Patienten oder Patientinnen, die gegen den Wirkstoff, anderen damit verwandten Substanzen oder einem sonstigen Bestandteil von Helvecin überempfindlich sind, dürfen das Präparat nicht anwenden.
Stillende Frauen sollten Helvecin nicht anwenden. Schwangere Frauen sollten Helvecin nur auf ärztliche Verordnung einnehmen.
Patienten oder Patientinnen mit seltenen erblichen Problemen von Galaktose-Intoleranz, Lapp-Laktase Mangel oder Glucose-Galaktose Malabsorption sollten keine Helvecin Filmtabletten einnehmen.
Patienten oder Patientinnen mit einer schweren Nierenkrankheit (schwere Einschränkung der Nierenfunktion mit einer Kreatinin-Clearance unter 10 ml/min) dürfen Helvecin nicht einnehmen.
Kinder unter 6 Jahren sollten nicht mit Helvecin behandelt werden. Eine gleichzeitige Einnahme von Helvecin mit Theophyllin (ein Wirkstoff zur Behandlung von Atemnotzuständen) sollte nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erfolgen. Helvecin und Präparate, welche Glipizid enthalten (ein Mittel zur Behandlung der Zuckerkrankheit) sollten nicht zusammen eingenommen werden. Es wird empfohlen, morgens die Glipizid-Medikation und abends Helvecin einzunehmen. Bei Epileptikern sollte Helvecin mit Vorsicht angewendet werden, da es möglicherweise Krampfanfälle auslösen könnte. Bei der gleichzeitigen Anwendung von Helvecin mit Beruhigungs- oder Schmerzmitteln ist Vorsicht geboten. Beim Lenken eines Motorfahrzeuges oder im Umgang mit Maschinen ist Vorsicht geboten, da die Einnahme von Helvecin schläfrig machen kann. Während einer Behandlung mit Helvecin ist es ratsam, auf Alkohol zu verzichten.
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie an anderen Krankheiten leiden, Allergien haben oder andere Arzneimittel (auch selbst gekaufte!) einnehmen.
In Tierversuchen sind keine unerwünschten Wirkungen festgestellt worden. Dennoch sollte Helvecin ? wie andere Arzneimittel ? während der Schwangerschaft nicht eingenommen werden. Sollten Sie Helvecin während der Schwangerschaft versehentlich eingenommen haben, ist eine schädigende Wirkung für das ungeborene Kind nicht zu erwarten, dennoch sollte die Behandlung sofort abgesetzt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, wenn Sie schwanger sind oder es werden möchten. Während der Stillzeit darf Helvecin nicht eingenommen werden, da der Wirkstoff in die Muttermilch übergeht.