Impfen
Impfungen sind heutzutage eine der wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten. Der Schutz entwickelt sich durch die Immunisierung des Körpers gegen den Krankheitserreger. In der Epidemiologie trägt die Durchimpfungsrate einer Population wesentlich dazu bei, eine sogenannte Herdenimmunität zu erreichen. Durch diesen Gemeinschaftsschutz werden auch Personen vor einer Ansteckung geschützt, die sich nicht impfen lassen können. Das Ziel der Herdenimmunität ist die langfristige Elimination der Erreger. In der Vergangenheit konnten mit dem Erreichen des Herdenschutzes durch konsequente und weltweite Impfprogramme bereits etliche Krankheiten ausgerottet werden. Beispielsweise hat es sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Ziel gesetzt, die globale Ausbreitung von Masern und Röteln aufzuhalten. Um dies zu erreichen, muss ein Gemeinschaftsschutz in Form einer Immunitätsrate von mindestens 95% gegeben sein.
Vorgaben der D-A-CH-Staaten
In Deutschland gilt seit 1. März 2020 das neue Masernschutzgesetz, welches zu einer Masernschutzimpfung verpflichtet. Für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr muss bei der Anmeldung in einer Kindertagesstätte oder spätestens bei der Einschulung ein Nachweis erbracht werden. Ab 1970 geborene Personen, die in medizinischen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder als Lehrer, Erzieher oder Pflegepersonal tätig sind, müssen ebenfalls einen zweifachen Masernimpfschutz vorweisen. Dasselbe gilt für Asylbewerber und Flüchtlinge.
In der Schweiz und in Österreich gibt es bislang keine Verpflichtung zum Nachweis einer Immunisierung gegen Masern. Eine Masern-Mumps-Röteln-Impfung wird ab dem vollendeten 9. Lebensmonat empfohlen und kann jederzeit im Erwachsenenalter an öffentlichen Impfstellen kostenfrei nachgeholt werden. Im österreichischen Nationalen Aktionsplan Masern/Röteln-Elimination wurden Maßnahmen zur Ausrottung der Masern erörtert.
Aktuelle Masernwelle in Österreich
In den vergangenen Wochen kam es in der Steiermark zu neuen bestätigten Masernfällen. Die Infektionen lassen sich bei ungeimpften Personen beobachten, unter welchen auch mehrere Kinder erkrankt sind. Mittlerweile sind auch einige Fälle in Kärnten und einer in Wien gemeldet worden. Das Gesundheitsministerium hat zur kostenlosen Immunisierung aufgerufen und in einigen Städten werden Sonderimpfaktionen ohne Anmeldung durchgeführt.
Nachdem in den letzten zwei Jahren nur ein einziger Fall gemeldet wurde und der letzte Ausbruch mit 40 Fällen in 2019 stattfand, kann man dieses Jahr von einer erneuten Welle an Infektionen sprechen. Die Auflockerung der Maskenpflicht und die sinkende Durchimpfungsrate der letzten Jahre dürften zum Infektionsgeschehen beitragen.