So funktioniert die Krankenversicherung in Deutschland
Die Pflicht zur Krankenversicherung regelt, dass in Deutschland jeder über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung verfügen muss. Es handelt sich somit um zwei verschiedene Systeme, die koexistieren und jede der Varianten bringt individuelle Vor- sowie Nachteile mit sich. Fakt ist aber, dass nicht jeder die freie Wahl hat, sondern bis zu einer gewissen Einkommensgrenze gilt für Arbeitnehmer die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. In die private Krankenkasse darf demnach nur, wer mehr verdient oder selbständig ist. Weitere Ausnahmen gelten für Beamte, Zeitsoldaten sowie Richter. Sie dürfen frei entscheiden, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder sich privat versichern – eine der beiden Optionen müssen sie jedoch wählen.
Nun gibt es eine ganze Reihe an Personen, die in keine der genannten Kategorien gehören und die somit durch das Raster zu fallen drohen, wie dies früher häufig passierte. Genau deshalb wurde die Krankenversicherungspflicht eingeführt und dementsprechend sind auch solche Ausnahmen mittlerweile streng geregelt: Auszubildende, Praktikanten, Studierende, Bezieher von Arbeitslosengeld, Rentner, Künstler, Publizisten, land- und forstwirtschaftliche Unternehmer sowie Personen ohne einen anderweitigen Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall müssen ebenfalls in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig oder pflichtversichert ist, genießt jedoch die freie Wahl, welcher Versicherungsträger gewählt wird.
Leistungen können sich erheblich unterscheiden
Das Krankenversicherungssystem in Deutschland ist dementsprechend kompliziert und das macht pauschale Aussagen schwierig, wenn es beispielsweise um die Leistungen geht. Diese können sich nämlich je nach Krankenversicherung stark unterscheiden, was auch für die Beiträge gilt. Das ist vor allem, aber nicht nur, zwischen privaten sowie gesetzlichen Anbietern der Fall. Allerdings bedeutet das nicht zwangsläufig, dass bei höheren Beiträgen auch mehr Leistungen im Versicherungsschutz inbegriffen sind. Es ist deshalb wichtig, sich die Policen im Detail anzusehen und diese sorgfältig zu vergleichen. Insbesondere jene Personen, welche die Wahl zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse haben, können davon finanziell stark profitieren. Aber sogar zwischen den gesetzlichen Anbietern gibt es nennenswerte Unterschiede, die es bei der Entscheidung zu berücksichtigen gilt.
Viele Versicherungen locken also mit zusätzlichen Leistungen, um sich von der Konkurrenz abzuheben – oder sie bieten dieselben Leistungen zu geringeren Preisen. Allerdings ist es wichtig, den Versicherungsvertrag im Detail zu lesen, denn vor allem bei der privaten Krankenversicherung (PKV) können im Kleingedruckten einige Fallen lauern. Wichtig zu wissen ist zudem, dass die beiden Versicherungsarten grundlegend verschieden funktionieren: Bei der privaten Krankenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip, bei der gesetzlichen Krankenkasse das sogenannte Solidaritätsprinzip. Dennoch ist sowohl bei der PKV als auch bei der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) mittlerweile gesetzlich geregelt, welche Leistungen sie mindestens übernehmen müssen. Nur dann bieten sie schließlich einen ausreichenden Schutz, der durch die Krankenversicherungspflicht erfüllt werden soll.
Diese Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse
Weil die GKV und die PKV nach unterschiedlichen Prinzipien funktionieren, unterscheiden sich auch die soeben erwähnten, gesetzlichen Vorgaben zur Kostenübernahme. Bei der privaten Krankenversicherung haben die Versicherten mehr Wahlmöglichkeiten und erhalten in den meisten Fällen auch mehr Leistungen für höhere Beiträge. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe hingegen nach dem Einkommen, wohingegen allen Versicherungsnehmern des gleichen Anbieters dieselben Leistungen zustehen. Das gilt zumindest für die Pflichtleistungen, die oftmals auch als Regelleistungen bezeichnet werden. Jedes GKV-Mitglied hat demnach Anspruch auf
- medizinisch notwendige Behandlungen
- inklusive der zugehörigen Diagnostik
- und Rehabilitation.
Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenversicherung bei medizinischer Notwendigkeit die gesamte Behandlung, diagnostische Maßnahmen, Vorsorge, Nachsorge, Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel bezahlt. Weiterhin haben die Patienten ein Recht auf Zahlung von Krankengeld. All das gilt unabhängig vom gezahlten Beitrag. Im Sozialgesetzbuch ist außerdem definiert, dass all diese Maßnahmen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Was das Maß des Notwendigen überschreitet, wird im Regelfall nicht bezahlt. Doch von jeder Regel gibt es bekanntlich Ausnahmen.