Nikotin und besonders das Rauchen kann ernsthaft die Gesundheit des Fötus und des Kindes gefährden und sollte während der Schwangerschaft unterbrochen werden. Schwangere, die rauchen, sollten Nicorette nur nach Absprache mit dem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. der Ärztin, Apothekerin oder Drogistin verwenden.

Während der Stillzeit sollte keine Form von Nikotin eingenommen/angewendet werden. Falls ein Rauchverzicht nicht erreicht wird, sollte die Anwendung von Nicorette Lutschtabletten bei stillenden Raucherinnen nur nach Rücksprache mit einem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. der Ärztin, Apothekerin oder Drogistin erfolgen. Sollte die Anwendung von Nicorette Lutschtabletten erforderlich sein, sollten Nicorette Lutschtabletten direkt nach dem Stillen angewendet werden und vor dem nächsten Stillen so viel Zeit wie möglich verstreichen (mindestens 2 Stunden).

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Wie wird es angewendet?

Nicorette Lutschtabletten sind für Erwachsene ab 18 Jahren bestimmt. Für Jugendliche unter 18 Jahren und über 12 Jahren soll das Präparat nur bei starker Nikotinabhängigkeit und nur nach Absprache mit dem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. der Ärztin, Apothekerin oder Drogistin verwendet werden.

Die Anfangsdosis sollte individuell aufgrund der Nikotinabhängigkeit festgelegt werden. 8 - 12 Nicorette Lutschtabletten pro Tag sollten üblicherweise ausreichend sein.

Es sollten nicht mehr als 15 Lutschtabletten pro Tag angewendet werden.

Handhabung des Behältnisses

Anwendung

Dieses Arzneimittel ist zur Anwendung in der Mundhöhle bestimmt. Es wird in den Mund gelegt, wo es sich auflöst und Nikotin abgibt, um über die Mundschleimhaut vom Körper aufgenommen zu werden.

Wenden Sie das Arzneimittel immer wie folgt an: Legen Sie eine Lutschtablette in Ihren Mund und schieben Sie sie von Zeit zu Zeit von einer Seite des Mundes zur anderen, bis sie sich vollständig aufgelöst hat. Das dauert im Allgemeinen weniger als 20 Minuten. Sie dürfen die Lutschtablette nicht zerkauen oder im Ganzen schlucken. Wenn Sie eine Lutschtablette im Mund haben, sollten Sie nicht essen oder trinken.

Entwöhnung

Die meisten Raucher benötigen pro Tag 8 - 12 Lutschtabletten. Nach Bedarf können bis zu 15 Stück Nicorette Lutschtabletten angewendet werden. Nach 8 Wochen ist es Zeit, dem Körper allmählich weniger Nikotin zuzuführen. Reduzieren Sie in den folgenden 2 Wochen die Anzahl der Lutschtabletten pro Tag auf die Hälfte. Beenden Sie die Behandlung nach Ablauf der nächsten 2 Wochen, wenn Sie es geschafft haben, die Dosis am letzten Tag auf 0 zu senken. Die Behandlungsdauer ist individuell, beträgt aber maximal 3 Monate.

Kombination mit Nicorette Invisi Depotpflaster (15 mg oder 10 mg)

Bei starkem oder unkontrollierbarem Rauchverlangen oder bei Personen, die unter einer Therapie mit einem einzelnen Nikotinpräparat rückfällig wurden, kann es sinnvoll sein, Nicorette 2 mg Lutschtabletten zusätzlich zu Nicorette Invisi Depotpflaster zu verwenden.

Personen mit schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder einem nicht länger als 4 Wochen zurückliegendem Ereignis von Schlaganfall, Herzinfarkt, Anfall von Herzenge (Angina pectoris), Herzrhythmusstörungen, Eingriff an den Koronararterien (z.B. Bypass) oder einem unkontrollierten Bluthochdruck dürfen die Kombinationstherapie nur nach ärztlicher Konsultation anwenden.

Das Depotpflaster wird gemäss Packungsbeilage täglich während 16 Stunden getragen. Besteht ein Verlangen nach Zigaretten oder werden Entzugssymptome verspürt, kann zusätzlich eine Nicorette 2 mg Lutschtablette angewendet werden (maximal 15 pro Tag). In den ersten 8 Wochen wird das Nicorette Invisi Depotpflaster zu 15 mg/16 Std. verwendet, anschliessend während 4 Wochen das Depotpflaster zu 10 mg/16 Std. Die Kombination von Depotpflaster und Lutschtabletten zu 2 mg darf während maximal 3 Monaten verwendet werden. Die Lutschtabletten zu 2 mg können anschliessend alleine bis zu einer Gesamtanwendungszeit von 12 Monaten weiterverwendet werden (Anzahl Lutschtabletten pro Tag langsam auf 0 reduzieren).

Reduktion des Zigarettenkonsums

Die Lutschtabletten werden während der rauchfreien Intervalle eingesetzt, um diese möglichst lang auszudehnen und damit den Zigarettenkonsum so weit als möglich zu reduzieren. Keinesfalls die Lutschtabletten anwenden und gleichzeitig rauchen bzw. keinesfalls die Lutschtabletten anwenden und in direkter Folge ohne Pause rauchen. Wenn Sie nach 6 Wochen keine nennenswerte Reduktion des täglichen Zigarettenkonsums erreicht haben, sollten Sie sich von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin beraten lassen.

Sie sollten versuchen, mit dem Rauchen aufzuhören, sobald Sie sich dazu bereit fühlen, spätestens aber 6 Monate nach Beginn der Behandlung. Wenn Sie 9 Monate nach Behandlungsbeginn immer noch nicht mit dem Rauchen aufhören können, sollten Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin aufsuchen.

Die empfohlene Behandlungsdauer mit Nicorette Lutschtabletten beträgt maximal 12 Monate.

Unbenützte Lutschtabletten sollten aufbewahrt werden, da das Verlangen zu rauchen plötzlich wieder auftreten kann.

Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Nikotin ist eine hochwirksame Substanz. Auch in einer Dosierung, die für Erwachsene während der Behandlung mit Nicorette Lutschtabletten verträglich ist, kann Nikotin bei Kindern zu lebensbedrohlichen Vergiftungserscheinungen führen. Daher müssen Nicorette Lutschtabletten zu jedem Zeitpunkt für Kinder unzugänglich aufbewahrt und entsorgt werden.

Haltbarkeit

Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden. Das Verfallsdatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

Lagerungshinweis

Nicht über 30°C und ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.

Im Originalkunststoffbehältnis aufbewahren, um den Inhalt vor Feuchtigkeit zu schützen.

Weitere Hinweise

Das Behältnis nicht für andere Zwecke verwenden, da es möglicherweise Tablettenstaub enthält, der sich als feiner Überzug auf den Gegenständen in dem Behältnis ablagern kann.

Entsorgen Sie das Behältnis verantwortungsbewusst. Das Arzneimittel darf nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Apothekerin oder Drogistin, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen. Diese Massnahme hilft die Umwelt zu schützen.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

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Weitere Informationen

Was ist in Nicorette Lutschtabletten enthalten?

Nicorette Lutschtabletten sind nikotinhaltige Lutschtabletten.

Wirkstoffe

Nikotin (als Nikotinresinat)

1 Nicorette Lutschtablette enthält 2 mg Nikotin (als Nikotinresinat).

Hilfsstoffe

Tablettenkern: 551 mg Mannitol (= 1,3 kcal), Xanthangummi, Aromastoff: Winterfresh RDE4-149 sprühgetrocknet (Gummi Arabicum, Pfefferminz-, Menthol- und Eucalyptol-Aroma), wasserfreies Natriumcarbonat, Sucralose, Acesulfam-Kalium, Magnesiumstearat.

Überzug: Hypromellose, Aromastoff: Winterfresh RDE4-149 (Pfefferminz-, Menthol- und Eucalyptol-Aroma), Titandioxid, Sucralose, Sepifilm Gloss (Hypromellose, mikrokristalline Cellulose, Kaliumaluminiumsilikat, Titandioxid), Acesulfam-Kalium, Polysorbat 80.

Zulassungsnummer

66204 (Swissmedic).

Wo erhalten Sie Nicorette Lutschtabletten? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung.

Packungsgrössen

Jeder Behälter enthält 20 Lutschtabletten. Die Packungen enthalten einen oder vier Behälter à je 20 Lutschtabletten (entsprechend 20 bzw. 80 Lutschtabletten).

Zulassungsinhaberin

JNTL Consumer Health II (Switzerland) GmbH, Zug

Diese Packungsbeilage wurde im Oktober 2019 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

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Wirkstoff(e) Nicotin
Zulassungsland Schweiz
Hersteller JNTL Consumer Health II (Switzerland) GmbH
Suchtgift Nein
ATC Code N07BA01
Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Pharmakologische Gruppe Mittel zur Behandlung von Suchterkrankungen

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden