Calcium phosphoricum C1

Abbildung Calcium phosphoricum C1
Zulassungsland Deutschland
Hersteller Deutsche Homöopathie-Union DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG.
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 18.05.1995
ATC Code V60AA
Abgabestatus Apothekenpflichtig
Verschreibungsstatus nicht verschreibungspflichtig
Pharmakologische Gruppe Homöopathika

Zulassungsinhaber

Deutsche Homöopathie-Union DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG.

Gebrauchsinformation

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Calcium phosphoricum C1 darf nicht angewendet werden:

Wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Weizenstärke oder einen der anderen Bestandteile von Calcium phosphoricum C1 sind.

Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Calcium phosphoricum C1 ist erforderlich:

Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollten Sie medizinischen Rat einholen.

Bei Anwendung von Calcium phosphoricum C1 mit anderen Arzneimitteln Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

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Eine Beeinflussung der Wirkung von Calcium phosphoricum C1 durch andere Arzneimittel ist bisher nicht bekannt.

Bei Anwendung von Calcium phosphoricum C1 zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken

Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.

Schwangerschaft und Stillzeit

Fragen Sie in der Schwangerschaft vor der Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt um Rat.

Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Stillzeit vorliegen, sollte das Arzneimittel nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von Calcium phosphoricum C1

Dieses Arzneimittel enthält Lactose (Milchzucker). Bitte nehmen Sie es daher erst nach Rücksprache mit dem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.

Weizenstärke kann geringe Mengen Gluten enthalten, die aber auch für Patienten, die an Zöliakie leiden, als verträglich gelten.

3. Wie ist Calcium phosphoricum C1 anzuwenden? Falls nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis: Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren

Bei akuten Beschwerden sollten Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren halbstündlich bis stündlich je 1 Tablette (höchstens 6-mal täglich) einnehmen. Eine über eine Woche hinausgehende häufige Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen.

In chronischen Fällen sollten Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren 1- bis 3-mal täglich je 1 Tablette einnehmen. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.

Sie sollten die Tablette eine halbe Stunde vor oder nach dem Essen einnehmen und sie vorzugsweise langsam im Mund zergehen lassen.

Kinder unter 12 Jahren

Kinder bis 12 Monate sollten, nach Rücksprache mit einem Arzt, ein Drittel der Erwachsenendosis erhalten. Kinder ab 1 bis unter 6 Jahre sollten die Hälfte und Kinder ab 6 bis unter 12 Jahre sollten zwei Drittel der Erwachsenendosis erhalten.

Dazu wird jeweils 1 Tablette in 6 Teelöffeln Wasser aufgelöst. Von dieser

Lösung erhalten Kinder  
- bis 12 Monate: 2 Teelöffel,
  • ab 1 bis unter 6 Jahre: 3 Teelöffel,
  • ab 6 bis unter 12 Jahre: 4 Teelöffel.

Die Einnahme erfolgt bei akuten Beschwerden halbstündlich bis stündlich (höchstens 6-mal täglich), in chronischen Fällen 1- bis 3-mal täglich. Der Rest der Lösung ist jeweils wegzuschütten.

Eine über eine Woche hinausgehende häufige Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.

Auch homöopathische Medikamente sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden.

Wenn Sie eine größere Menge Calcium phosphoricum C1 angewendet haben, als Sie sollten

Es sind bisher keine schädlichen Wirkungen von Überdosierungen bekannt. Falls Sie dieses Arzneimittel erheblich überdosiert haben, sollten Sie Rücksprache mit einem Arzt halten.

Wenn Sie die Anwendung von Calcium phosphoricum C1 vergessen haben Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.

Wenn Sie die Anwendung von Calcium phosphoricum C1 abbrechen

Es sind keine schädlichen Auswirkungen zu erwarten, wenn Sie die Anwendung von Calcium phosphoricum C1 abbrechen.

Allgemeiner Hinweis

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Wie alle Arzneimittel kann Calcium phosphoricum C1 Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Weizenstärke kann Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen.

Hinweis: Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

5. Wie ist Calcium phosphoricum C1 aufzubewahren? Nicht über 25 °C aufbewahren.

Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf Behältnis und äußerer Umhüllung angegebenen Verfallsdatum nicht mehr verwenden.

Haltbarkeit nach Anbruch: 6 Monate

6. Weitere Informationen

Was Calcium phosphoricum C1 enthält

Der Wirkstoff ist: Calcium phosphoricum Trit. C1 250 mg in 1 Tablette.

Die sonstigen Bestandteile sind: Magnesiumstearat (Ph.Eur.), Weizenstärke. Wie Calcium phosphoricum C1 aussieht und Inhalt der Packung Calcium phosphoricum C1 ist eine Tablette zum Einnehmen.

Packung mit 80 und 200 Tabletten Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller Deutsche Homöopathie-Union

DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG Ottostraße 24

76227 Karlsruhe info@dhu.de

Reg.-Nr.: 2502570.00.00 Apothekenpflichtig

Sie haben ein homöopathisches Arzneimittel der DEUTSCHEN HOMÖOPATHIE-UNION (DHU) erhalten. Dieses Arzneimittel ist nach den Vorschriften des offiziellen Homöopathischen Arzneibuches (HAB) der Bundesrepublik Deutschland und den internationalen Richtlinien für eine sorgfältige Herstellung (GMP) angefertigt worden. Besonderen Wert legen wir dabei auf die Handverschüttelung bei der Potenzierung unserer Arzneimittel.

Die DEUTSCHE HOMÖOPATHIE-UNION verfügt über jahrzehntelange Erfahrung und Tradition in der Herstellung von homöopathischen Arzneimitteln. Patienten und Therapeuten in der ganzen Welt nutzen diese Präparate, weil sie sich auf die gleich bleibende Qualität unserer Arzneimittel "Original DHU" verlassen können. Nach den Grundsätzen der Homöopathie erfolgt jede Behandlung mit einem individuell auf den Patienten und sein jeweiliges Krankheitsbild abgestimmten Arzneimittel. Dabei können gleiche Mittel durchaus bei Patienten mit unterschiedlichen Erkrankungen eingesetzt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen tragen dieser Besonderheit der Homöopathie Rechnung. Sie legen fest, dass für registrierte homöopathische Arzneimittel keine allgemein gültigen "Anwendungsgebiete" angegeben werden dürfen, wie Sie es von anderen Arzneimitteln gewohnt sind.

Die Therapie mit homöopathischen Arzneimitteln ist eine Reiz- und Regulationstherapie. Sie regt die körpereigenen Selbstheilungskräfte an. Homöopathische Arzneimittel erhalten Sie ausschließlich in der Apotheke.

Wir wünschen Ihnen eine gute Besserung. DHU - ein Name steht für Homöopathie.

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Zuletzt aktualisiert: 03.07.2022

Quelle: Calcium phosphoricum C1 - Beipackzettel

Zulassungsland Deutschland
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Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 18.05.1995
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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden