Wirkstoff(e) Thymiankraut
Zulassungsland Deutschland
Hersteller Ratiopharm GmbH
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 29.04.2005
ATC Code R05CP01
Abgabestatus Apothekenpflichtig
Verschreibungsstatus nicht verschreibungspflichtig
Pharmakologische Gruppe Expektoranzien, exkl. Kombinationen mit Antitussiva

Zulassungsinhaber

Ratiopharm GmbH

Medikamente mit gleichem Wirkstoff

Medikament Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber
Eucabal-Hustensaft Thymiankraut Aristo Pharma GmbH
Cevitect Thymian Pastillen Thymiankraut Dr.Poehlmann & Co.GmbH
Bronchitten T Thymiankraut Medopharm Arzneimittel GmbH & Co.KG
Hustagil Thymiantropfen Thymiankraut Dentinox Gesellschaft für Pharmazeutische Präparate - Lenk & Schuppan -
Tussamag Hustenlösung Thymiankraut Ratiopharm GmbH

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Tussamag® Hustensaft N ist ein pflanzliches Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten der Atemwege.

Tussamag® Hustensaft N wird angewendet

Zur Besserung der Beschwerden bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim und zur Besserung der Beschwerden bei akuter Bronchitis.

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Tussamag® Hustensaft N darf nicht eingenommen werden,

wenn Sie allergisch gegen Thymian, andere Lamiaceen (Lippenblütler), Birke, Beifuß, Sellerie oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie Tussamag® Hustensaft N einnehmen,

  • wenn Ihre Beschwerden länger als eine Woche anhalten oder bei Ihnen Atemnot, Fieber oder auch eitriger oder blutiger Auswurf auftritt, müssen Sie einen Arzt aufsuchen.

Auswirkungen bei Fehlgebrauch zu Dopingzwecken

Die Anwendung von Tussamag® Hustensaft N kann bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen. Die Anwendung von Tussamag® Hustensaft N als Dopingmittel kann zu einer Gefährdung der Gesundheit führen.

Einnahme von Tussamag® Hustensaft N zusammen mit anderen Arzneimitteln

Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen/angewendet haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen/anzuwenden.

Siehe auch unter „Tussamag® Hustensaft N enthält Alkohol und Saccharose (Zucker)“.

Schwangerschaft und Stillzeit

Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.

Tussamag Hustensaft N soll nicht in Schwangerschaft und Stillzeit angewendet werden, da hierzu keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen.

Tussamag® Hustensaft N enthält Natriumbenzoat

Dieses Arzneimittel enthält 7,4 mg Natriumbenzoat pro 1 ml.

Natriumbenzoat kann Gelbsucht (Gelbfärbung von Haut und Augen) bei Neugeborenen (im Alter bis zu 4 Wochen) verstärken.

Tussamag® Hustensaft N enthält Alkohol.

Dieses Arzneimittel enthält 4 Vol.-% Alkohol. Bei Beachtung der Dosierungsanleitung werden bei jeder Einnahme bei Kindern von 1-5 Jahren 0,32 g Alkohol, bei Kindern von 6-11 Jahren 0,47 g Alkohol und bei Heranwachsenden ab 12 Jahren und Erwachsenen bis zu 0,95 g Alkohol zugeführt. Ein gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Patienten mit organischen Erkrankungen des Gehirns, Schwangeren und Stillenden. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.

Tussamag® Hustensaft N enthält Sucrose

Bitte nehmen Sie dieses Arzneimittel erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.

20 ml Flüssigkeit enthalten 13,25 g Sucrose (Zucker). Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie dies berücksichtigen.

Tussamag® Hustensaft N enthält Natrium

Dieses Arzneimittel enthält 1,18 mg Natrium (Hauptbestandteil von Kochsalz/Speisesalz) pro 1 ml. Dies entspricht 0,06 % der für einen Erwachsenen empfohlenen maximalen täglichen Natriumaufnahme mit der Nahrung.

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Wie wird es angewendet?

Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die empfohlene Dosis

AlterEinnahme
Erwachsene und Heranwachsende ab 12 Jahren3- bis 4-mal täglich 20-30 ml*
Schulkinder 6-11 Jahre3-mal täglich 15 ml*
Kleinkinder 1-5 Jahre2- bis 3-mal täglich 10 ml*

Tussamag Hustensaft N kann unverdünnt eingenommen werden.

Die Dauer der Anwendung richtet sich nach dem Krankheitsverlauf und ist vom Arzt zu bestimmen. Beachten Sie bitte in jedem Fall die Angaben im zweiten Abschnitt unter „Was sollten Sie vor der Einnahme von Tussamag® Hustensaft N beachten? “ sowie die Angaben unter „Welche Nebenwirkungen sind möglich“.

Nehmen Sie Tussamag® Hustensaft N ohne ärztlichen Rat nicht länger als 1 Woche ein.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung von Tussamag® Hustensaft N zu stark oder zu schwach ist.

Wenn Sie eine größere Menge von Tussamag® Hustensaft N eingenommen haben, als Sie sollten

Vergiftungen mit Zubereitungen aus Thymian sind bisher nicht bekannt geworden. Wenn Sie eine größere Menge Tussamag Hustensaft N eingenommen haben als Sie sollten, benachrichtigen Sie bitte gegebenenfalls einen Arzt. Dieser kann über eventuell erforderliche Maßnahmen entscheiden. Möglicherweise treten die unter „Nebenwirkungen“ beschriebenen Beschwerden verstärkt auf.

Wenn Sie die Einnahme von Tussamag® Hustensaft N vergessen haben

Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben, sondern fahren Sie mit der Einnahme, wie von Ihrem Arzt verordnet oder in der Dosierungsanleitung beschrieben, fort.

Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:

Sehr häufig (kann mehr als 1 von 10 Behandelten betreffen) Häufig (kann bis zu 1 von 10 Behandelten betreffen) Gelegentlich (kann bis zu 1 von 100 Behandelten betreffen) Selten (kann bis zu 1 von 1.000 Behandelten betreffen)

Sehr selten (kann bis zu 1 von 10.000 Behandelten betreffen)

Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar)

Sehr selten: Überempfindlichkeitsreaktionen wie z. B. Luftnot, Hautausschläge, Nesselsucht sowie Schwellungen in Gesicht, Mund und/oder Rachenraum.

Gelegentlich: Magen-Darm-Beschwerden wie Krämpfe, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall

Bei Auftreten von Nebenwirkungen sollte das Präparat abgesetzt und ein Arzt aufgesucht werden. Dieser kann über den Schweregrad und gegebenenfalls erforderliche weitere Maßnahmen entscheiden. Bei den ersten Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion darf Tussamag Hustensaft N nicht nochmals eingenommen werden.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.

Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Umkarton/dem Etikett nach „Verwendbar bis“ angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Nach Anbruch nicht über 25 °C lagern.

Die Haltbarkeit nach Anbruch beträgt 4 Monate.

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Weitere Informationen

Was Tussamag® Hustensaft N enthält

  • Der Wirkstoff ist: Thymiankraut-Fluidextrakt
    100 g (entsprechend 80 ml) Flüssigkeit enthalten 9,0 g Fluidextrakt aus Thymiankraut (1:2- 2,5), Auszugsmittel: Ammoniaklösung 10 % (m/m), Glycerol 85 %, Ethanol 90 % (V/V), Wasser (1:20:70:109).
  • Die sonstigen Bestandteile sind:
    Dickextrakt aus Kastanienblättern (4-6:1), Auszugsmittel: Wasser, Natriumbenzoat, Salzsäure 25 %, Glycerol 85 %, Gereinigtes Wasser, Saccharose-Wasser 1:0,5, Zuckercouleur E 150d.

Wie Tussamag® Hustensaft N aussieht und Inhalt der Packung

Tussamag® Hustensaft N ist in Packungen mit 200 g, 250 ml und 400 ml Lösung erhältlich.

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.

Pharmazeutischer Unternehmer

ratiopharm GmbH Graf-Arco-Str. 3 89079 Ulm

Hersteller

Merckle GmbH

Ludwig-Merckle-Str. 3

89143 Blaubeuren

Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im

Dezember 2020

Versionscode: Z18

Nützliche Hinweise:

Sehr verehrte Patientin, sehr verehrter Patient,

Sie haben mit Tussamag® Hustensaft N ein Arzneimittel mit dem pflanzlichen Wirkstoff Thymiankraut von Ihrem Arzt verordnet oder von Ihrem Apotheker empfohlen bekommen. Zubereitungen aus Thymiankraut können zu einer Verflüssigung von zähem Bronchialsekret und zu einer Entkrampfung der Bronchialmuskulatur beitragen. Dadurch kann der Abtransport des Sekretes gefördert und das Abhusten erleichtert werden. Tussamag® Hustensaft N ist deshalb geeignet zur

Besserung der Beschwerden bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim und zur Besserung der Beschwerden bei akuter Bronchitis angewendet zu werden. Bei Erkältungskrankheiten ist es darüber hinaus sinnvoll, reichlich Flüssigkeit zu sich zu nehmen.

Dies kann die Schleimlösung unterstützen. Sollte innerhalb einer Woche keine Besserung eintreten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

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Zuletzt aktualisiert: 24.08.2023

Quelle: Tussamag Hustensaft N - Beipackzettel

Wirkstoff(e) Thymiankraut
Zulassungsland Deutschland
Hersteller Ratiopharm GmbH
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 29.04.2005
ATC Code R05CP01
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Pharmakologische Gruppe Expektoranzien, exkl. Kombinationen mit Antitussiva

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden