GASTRO PASC® darf nicht eingenommen werden:
von Alkoholkranken.
Wenn Sie allergisch gegen einen der in Abschnitt 6 genannten Wirkstoffe oder sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen:
Bei Schwarzfärbung des Stuhls oder Blut im Stuhl, sowie bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen.
Kinder:
Zur Anwendung des Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.
Einnahme von GASTRO PASC® zusammen mit anderen Arzneimitteln:
Es sind keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln bekannt.
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Einnahme von GASTRO PASC® zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken:
Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Falls Sie sonstige Arzneimittel einnehmen, fragen Sie Ihren Arzt.
Schwangerschaft und Stillzeit:
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen sollte GASTRO PASC® in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden.
Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen:
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
GASTRO PASC® enthält Alkohol:
Enthält 22 Vol.-% Alkohol.