Dokumente zur Vorsorge erstellen
Ein Großteil der Menschen wünscht sich, eines Tages auf dem Sessel, dem Sofa oder im Bett einzuschlafen und nicht mehr aufzuwachen. Den eigenen Tod sozusagen zu verschlafen, ist eine beruhigende Vorstellung, denn die Furcht der letzten Augenblicke würde so nicht wahrgenommen werden.
In der Realität haben jedoch nur wenige Menschen dieses Glück. Wer für den eigenen Sterbefall vorsorgen möchte, der sollte das aus guten Gründen zeitlebens machen und rechtlich verbindliche Dokumente aufsetzen. Zwei der wichtigsten Dokumente sind die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung:
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Damit ist keine vom Richter festgelegte Betreuung gemeint. Viele Menschen besitzen bereits eine Vorsorgevollmacht. Kommt beispielsweise ein Elternteil in ein Altenheim und kümmert sich das Kind um die Wohnungsauflösung und die Finanzen, so wird für diese Zwecke eine Vorsorgevollmacht ausgestellt.
Üblicherweise fällt sie in die Hände des nächsten Angehörigen, doch auch Dritte können dafür ausgesucht werden. Die Vorsorgevollmacht kann jeder Mensch zeitlebens aufsetzen. In dem Dokument werden eine oder mehrere Personen bestimmt, die gewisse Teile des Lebens der betreffenden Person regeln sollen. Es gibt jedoch klare Einschränkungen:
- Gültigkeit: Diese Vollmacht endet mit dem letzten Atemzug, ab diesem Augenblick geht der Nachlass auf die Erben über.
- Einschränkung: Im finanziellen Rahmen ist die Verfügungsgewalt deutlich eingeschränkt. Einnahmen und Ersparnisse müssen zuerst für die Kosten der Heimbetreuung oder der Pflege aufgewendet werden. Sollten staatliche Hilfen beansprucht werden müssen, so sind vorherige Entnahmen nachzuweisen.
- Verfügungsgewalt: Über die Betreuungsverfügung erlangt eine Person keine generelle Verfügungsgewalt über die zu betreuende Person. In diesem Punkt unterscheidet sich die Betreuungsvollmacht grundsätzlich von einer bestellten Betreuung, bei der auch über die Unterbringung oder das Vermögen vollends, doch stets zu Gunsten des Betreuten, entschieden werden kann. Eine private Vorsorgevollmacht ermächtigt die betreuende Person beispielsweise nicht dazu, ein Haus oder ein Unternehmen zu verkaufen. Hierzu werden wiederum offizielle rechtliche Organe benötigt.
Um die Ausstellung einer Betreuungsverfügung ranken sich viele Gerüchte. Im Grunde genommen dient sie aber selbst in jungen Jahren dazu, beispielsweise nach einem Unfall mit längerem Krankenhausaufenthalt sicherzustellen, dass Person X das Haus betreten, die Post öffnen oder auch Rechnungen im Auftrag des „Betreuten“ begleichen darf.
Eltern können beispielsweise über eine solche Betreuungsvollmacht festlegen, dass sich die beste Freundin im Falle eines Unfalls für eine begrenzte Zeit um das Kind kümmert. Andere können festlegen, dass sich Person Y im Namen der Betreuten um die Tiere kümmern und diese im Auftrag des Betreuten einem Tierarzt vorstellen darf.
Die simpelste Form der Betreuungsvollmacht ist der sogenannte Notfallkontakt. Für Personen ohne direkte Angehörige ermächtigt diese Vollmacht eine Freundin oder einen Freund, nicht nur im Notfall zuerst informiert zu werden, sondern auch die Kleidung ins Krankenhaus zu bringen – und über den Zustand informiert zu werden.