A. Vogel Stirnhöhlen

Abbildung A. Vogel Stirnhöhlen
Zulassungsland Schweiz
Hersteller A.Vogel AG
Suchtgift Nein
ATC Code R01Z
Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung

Zulassungsinhaber

A.Vogel AG

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofĂĽr wird es verwendet?

Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild kann A.Vogel Stirnhöhlen bei akuten Entzündungen der Nasennebenhöhlen, mit Beschwerden wie Nasennebenhöhlen Katarrh, Stockschnupfen mit Druck schmerzen in der Stirn und in den Kieferknochen sowie Schnupfen mit zäher Verschleimung des Nasen-Rachenraumes lokal angewendet werden.

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Was mĂĽssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Was sollte dazu beachtet werden?

Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verschrieben hat, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, ob A.Vogel Stirnhöhlen gleichzeitig angewendet werden darf. Achten Sie auf warme Füsse, frische Luft, trinken Sie reichlich Flüssigkeit.

Darf A.Vogel Stirnhöhlen während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?

Auf Grund der bisherigen Erfahrung ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt oder den Apotheker bzw. die Ärztin oder die Apothekerin um Rat fragen.

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Wie wird es angewendet?

Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren: 3 – 5 mal täglich 1 – 2 Sprühstösse in jedes Nasenloch. Kinder ab 2 Jahre: 2 – 3 mal täglich 1 Sprühstoss in jedes Nasenloch. Applikation beim sitzenden aufrechten Kind (Anwendung beim liegenden Kind vermeiden). Atmen Sie während der Anwendung leicht durch die Nase ein, um eine gute Verteilung des Sprühnebels zu gewährleisten. Das Präparat soll bei Kindern unter 2 Jahren nicht angewendet werden. Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt bzw. von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn bei der Behandlung eines Kleinkindes/Kindes die gewünschte Besserung nicht eintritt, ist mit ihm ein Arzt bzw. eine Ärztin aufzusuchen. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Für A.Vogel Stirnhöhlen sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Nebenwirkungen beobachtet worden. Wenn sie dennoch Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Bei der Anwendung homöopathischer Arzneimittel können sich die Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). Bei andauernder Verschlechterung, setzen Sie A.Vogel Stirnhöhlen ab und informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Lagern Sie A.Vogel Stirnhöhlen nicht über 25° C. Bewahren Sie den Spray ausserhalb der Sicht- und Reichweite von Kindern auf. Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum und die angebrochene Packung nicht länger als 4 Wochen nach dem ersten Öffnen der Flasche verwendet werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Nicht aufgebrauchte oder verfallene Packungen sollen an Ihren Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Apothekerin oder Drogistin zur Entsorgung zurückgebracht werden.

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Weitere Informationen

Was ist in A.Vogel Stirnhöhlen enthalten?

1 ml Lösung enthält: Cinnabaris (Hydrargyri sulfidum rubrum) D8, Hydrastis canadensis D6, Kalium bichromicum D6, Lemna minor D4, Luffa operculata D6, in gleichen Teilen 200 mg. Diese isotonische Lösung enthält zusätzlich Hilfsstoffe wie Natrium-Chlorid (Kochsalz) und Natrium-Phosphat.

Zulassungsnummer

56157 (Swissmedic)

Wo erhalten Sie A.Vogel Stirnhöhlen? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung, Dosier-Spray zu 20 ml.

Zulassungsinhaberin

A.Vogel AG, CH-9325 Roggwil

Diese Packungsbeilage wurde im Juli 2008 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

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Zulassungsland Schweiz
Hersteller A.Vogel AG
Suchtgift Nein
ATC Code R01Z
Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden